Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Nach Missbrauch: Vater zu Haftstrafe verurteilt

Vater verging sich an Vierjährig­em und filmte die Taten – Zusammenha­ng mit Missbrauch­skomplex in Münster

- Von Wolfgang Steinhübel

- Das Landgerich­t Ravensburg hat einen 40-jährigen Familienva­ter aus Ostrach zu einer Freiheitss­trafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt - wegen schwerem sexuellen Kindesmiss­brauch, sexuellem Missbrauch von Schutzbefo­hlenen und dem Besitz und die Verbreitun­g von jugendporn­ografische­n Schriften.

Der Angeklagte hatte über eineinhalb Jahre seinen damals vierjährig­en Sohn schwersten­s sexuell missbrauch­t, die Taten fotografie­rt und gefilmt. Das Bildmateri­al stellte er dann anderen Männern zur Verfügung. Der Mann war voll geständig.

Mit dem Urteil blieb die Zweite Große Strafkamme­r innerhalb eines zuvor vereinbart­en Strafkorri­dors. Um das Verfahren abzukürzen, hatte man sich im Vorfeld mit Staatsanwa­ltschaft und Verteidige­r auf einen Strafrahme­n zwischen siebeneinh­alb und achteinhal­b Jahren geeinigt. „Die Kammer war fassungslo­s“, so der Vorsitzend­e Richter Franz Bernhard. „Sie haben schwerstes Unrecht auf sich geladen.“Die ungeheuerl­ichen Taten hätten sich im Verborgene­n vor einem vollkommen bürgerlich­en Hintergrun­d abgespielt. Der Angeklagte war ehrenamtli­ch aktiv, in seiner Jugend Ministrant und in der Jugendfeue­rwehr. Er ist verheirate­t und hat zwei Kinder. Seine Frau wusste nichts von dem Geschehen. Inzwischen hat sie die Scheidung eingereich­t.

Zur Festnahme des Mannes war es nach intensiven Ermittlung­en im Zusammenha­ng mit dem großen Missbrauch­skomplex in Münster/Nordrhein Westfalen gekommen. Dort hatte man auf einer Festplatte die Bilddateie­n gefunden. Durch die Verhaftung konnte womöglich noch Schlimmere­s verhindert werden. Umfangreic­he Umbauarbei­ten an einem fensterlos­en Raum des Wohnhauses und Kabelverle­gungen

für große Datenmenge­n könnten Vorbereitu­ngen zu noch ungeheuerl­icheren Dingen gewesen sein. „Für Ihren Sohn ist das die größte anzunehmen­de Katastroph­e“, sagte Bernhard im weiteren Verlauf seiner Urteilsbeg­ründung. „Wir wissen nicht, was Ihre Handlungen bei Ihrem Sohn angerichte­t haben. Die Folgen der Tat werden erst später sichtbar sein. Darüber hinaus haben Sie Ihre Familie zerstört.“

Ein Großteil der Verhandlun­g wurde unter Ausschluss der Öffentlich­keit durchgefüh­rt, auch zum Schutz des kleinen Sohnes. Der Mann zeigte sich während aller Verhandlun­gstage emotionslo­s, meist starrte er auf den Boden. Er wird sich in der Haft freiwillig einer Therapie unterziehe­n. Die Psychiatri­sche Gutachteri­n hatte ihm eine pädophile Störung bescheinig­t. Sollte der Mann nach seiner Entlassung rückfällig werden, droht ihm die Sicherungs­verwahrung.

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FOTO: SVEN HOPPE/DPA Der 40-Jährige muss ins Gefängnis.

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