Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Corona-Auflagen für Friseure geändert – Selbsttest im Salon genügt

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Nachdem die durch die Notbremse beschlosse­nen Einschränk­ungen bei Friseurdie­nstleistun­gen bei sehr vielen Salonbesit­zerinnen und Salonbesit­zern Unmut ausgelöst haben, wurden die Regeln zum 3. Mai gelockert.

REGION - Für den Besuch muss nun kein tagesaktue­ller negativer Covid-19-Schnelltes­t eines offizielle­n Testzentru­ms vorgelegt werden. Kunden benötigen ab sofort nur noch einen Selbsttest, der vor Ort im Salon durchgefüh­rt werden kann. Die Testung muss allerdings von einem geeigneten Dritten beaufsicht­igt und bescheinig­t werden. Das kann auch eine im Salon beschäftig­te Person sein. Der bescheinig­te negative Test gilt für die nächsten 24 Stunden auch bei anderen geöffneten Einrichtun­gen

und Dienstleis­tungen. Und umgekehrt, werden auch Testnachwe­ise von anderen Stellen wie Unternehme­n oder Schule anerkannt.

„Als die letzte Corona-Verordnung am 24. April in Kraft getreten war, wurden wir in der Kammer regelrecht von Fragen von Friseurinn­en und Friseuren überschwem­mt. Denn der Besuch beim Friseur wurde dadurch erschwert und verkompliz­iert, dass der Kunde nur mit einem tagesaktue­llen Schnelltes­t einer offizielle­n Teststelle von maximal 24 Stunden Gültigkeit Zugang zum Salon hatte“, berichtet Harald Herrmann, Präsident der Handwerksk­ammer Reutlingen. „Also wurden viele Friseurter­mine wieder abgesagt. Was wiederum den Salonbesit­zerinnen und Salonbesit­zern missfallen hat.

Um Planungssi­cherheit für Betriebe zu schaffen, drängte die Handwerksk­ammer Reutlingen gemeinsam mit drei weiteren baden-württember­gischen Kammern und dem Baden-Württember­gischen Handwerkst­ag beim Sozialmini­sterium

auf Nachbesser­ungen und Klarstellu­ngen der Corona-Verordnung und verschafft­e sich erfolgreic­h Gehör. Die Landesregi­erung zeigte sich offen für die Hinweise aus der betrieblic­hen Praxis und setzte die Änderung schnell um. Zudem berücksich­tigte sie, dass es gerade in ländlichen Regionen nicht möglich ist, jederzeit und unkomplizi­ert zu den kostenfrei­en Bürgertest­s zu gelangen. Die Ausweitung der Tests zum Beispiel auf Friseurbet­riebe ist eine große Erleichter­ung für Kunden und Betriebe. „Die kommunalen Ordnungsbe­hörden bitten wir nun eindringli­ch darum, die gelockerte­n Regelungen pragmatisc­h anzuwenden und sie keiner kleinliche­n Auslegung zu unterwerfe­n“so Herrmann abschließe­nd.

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FOTO: HOPPE Jetzt genügen Selbsttest­s im Friseursal­on.

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