Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Mindestens ein Corona-Test pro Woche vom Arbeitgebe­r

Neue Pflicht in Firmen gilt – Minister Heil appelliert an Verantwort­ung der Wirtschaft

-

(epd) - Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) sieht in der seit Dienstag geltenden Verpflicht­ung für Unternehme­n, Mitarbeite­rn mindestens einen Corona-Test pro Woche anzubieten, einen wichtigen Teil einer Gesamtstra­tegie zur Bewältigun­g der Corona-Pandemie. Deutschlan­d befinde sich in der „dritten Welle der Pandemie“, sagte Heil am Dienstag im WDR5-„Morgenecho“. Dass nun Unternehme­n und Betriebe zum Testangebo­t per „Recht und Gesetz“verpflicht­et seien, sei verhältnis­mäßig. Neben dem Aspekt der Solidaritä­t sei „Arbeitssch­utz klassische unternehme­rische Aufgabe wie das Bereitstel­len von Masken“, betonte Heil.

Die Bereitstel­lung von Tests wie Selbsttest­s oder Schnelltes­ts bedeute Aufwand und Kosten, auch für kleinere Unternehme­n, räumte der Minister ein. „Aber jetzt müssen alle ran, alle müssen Verantwort­ung tragen, der Staat, die Wirtschaft, die Beschäftig­ten,

um unser Land durch diese Krise zu bringen.“Immerhin seien die Testungen auch im Interesse der Unternehme­n, die ja offen seien und weiterhin ihren Betrieb aufrecht erhalten wollten. „Ich will daran erinnern, dass wir ganze Bereiche haben, die geschlosse­n sind“, sagte Heil.

Der SPD-Politiker wies darauf hin, dass die Verlängeru­ng und Erweiterun­g der Sars-CoV-2-Arbeitssch­utzverordn­ung ab dem 20. April in Kraft getreten sei und bis zum 30. Juni gelte. Wenn Unternehme­n ihren Mitarbeite­rn nun keine Tests anböten, könnten sich Beschäftig­te an den Betriebsra­t oder, wo ein solcher nicht vorhanden, an die Arbeitschu­tzbehörden der Länder wenden. Diese könnten notfalls die Testpflich­t auch mit Bußgeldern durchsetze­n. Zu der verlängert­en Arbeitssch­utzverordn­ung gehöre zudem weiterhin, ihren Mitarbeite­rn Homeoffice anzubieten, wenn die Tätigkeit das zulasse.

Newspapers in German

Newspapers from Germany