Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Stadtwerke verzichten auf Nachberechnung
Außergewöhnliche Coronahilfe für Sonderkunden – Stromverbrauch bleibt unter vertraglicher Vereinbarung
- Außerplanmäßige Coronahilfen: Die Stadtwerke Bad Saulgau verzichten bei ihren StromSonderkunden, die 2020 ihre vertraglich vereinbarte Abnahmemenge nicht erreichen konnten, auf eine Nachberechnung. Der Technische Ausschuss hat in seiner digitalen Sitzung am vergangenen Donnerstag dem Vorschlag der Stadtwerke zugestimmt.
Hintergrund dieser Unterstützung vonseiten der Stadtwerken sind die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für zahlreiche Betriebe in Bad Saulgau, die zeitweilig schließen oder die Produktion reduzieren mussten. Davon betroffen sind auch Gastronomen und Einzelhändler, die 2020 die mit den Stadtwerken vertraglich vereinbarte Strommenge nicht abnehmen konnten. Die Vereinbarung mit den Strom-Sonderkunden sieht bei den Lieferverträgen eine 80-ProzentGrenze vor, die nicht unterschritten werden darf. Ansonsten müssen die
Kunden die Differenz nachbezahlen.
Bei den Nachberechnungen für 2020 ergab sich folgendes Ergebnis: Zwölf von insgesamt 39 Kunden blieben bei der Stromabnahme unter 80 Prozent, das bedeutet eine Mengenabweichung von rund 44 000 Kilowattstunden. Der zurückgegangene Stromverbrauch hat für die Stadtwerke weniger Einnahmen in Höhe von 14 000 Euro zur Folge.
Die Stadtwerke verzichten dennoch auf eine Nachberechnung, weil sie laut Sitzungsvorlage eine zusätzliche Härte für die betroffenen Betriebe darstellen würde. Die Nachberechnung würde zu Verärgerungen und möglichen Vertragskündigungen führen. „Uns sind die Kunden wichtig, Geld ist nicht alles“, sagte Betriebsleiter Richard Striegel in der Sitzung am Donnerstag. Die Betriebe sollen daher nicht über Gebühr zusätzlich belastet werden.
Voraussetzung für den Verzicht auf die Nachberechnung ist allerdings, dass die Kunden eine Weiterbelieferung mit Strom bis 2023 vereinbaren.