Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Nach Gerichtsur­teil droht dem Steg das Aus

Verwaltung will die Badestelle erhalten, aber bei der Haftungsfr­age für Klarheit sorgen

- Von Rudi Multer

- Der Steg am Wagenhause­r Weiher, dem beliebten Bad Saulgauer Angel- und Badegewäss­er, ist eine der nicht sehr zahlreiche­n Attraktion­en an diesem Natursee mit Liegewiese. Am Donnerstag entscheide­t der Technische Ausschuss darüber, ob der Steg abgebaut wird. Die Verwaltung schlägt den „Rückbau“vor, nachdem ein Bürgermeis­ter in Hessen nach einem Badeunfall von einem Amtsgerich­t wegen fahrlässig­er Tötung verurteilt wurde. Drei Kinder waren im Sommer 2016 beim Spielen am Dorfteich ertrunken. Die haftungsre­chtlichen Folgen des Urteils stellen die Existenz des Stegs in Wagenhause­n in Frage.

Bürgermeis­terin Doris Schröter ist nicht bereit, das Risiko solcher strafrecht­lichen Konsequenz­en bei einem möglichen Badeunfall am Wagenhause­r Weiher zu tragen. Dass ihr Kollege für einen Badeunfall an einem Dorfteich wegen fahrlässig­er Tötung von einem Gericht verurteilt wurde, wiegt für sie schwer. „Das ist vermutlich so ein Teich, wie wir ihn in Friedberg haben.“Am Wagenhause­r Weiher drängt sich die Haftungsfr­age für die Bürgermeis­terin aber am deutlichst­en auf. Um Klarheit in dieser Frage zu schaffen, müsste aus Sicht der Verwaltung der Steg abgebaut werden. „Aus meiner Sicht wäre das der geringste Eingriff, das Haftungsri­siko wäre dann für uns überschaub­ar“, so die Bürgermeis­terin.

Alles andere möchte die Bürgermeis­terin so belassen wie es ist, inklusive Umkleidemö­glichkeite­n und auch Dixi-WCs zum Verrichten der Notdurft würden während der Saison wieder aufgestell­t. Die sind notwendig, seitdem die am Weiher gelegene Gaststätte Seestüble geschlosse­n ist und Badegäste die dortige Gaststätte nicht mehr benutzen dürfen. Außerdem möchte die Stadt das Pachtverhä­ltnis für eine weitere Nutzung des Weihers mit dem Besitzer des Weihers neu regeln. Eine solche Neuregelun­g ist bereits seit 2016 überfällig.

Ob es einen Steg gibt oder nicht ist laut Verwaltung­svorlage für die Bewertung der Bademöglic­hkeit von

Bedeutung. Die Stadtverwa­ltung ist im Fall des Wagenhause­r Weihers bereit, das Haftungsri­siko für eine Badestelle zu tragen. Dabei handelt es sich um ein frei zugänglich­es Gewässer, in dem Baden erlaubt ist. Regelmäßig­e Sichtkontr­ollen, Badeinform­ationen und die Kontrolle der

Sauberkeit und der Zugangsber­eiche sind dafür ausreichen­d. Der springende Punkt: Badestelle­n dürfen keine Sprungeinr­ichtungen, Badestege oder Wasserruts­chen haben. Verfügt ein Gewässer über solche Einrichtun­gen, kann das Gewässer als „Naturbad“gewertet werden. Das sieht eine verstärkte Betriebsau­fsicht und den Bau von Sanitärein­richtungen vor. Im Klartext: Bei einem Unfall könnte ein Gericht zu der Meinung gelangen, der Steg mache den Wagenhause­r Weiher zum Naturbad und die Stadt hätte die höheren Anforderun­gen an die Betriebsau­fsicht erfüllen müssen. Diese Gefahr sieht auch die Württember­gische Gemeinde-Versicheru­ng (wgv), die von der Stadt angefragt wurde. Selbst Sprungverb­ote oder das Anbringen eines Geländers reiche nicht aus, um die Einordnung als Naturbad „sicher abzuwenden“.

Der Technische Ausschuss tagt am Donnerstag, 6. Mai, ab 18 Uhr. Die Online-Sitzung wird ins Stadtforum übertragen.

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FOTO: ARCHIV Die Verwaltung will den beliebten Steg am Wagenhause­r Weiher entfernen. Der Technische Ausschuss wird darüber beraten.

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