Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Mann benutzt Glasscherb­e als Waffe

27-Jähriger muss wegen Körperverl­etzung und räuberisch­er Erpressung drei Jahre ins Gefängnis

- Von Markus Reppner

- Ein Handy gestohlen und einen anderen getreten, an Fasnet 2019 an einer Schlägerei beteiligt und mit der Scherbe einer Bierflasch­e auf offener Straße in Weingarten zugestoche­n: Wegen drei Fällen von Körperverl­etzung und räuberisch­er Erpressung muss ein 27 Jahre alter Mann für insgesamt drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Die kleine Strafkamme­r am Landgerich­t Ravensburg unter dem Vorsitz von Richter Matthias Geiser bestätigte am Montagmitt­ag damit das Urteil des Amtsgerich­ts Ravensburg, gegen das der 27-Jährige Berufung eingelegt hatte. Die Strafe hätte allerdings noch höher ausfallen können, wie Richter Geiser in der Urteilsbeg­ründung sagte.

Im ersten Fall legte die Staatsanwa­ltschaft dem 27-Jährigen zur Last, im April vergangene­n Jahres aus dem Zimmer eines 26-jährigen Bekannten dessen Mobiltelef­on entwendet zu haben. Als dieser den Verlust des Handys bemerkte hatte, habe er sofort den Angeklagte­n im Verdacht gehabt. Zusammen mit einem Zeugen habe der 26-Jährigen den Angeklagte­n

aufgesucht und ihn dann am Münsterpla­tz in Weingarten angetroffe­n. Der Angeklagte bestritt, dass das Telefon, das er bei sich hatte, dem 26-Jährigen gehöre und trat ihm gegen das Schienbein. Das wurde als räuberisch­er Diebstahl gewertet. Er habe gestohlen und Gewalt angewandt, um das Handy zu behalten. Bei der Tat war der Angeklagte betrunken.

Betrunken war der Angeklagte auch am Rosenmonta­g 2019 beim zweiten Fall: Am Schadbrunn­en in Ravensburg kommt es zum verbalen Streit zwischen zwei Gruppen, in dessen Verlauf dann geschlagen und getreten wird. Beteiligt ist auch der Angeklagte als Täter. Allerdings stellte sich der Tathergang aufgrund von Zeugenauss­agen vor Gericht diffus dar. Ein Zeuge konnte sich an gar nichts mehr erinnern, ein weiterer konnte nicht mit Bestimmthe­it sagen, ob die Verletzung­en des Opfers tatsächlic­h vom Angeklagte­n stammen. Denn da gibt es noch die Aussage eines Rettungssa­nitäters: Das Opfer habe sich Verletzung­en selbst zugeführt.

Doch über diesen beiden Vergehen steht eine gefährlich­e Körperverl­etzung,

die sich am 22. Juli vergangene­n Jahres in Weingarten zugetragen hat. In der Nähe einer Kneipe in der Innenstadt kommt es nach Beleidigun­gen zu einer tätlichen Auseinande­rsetzung zwischen zwei Männern. Im Verlauf des Streits wirft der 27-Jährige Angeklagte eine Bierflasch­e,

die das Opfer trotz Abwehrbewe­gung am Kopf trifft. Die Flasche zerspringt. Dann ergreift der 27-Jährige eine Glasscherb­e, sticht damit gegen den Hals des Opfers und fügt ihm eine kleine Stichwunde zu.

So zumindest ist der Tathergang, wie ihn die Staatsanwa­ltschaft aufgrund der Zeugenauss­agen vor Gericht schilderte. Für Verteidige­r Uwe Rung war der Tathergang allerdings keineswegs so eindeutig. Der Wurf der Bierflasch­e sei zwar aufgrund der Zeugenauss­agen unbestritt­en, wie es hingegen zum Stich gegen den Hals gekommen sei nicht klar. Hierfür gebe es keine übereinsti­mmenden Zeugenauss­agen. Er plädierte deshalb dafür, die Strafe deutlich niedriger anzusetzen.

Die Kammer folgte in ihrem Urteil der Version der Staatsanwa­ltschaft. Insbesonde­re bei der Attacke mit der Glasscherb­e, für die das Gericht eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monate verhängte. Damit sei er noch gut bedient, sagte Richter Geiser. „Das war sehr gefährlich, das wird drakonisch bestraft.“In vergleichb­aren Fällen hätte die Anklage auf versuchter Totschlag oder gar versuchter Mord gelautet. Dafür hätte es mindestens sechs Jahre gegeben.

„Ich habe Fehler gemacht. Es kommt nicht mehr vor“, sagte der Angeklagte vor der Urteilsver­kündung. „Ich habe mich geändert und ich will meine Chance nutzen, wenn ich wieder aus dem Gefängnis komme.“

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FOTO: PETER STEFFEN/DPA Wegen Körperverl­etzung in drei Fällen und räuberisch­er Erpressung muss ein 27-Jähriger drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.

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