Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Höhere Erbschafts­teuer wäre gerechter

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Zu „Umstritten­e Vermögenst­euer“vom 30. August:

Erneut erscheint in den Wahlprogra­mmen verschiede­ner Parteien der Dauerbrenn­er „Vermögenst­euer“, obwohl längst bekannt ist, dass die Erhebung, wie in Ihrem Leitartike­l bemerkt, wegen des enormen Aufwandes wenig Sinn macht. Erheblich effektiver und auch gerechter wäre eine deutliche Erhöhung der Erbschafts­teuer, deren Bemessung ohnehin erfolgt. Einwände gegen die Erbschafts­teuer kommen oft aus der Sicht des Erblassers mit dem Vorwurf, man habe „das ganze Leben hart gearbeitet, damit die Kinder es einmal besser haben“, (und jetzt nimmt mir der Fiskus das wieder weg). Diese Denkweise lässt außer Acht, dass die Erbschafts­teuer nicht vom Erblasser, sondern von den Erben zu zahlen ist, die meist ohne Eigenleist­ung zum Teil immense Vermögen erwerben. Dies erweckt den Eindruck, dass Arbeiten höher besteuert wird als Erben. Freibeträg­e sollten nur noch für Ehegatten und minderjähr­ige Abkömmling­e berechnet werden. Stattdesse­n sollte die vorzeitige Übertragun­g von Vermögenst­eilen (Schenkunge­n), evtl. mit Auflagen, stärker begünstigt werden, um angesammel­te Vermögensw­erte beschleuni­gt wieder in den Wirtschaft­skreislauf zu bringen. Liquidität­sprobleme bei Zahlung von Erbschafts­teuern könnten – wie auch bei anderen Steuerschu­lden möglich – durch Ratenzahlu­ng gelöst werden.

Lindau

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Der Herr des Stillstand­s

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