Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Geteiltes Echo auf Einigung zu Ganztagsbetreuung
Ab dem Schuljahr 2026/27 gibt es einen Rechtsanspruch für alle Grundschüler – Kritik vom Städtetag
(dpa/kab) Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 kommt. Bund und Länder hatten sich am Montagabend nach langem Streit über die Finanzierung des Vorhabens im Vermittlungsausschuss geeinigt, am Dienstag stimmte auch der Bundestag zu. Zuvor hatte der Bund sein Angebot finanziell stark aufgebessert. Geplant ist, dass jedes ab dem Jahr 2026 eingeschulte Kind in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt. Die Einigung löste ein geteiltes Echo aus.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zeigte sich zufrieden. „Dieser Durchbruch ist natürlich zunächst einmal ein Riesenerfolg für Familien und Kinder, die jetzt einen Rechtsanspruch haben, der dauerhaft verlässlich finanziert und qualitativ abgesichert ist“, teilte er am Dienstag mit. Das Ergebnis zeige auch, „dass der Föderalismus funktioniert, wenn es darauf ankommt, auch in Wahlkampfzeiten“. Das bayerische Sozialministerium äußerte sich ebenfalls zur Einigung. Es sei insbesondere zu begrüßen, „dass der Bund bei den Betriebskosten noch mal nachgebessert hat“. Kommunen im Südwesten zeigten sich skeptisch. Die Reihenfolge, die Bund und Länder beim Ausbau der Ganztagsbetreuung anstrebten, sei falsch, erklärten Gemeindetag, Städtetag und die Landkreise.
Erst sollten vor Ort Strukturen geschaffen werden, ehe Ansprüche beschlossen würden. Es seien noch Fragen offen: „Mehr Geld allein löst die Umsetzungsprobleme vor Ort nicht.“Auch Personalprobleme seien ungelöst.