Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Nach Missbrauch: Vater zu Haftstrafe verurteilt
Vater verging sich an Vierjährigem und filmte die Taten – Zusammenhang mit Missbrauchskomplex in Münster
- Das Landgericht Ravensburg hat einen 40-jährigen Familienvater aus Ostrach zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt - wegen schwerem sexuellen Kindesmissbrauch, sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und dem Besitz und die Verbreitung von jugendpornografischen Schriften.
Der Angeklagte hatte über eineinhalb Jahre seinen damals vierjährigen Sohn schwerstens sexuell missbraucht, die Taten fotografiert und gefilmt. Das Bildmaterial stellte er dann anderen Männern zur Verfügung. Der Mann war voll geständig.
Mit dem Urteil blieb die Zweite Große Strafkammer innerhalb eines zuvor vereinbarten Strafkorridors. Um das Verfahren abzukürzen, hatte man sich im Vorfeld mit Staatsanwaltschaft und Verteidiger auf einen Strafrahmen zwischen siebeneinhalb und achteinhalb Jahren geeinigt. „Die Kammer war fassungslos“, so der Vorsitzende Richter Franz Bernhard. „Sie haben schwerstes Unrecht auf sich geladen.“Die ungeheuerlichen Taten hätten sich im Verborgenen vor einem vollkommen bürgerlichen Hintergrund abgespielt. Der Angeklagte war ehrenamtlich aktiv, in seiner Jugend Ministrant und in der Jugendfeuerwehr. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Seine Frau wusste nichts von dem Geschehen. Inzwischen hat sie die Scheidung eingereicht.
Zur Festnahme des Mannes war es nach intensiven Ermittlungen im Zusammenhang mit dem großen Missbrauchskomplex in Münster/Nordrhein Westfalen gekommen. Dort hatte man auf einer Festplatte die Bilddateien gefunden. Durch die Verhaftung konnte womöglich noch Schlimmeres verhindert werden. Umfangreiche Umbauarbeiten an einem fensterlosen Raum des Wohnhauses und Kabelverlegungen
für große Datenmengen könnten Vorbereitungen zu noch ungeheuerlicheren Dingen gewesen sein. „Für Ihren Sohn ist das die größte anzunehmende Katastrophe“, sagte Bernhard im weiteren Verlauf seiner Urteilsbegründung. „Wir wissen nicht, was Ihre Handlungen bei Ihrem Sohn angerichtet haben. Die Folgen der Tat werden erst später sichtbar sein. Darüber hinaus haben Sie Ihre Familie zerstört.“
Ein Großteil der Verhandlung wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt, auch zum Schutz des kleinen Sohnes. Der Mann zeigte sich während aller Verhandlungstage emotionslos, meist starrte er auf den Boden. Er wird sich in der Haft freiwillig einer Therapie unterziehen. Die Psychiatrische Gutachterin hatte ihm eine pädophile Störung bescheinigt. Sollte der Mann nach seiner Entlassung rückfällig werden, droht ihm die Sicherungsverwahrung.