Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Mann benutzt Glasscherbe als Waffe
27-Jähriger muss wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung drei Jahre ins Gefängnis
- Ein Handy gestohlen und einen anderen getreten, an Fasnet 2019 an einer Schlägerei beteiligt und mit der Scherbe einer Bierflasche auf offener Straße in Weingarten zugestochen: Wegen drei Fällen von Körperverletzung und räuberischer Erpressung muss ein 27 Jahre alter Mann für insgesamt drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Die kleine Strafkammer am Landgericht Ravensburg unter dem Vorsitz von Richter Matthias Geiser bestätigte am Montagmittag damit das Urteil des Amtsgerichts Ravensburg, gegen das der 27-Jährige Berufung eingelegt hatte. Die Strafe hätte allerdings noch höher ausfallen können, wie Richter Geiser in der Urteilsbegründung sagte.
Im ersten Fall legte die Staatsanwaltschaft dem 27-Jährigen zur Last, im April vergangenen Jahres aus dem Zimmer eines 26-jährigen Bekannten dessen Mobiltelefon entwendet zu haben. Als dieser den Verlust des Handys bemerkte hatte, habe er sofort den Angeklagten im Verdacht gehabt. Zusammen mit einem Zeugen habe der 26-Jährigen den Angeklagten
aufgesucht und ihn dann am Münsterplatz in Weingarten angetroffen. Der Angeklagte bestritt, dass das Telefon, das er bei sich hatte, dem 26-Jährigen gehöre und trat ihm gegen das Schienbein. Das wurde als räuberischer Diebstahl gewertet. Er habe gestohlen und Gewalt angewandt, um das Handy zu behalten. Bei der Tat war der Angeklagte betrunken.
Betrunken war der Angeklagte auch am Rosenmontag 2019 beim zweiten Fall: Am Schadbrunnen in Ravensburg kommt es zum verbalen Streit zwischen zwei Gruppen, in dessen Verlauf dann geschlagen und getreten wird. Beteiligt ist auch der Angeklagte als Täter. Allerdings stellte sich der Tathergang aufgrund von Zeugenaussagen vor Gericht diffus dar. Ein Zeuge konnte sich an gar nichts mehr erinnern, ein weiterer konnte nicht mit Bestimmtheit sagen, ob die Verletzungen des Opfers tatsächlich vom Angeklagten stammen. Denn da gibt es noch die Aussage eines Rettungssanitäters: Das Opfer habe sich Verletzungen selbst zugeführt.
Doch über diesen beiden Vergehen steht eine gefährliche Körperverletzung,
die sich am 22. Juli vergangenen Jahres in Weingarten zugetragen hat. In der Nähe einer Kneipe in der Innenstadt kommt es nach Beleidigungen zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Im Verlauf des Streits wirft der 27-Jährige Angeklagte eine Bierflasche,
die das Opfer trotz Abwehrbewegung am Kopf trifft. Die Flasche zerspringt. Dann ergreift der 27-Jährige eine Glasscherbe, sticht damit gegen den Hals des Opfers und fügt ihm eine kleine Stichwunde zu.
So zumindest ist der Tathergang, wie ihn die Staatsanwaltschaft aufgrund der Zeugenaussagen vor Gericht schilderte. Für Verteidiger Uwe Rung war der Tathergang allerdings keineswegs so eindeutig. Der Wurf der Bierflasche sei zwar aufgrund der Zeugenaussagen unbestritten, wie es hingegen zum Stich gegen den Hals gekommen sei nicht klar. Hierfür gebe es keine übereinstimmenden Zeugenaussagen. Er plädierte deshalb dafür, die Strafe deutlich niedriger anzusetzen.
Die Kammer folgte in ihrem Urteil der Version der Staatsanwaltschaft. Insbesondere bei der Attacke mit der Glasscherbe, für die das Gericht eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monate verhängte. Damit sei er noch gut bedient, sagte Richter Geiser. „Das war sehr gefährlich, das wird drakonisch bestraft.“In vergleichbaren Fällen hätte die Anklage auf versuchter Totschlag oder gar versuchter Mord gelautet. Dafür hätte es mindestens sechs Jahre gegeben.
„Ich habe Fehler gemacht. Es kommt nicht mehr vor“, sagte der Angeklagte vor der Urteilsverkündung. „Ich habe mich geändert und ich will meine Chance nutzen, wenn ich wieder aus dem Gefängnis komme.“