Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Männer sollen Geldschein gefälscht haben

Im Drive-in eines Schnellres­taurants fällt die falsche Banknote auf – So entscheide­t der Richter

- Von Mandy Hornstein

- Ein 32Jähriger und ein 23-Jähriger haben sich kürzlich vor dem Amtsgerich­t in Sigmaringe­n verantwort­en müssen. Ihnen wurde vorgeworfe­n, gemeinscha­ftliche Geldfälsch­ung betrieben zu haben, als sie im März vergangene­n Jahres in einem Drivein eines Schnellres­taurants Essen bestellt und dieses dann mit einem falschen 50-Euro-Schein bezahlt haben.

Die beiden zum damaligen Zeitpunkt in Pfullendor­f stationier­ten Soldaten hätten häufig zusammen zu Abend gegessen und wollten sich gegen 20 Uhr noch kurz etwas zu essen holen, als es zu dem Vorfall kam, schilderte einer der Angeklagte­n. Der Restaurant-Mitarbeite­r prüfte den Schein routinemäß­ig mit einem Prüfstift und stellte dabei fest, dass der Schein gefälscht war. „Wir waren zuvor noch nie mit so etwas konfrontie­rt worden und wussten dann auch nicht, ob wir die Polizei rufen sollten oder nicht“, erzählte einer der Angeklagte­n. Sie hätten sich aber dagegen entschiede­n.

Der Mitarbeite­r habe ihnen gesagt, er würde den Schein seiner Chefin übergeben und sie müssten nicht warten. So bezahlten die beiden Männer ihr Essen mit einem anderen Schein und verließen das Restaurant. Ein Polizist, der als Zeuge aussagte, erläuterte, dass die Anzeige erst am nächsten Tag gemacht wurde. Der Mitarbeite­r hatte sich jedoch das Kennzeiche­n der Angeklagte­n notiert. „Wir haben uns auch gewundert, wie so etwas sein kann, aber ich wusste auch nicht mehr, wo ich den Schein bekommen hatte“, sagte der Angeklagte, dem der Schein gehört hatte. „Ich wusste ja auch nicht, wie sich ein falscher 50Euro-Schein anfühlt“, sagt er.

Der Polizeibea­mte hatte den gefälschte­n Schein als Beweismitt­el mitgebrach­t, sodass sich Richter Jürgen Dorner, die beiden Schöffen sowie der Staatsanwa­lt und die Verteidige­r ein Bild davon machen konnten. Und die Anwesenden waren erstaunt, wie echt sich die gefälschte Banknote anfühlte. „Mit so einem Schein würde ich auch bezahlen“, sagte einer der Anwälte kopfschütt­elnd.

Die Staatsanwa­ltschaft sowie die beiden Verteidige­r plädierten abschließe­nd auf Freispruch. Es könne den Angeklagte­n nicht nachgewies­en werden, dass sie bewusst mit einer falschen Banknote bezahlt hätten. Dieser Auffassung waren auch

Richter Dorner und die beiden Schöffen, als Dorner einen Freispruch verhängte.

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FOTO: PETER STEFFEN/DPA Zwei Männer werden beschuldig­t, einen falschen 50-Euro-Schein in Umlauf gebracht zu haben.

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