Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Höhere Erbschaftsteuer wäre gerechter
Zu „Umstrittene Vermögensteuer“vom 30. August:
Erneut erscheint in den Wahlprogrammen verschiedener Parteien der Dauerbrenner „Vermögensteuer“, obwohl längst bekannt ist, dass die Erhebung, wie in Ihrem Leitartikel bemerkt, wegen des enormen Aufwandes wenig Sinn macht. Erheblich effektiver und auch gerechter wäre eine deutliche Erhöhung der Erbschaftsteuer, deren Bemessung ohnehin erfolgt. Einwände gegen die Erbschaftsteuer kommen oft aus der Sicht des Erblassers mit dem Vorwurf, man habe „das ganze Leben hart gearbeitet, damit die Kinder es einmal besser haben“, (und jetzt nimmt mir der Fiskus das wieder weg). Diese Denkweise lässt außer Acht, dass die Erbschaftsteuer nicht vom Erblasser, sondern von den Erben zu zahlen ist, die meist ohne Eigenleistung zum Teil immense Vermögen erwerben. Dies erweckt den Eindruck, dass Arbeiten höher besteuert wird als Erben. Freibeträge sollten nur noch für Ehegatten und minderjährige Abkömmlinge berechnet werden. Stattdessen sollte die vorzeitige Übertragung von Vermögensteilen (Schenkungen), evtl. mit Auflagen, stärker begünstigt werden, um angesammelte Vermögenswerte beschleunigt wieder in den Wirtschaftskreislauf zu bringen. Liquiditätsprobleme bei Zahlung von Erbschaftsteuern könnten – wie auch bei anderen Steuerschulden möglich – durch Ratenzahlung gelöst werden.
Lindau
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