Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Chinas Einkaufstour soll enden
EU plant Abwehrinstrument gegen subventionierte Übernahmen
(dpa) - Die europäische Wirtschaft soll besser vor wettbewerbsverzerrender Konkurrenz aus Ländern wie China geschützt werden. Die EU-Kommission präsentierte am Mittwoch ein Gesetzesprojekt, mit dem die Möglichkeit geschaffen werden soll, staatlich subventionierten Unternehmen aus Drittstaaten die Übernahme von Firmen aus der EU zu untersagen. Zudem sollen mit Staatsgeld unterstützte Unternehmen auch von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können.
Wenn die Offenheit der europäischen Wirtschaft eine Stärke bleiben solle, müsse man sicherstellen, dass es einen fairen Wettbewerb für alle in der EU tätigen Unternehmen gebe, sagte die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager, in Brüssel. Die neue Verordnung werde die Märkte fairer machen. In Deutschland waren zuletzt vor allem chinesische Übernahmen umstritten. Viel Aufsehen erregte zum Beispiel 2016 die milliardenschwere Übernahme von Kuka, einem der technologisch führenden Hersteller von Robotern für die Industrie. Käufer war der chinesische Konzern Midea.
Im Bereich der öffentlichen Aufträge sorgte etwa für Diskussionen, dass ein chinesisches Konsortium den Auftrag für den Bau einer wichtigen Brücke im Süden Kroatiens bekam. Zahlreiche große europäische Unternehmen gingen bei der Ausschreibung leer aus und beschwerten sich daraufhin über unlauteren Wettbewerb.
In der Pandemie hatten sich zuletzt die Sorgen vor Wettbewerbsverzerrungen durch staatlich subventionierte Unternehmen aus Ländern wie China verschärft. Befürchtet wird auch, dass wirtschaftlich angeschlagene EU-Unternehmen verstärkt zu Übernahmekandidaten und zu einer leichten Beute werden könnten. Zugleich ist es aber auch möglich, dass die neuen Regeln zu mehr Insolvenzen in der EU führen, weil Rettungsmaßnahmen durch staatsfinanzierte Unternehmen aus dem Ausland erschwert werden.
Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass ausländische Unternehmen vor einer größeren Übernahme offenlegen müssen, ob sie in den vergangenen Jahren Subventionen in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro erhalten haben. Betroffen wären alle Übernahmen von Unternehmen
mit einem Umsatz von 500 Millionen Euro oder mehr.
Bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge sollen Subventionen ab einem Auftragsvolumen von 250 Millionen Euro offengelegt werden. Zudem wollen die Wettbewerbshüter der EU-Kommission auf eigene Initiative auch Übernahmen und Auftragsvergaben unterhalb der Grenzwerte untersuchen und Strafen für kooperationsunwillige oder betrügerisch agierende Unternehmen verhängen können. Die Strafen sollen bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen können.
Ob der Vorschlag umgesetzt wird, hängt nun von den EU-Mitgliedstaaten ab und vom Europaparlament. Sie werden das Gesetzesprojekt in den kommenden Monaten diskutieren und müssen dann über die Annahme entscheiden.