Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

So entwickelt sich die Corona-Lage

Infektions­zahlen weiter hoch – Gammerting­en und Meßkirch stark betroffen

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(sz) - Die Infektions­zahlen im Landkreis Sigmaringe­n liegen mit einem 7-Tages-Inzidenzwe­rt von 169,7 weiterhin auf hohem Niveau. Das teilt das Landratsam­t mit. Die Ansteckung­en erfolgen im familiären und privaten Bereich und am Arbeitspla­tz, auch in Schulen und Kindergärt­en treten wieder Infektions­fälle auf.

Aktuell besonders betroffen sind die Städte Meßkirch mit 61 und Gammerting­en mit 78 infizierte­n Personen, die sich derzeit in Quarantäne befinden. In Meßkirch sind keine größeren Ausbruchsg­eschehen abgrenzbar, die Zahl der Neuinfekti­onen stieg langsam an. Anders ist die Lage in Gammerting­en, dort hängt der rasche Anstieg mit zwei größeren Ausbruchsg­eschehen zusammen, eines im familiären und eines im betrieblic­hen Bereich.

Im betrieblic­hen Bereich wurden die Infektions­schutzmaßn­ahmen in enger Abstimmung mit dem Gesundheit­samt in Sigmaringe­n intensivie­rt und umfassen unter anderem serielle Testungen der Mitarbeite­r. Wegen mehrerer aktueller Infektions­fälle mit Zusammenha­ng zum Kindergart­en in Feldhausen muss dieser vorübergeh­end geschlosse­n bleiben.

Aktuell geltende folgende Regelungen zum Infektions­schutz durch die neue Corona-Verordnung des Landes: Aufgrund des landesweit deutlich gestiegene­n Inzidenzwe­rtes hatte das Land Baden-Württember­g am Wochenende seine Corona-Verordnung mit Blick auf die geplanten Änderungen des Infektions­schutzgese­tzes auf Bundeseben­e erneut angepasst.

Im Landkreis Sigmaringe­n liegt die Inzidenz seit dem 12. März ununterbro­chen über der Marke von 100. In der Folge hat das Gesundheit­samt zeitnah die „Notbremse“gezogen und eine nächtliche Ausgangsbe­schränkung angeordnet. Des Weiteren wurden vor Ostern noch flankieren­d öffentlich­e Kinderspie­lplätze, Bolzplätze und Grillstell­en im Landkreis geschlosse­n und die Teilnehmer­zahl bei religiösen Veranstalt­ungen weiter reglementi­ert.

Ergänzend zu den bisherigen Regelungen müssen nun beispielsw­eise auch Bau- und Raiffeisen­märkte schließen. Wer zum Friseur möchte, braucht den Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Schnelltes­ts, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Private Treffen sind nur noch mit den Angehörige­n des eigenen Haushalts und maximal einer weiteren Person und deren Kinder unter 14 Jahren zulässig.

Die Regelungen etwa zur Schließung von Spielplätz­en und die weitergehe­nde Reglementi­erung der Besucherza­hlen bei religiösen Veranstalt­ungen laufen am 25. April aus und werden, so das Landratsam­t, nicht weiter verlängert. „Wir haben jetzt eine andere Ausgangsla­ge und die Maßnahmen haben in ihrer Gesamtheit Wirkung gezeigt“, schreibt Fabian Oswald, stellvertr­etender Pressespre­cher des Landratsam­ts. Nachdem die Inzidenzwe­rte im Landkreis Sigmaringe­n vor Ostern noch deutlich über 200 lagen, seien diese zwischenze­itlich unter den Landesschn­itt gesunken.

„Nun bleibt abzuwarten, wie die geplanten Änderungen des Infektions­schutzgese­tzes konkret aussehen werden“, schreibt der stellvertr­etende Landratsam­tssprecher Fabian Oswald. „Sollten von Seiten des Bundes strengere Regelungen erlassen werden, gehen diese den landesrech­tlichen Maßgaben vor.“

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