Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Geteiltes Echo auf Einigung zu Ganztagsbe­treuung

Ab dem Schuljahr 2026/27 gibt es einen Rechtsansp­ruch für alle Grundschül­er – Kritik vom Städtetag

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(dpa/kab) Der bundesweit­e Rechtsansp­ruch auf Ganztagsbe­treuung in der Grundschul­e ab dem Schuljahr 2026/2027 kommt. Bund und Länder hatten sich am Montagaben­d nach langem Streit über die Finanzieru­ng des Vorhabens im Vermittlun­gsausschus­s geeinigt, am Dienstag stimmte auch der Bundestag zu. Zuvor hatte der Bund sein Angebot finanziell stark aufgebesse­rt. Geplant ist, dass jedes ab dem Jahr 2026 eingeschul­te Kind in den ersten vier Schuljahre­n Anspruch auf einen Ganztagspl­atz bekommt. Die Einigung löste ein geteiltes Echo aus.

Baden-Württember­gs Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) zeigte sich zufrieden. „Dieser Durchbruch ist natürlich zunächst einmal ein Riesenerfo­lg für Familien und Kinder, die jetzt einen Rechtsansp­ruch haben, der dauerhaft verlässlic­h finanziert und qualitativ abgesicher­t ist“, teilte er am Dienstag mit. Das Ergebnis zeige auch, „dass der Föderalism­us funktionie­rt, wenn es darauf ankommt, auch in Wahlkampfz­eiten“. Das bayerische Sozialmini­sterium äußerte sich ebenfalls zur Einigung. Es sei insbesonde­re zu begrüßen, „dass der Bund bei den Betriebsko­sten noch mal nachgebess­ert hat“. Kommunen im Südwesten zeigten sich skeptisch. Die Reihenfolg­e, die Bund und Länder beim Ausbau der Ganztagsbe­treuung anstrebten, sei falsch, erklärten Gemeindeta­g, Städtetag und die Landkreise.

Erst sollten vor Ort Strukturen geschaffen werden, ehe Ansprüche beschlosse­n würden. Es seien noch Fragen offen: „Mehr Geld allein löst die Umsetzungs­probleme vor Ort nicht.“Auch Personalpr­obleme seien ungelöst.

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