Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Nach Gerichtsurteil droht dem Steg das Aus
Verwaltung will die Badestelle erhalten, aber bei der Haftungsfrage für Klarheit sorgen
- Der Steg am Wagenhauser Weiher, dem beliebten Bad Saulgauer Angel- und Badegewässer, ist eine der nicht sehr zahlreichen Attraktionen an diesem Natursee mit Liegewiese. Am Donnerstag entscheidet der Technische Ausschuss darüber, ob der Steg abgebaut wird. Die Verwaltung schlägt den „Rückbau“vor, nachdem ein Bürgermeister in Hessen nach einem Badeunfall von einem Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde. Drei Kinder waren im Sommer 2016 beim Spielen am Dorfteich ertrunken. Die haftungsrechtlichen Folgen des Urteils stellen die Existenz des Stegs in Wagenhausen in Frage.
Bürgermeisterin Doris Schröter ist nicht bereit, das Risiko solcher strafrechtlichen Konsequenzen bei einem möglichen Badeunfall am Wagenhauser Weiher zu tragen. Dass ihr Kollege für einen Badeunfall an einem Dorfteich wegen fahrlässiger Tötung von einem Gericht verurteilt wurde, wiegt für sie schwer. „Das ist vermutlich so ein Teich, wie wir ihn in Friedberg haben.“Am Wagenhauser Weiher drängt sich die Haftungsfrage für die Bürgermeisterin aber am deutlichsten auf. Um Klarheit in dieser Frage zu schaffen, müsste aus Sicht der Verwaltung der Steg abgebaut werden. „Aus meiner Sicht wäre das der geringste Eingriff, das Haftungsrisiko wäre dann für uns überschaubar“, so die Bürgermeisterin.
Alles andere möchte die Bürgermeisterin so belassen wie es ist, inklusive Umkleidemöglichkeiten und auch Dixi-WCs zum Verrichten der Notdurft würden während der Saison wieder aufgestellt. Die sind notwendig, seitdem die am Weiher gelegene Gaststätte Seestüble geschlossen ist und Badegäste die dortige Gaststätte nicht mehr benutzen dürfen. Außerdem möchte die Stadt das Pachtverhältnis für eine weitere Nutzung des Weihers mit dem Besitzer des Weihers neu regeln. Eine solche Neuregelung ist bereits seit 2016 überfällig.
Ob es einen Steg gibt oder nicht ist laut Verwaltungsvorlage für die Bewertung der Bademöglichkeit von
Bedeutung. Die Stadtverwaltung ist im Fall des Wagenhauser Weihers bereit, das Haftungsrisiko für eine Badestelle zu tragen. Dabei handelt es sich um ein frei zugängliches Gewässer, in dem Baden erlaubt ist. Regelmäßige Sichtkontrollen, Badeinformationen und die Kontrolle der
Sauberkeit und der Zugangsbereiche sind dafür ausreichend. Der springende Punkt: Badestellen dürfen keine Sprungeinrichtungen, Badestege oder Wasserrutschen haben. Verfügt ein Gewässer über solche Einrichtungen, kann das Gewässer als „Naturbad“gewertet werden. Das sieht eine verstärkte Betriebsaufsicht und den Bau von Sanitäreinrichtungen vor. Im Klartext: Bei einem Unfall könnte ein Gericht zu der Meinung gelangen, der Steg mache den Wagenhauser Weiher zum Naturbad und die Stadt hätte die höheren Anforderungen an die Betriebsaufsicht erfüllen müssen. Diese Gefahr sieht auch die Württembergische Gemeinde-Versicherung (wgv), die von der Stadt angefragt wurde. Selbst Sprungverbote oder das Anbringen eines Geländers reiche nicht aus, um die Einordnung als Naturbad „sicher abzuwenden“.
Der Technische Ausschuss tagt am Donnerstag, 6. Mai, ab 18 Uhr. Die Online-Sitzung wird ins Stadtforum übertragen.