Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Rat stimmt gegen behindertengerechten Anbau
Antrag überschreitet Vorgaben aus Bebauungsplan
(jul) - Der Gemeinderat hat sich mehrheitlich gegen einen Befreiungsantrag zum Umbau einer Terrasse mit dem Anbau eines behindertengerechten Zimmers ausgesprochen.
Ein Bauherr aus dem Gebiet „Schönenberg III“hatte die Umgestaltung für sein Wohnhaus beantragt, da er auf den Rollstuhl angewiesen ist. Durch den Anbau würde die im Bebauungsplan vorgeschriebene Grundflächenzahl laut Verwaltung um 37 Prozent überschritten. Entsprechend müsste der Gemeinderat eine Befreiung für das Vorhaben erteilen. Die Grund- und Geschossflächenzahl wurde bei eingeschossiger Bauweise auf 160 Quadratmeter festgelegt. „Diese wird durch die derzeitige Grundflächenzahl von 249 Quadratmetern bereits deutlich überschritten“, sagte Bürgermeister Patrick Bauser. Die Verwaltung schlug daher in der Sitzungsunterlage vor, der Befreiung nicht zuzustimmen. Franz Raisle (FWV) widersprach dem: „Der Bauherr sitzt im Rollstuhl und benötigt den Raum auch für seine Behandlungen. Wir sollten trotz der Überschreitung zustimmen.“Martin Kiem (CDU) sah das kritisch, da es schon früher Diskussionen um Befreiungen bei dem Gebäude gegeben habe. „Auch wenn es mir in der Seele weh tut, ein behindertengerechtes Zimmer abzulehnen, ist für mich das Ende der Fahnenstange für Befreiungen schon erreicht“, sagte Kiem.
Hermann Fink (FWV) schlug vor, den Bebauungsplan grundsätzlich unter die Lupe zu nehmen. Das Land forciere verdichtetes Bauen, aber in dem Gebiet sei die eingeschossige Bauweise üblich. Mit einer generellen Änderung des Bebauungsplanes könne das angepasst werden. Fraktionskollege Klaus Pfaff ergänzte: „Dann sollten wir uns aber alle Bebauungspläne aus den 70er- und 80er-Jahren ansehen und nicht nur die, wo es solche Anfragen gibt.“Dem stimmte Bauser zu, gab aber auch zu bedenken, dass Kosten entstünden und dann auch jeweils ein Ausgleich geschaffen werden müsse. Michael Amann (CDU) bat dazu um weitere Informationen. „Ich möchte Kosten und Forderungen abschätzen können. Wenn nur einzelne Bauherren das nutzen möchten, wäre eine Bebauungsplanänderung unverhältnismäßig“, sagte Amann. Außer Raisle sprach sich das Gremium gegen die Befreiung aus.
Für ein landwirtschaftliches Vorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt. Geplant ist in Mendelbeuren ein Milchviehlaufstall mit Kälberstall, Fahrsilo, Dunglege und Güllegrube. Im Milchviehlaufstall können zwischen 100 bis 120 Kühe und im Kälberstall rund 35 Kälber untergebracht werden. Die bisherige Hofstelle in Mendelbeuren bleibt nach wie vor bestehen. Der Neubau ist nahe dem Wald an der ehemaligen Zufahrt von der Bundesstraße geplant und somit etwas außerhalb der Ortschaft. Dem Vorhaben müssen auch noch das Landwirtschaftsamt sowie die Naturschutzbehörde zustimmen.