Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Quarantäne-Regeln in Schulen auf dem Prüfstand

Länder haben sich auf eine einheitlic­he Linie verständig­t – Weicht Baden-Württember­g davon ab?

- Von Henning Otte

(dpa) - Wenige Tage vor Schulbegin­n im Südwesten hat die Landesregi­erung die Quarantäne-Regeln bei Corona-Fällen noch einmal auf den Prüfstand gestellt. Hintergrun­d ist, dass das Land vor gut einer Woche deutlich lockerere Regeln beschlosse­n hatte, als sie der Beschluss der Gesundheit­sminister der Länder vom Montag jetzt vorsieht. Deshalb hatte sich BadenWürtt­emberg bei der Abstimmung der Länder als einziges Land neben Rheinland-Pfalz enthalten. Ein Sprecher des Gesundheit­sministeri­ums in Stuttgart sagte am Dienstag, man berate nun mit dem Kultusmini­sterium, ob man die Verordnung anpassen muss. Auch die Kommunen wurden dem Vernehmen nach einbezogen. Die Entscheidu­ng soll demnach voraussich­tlich an diesem Mittwoch fallen.

Die Gesundheit­sminister der Länder hatten am Montag mehrheitli­ch entschiede­n, dass symptomfre­ie Kinder, die als enge Kontaktper­sonen in Quarantäne sind, diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können. In Baden-Württember­g soll das zum Schulstart am 13. September nach bisheriger Lage anders laufen: Statt Quarantäne sollen sich alle Schülerinn­en und Schüler einer Klasse in weiterführ­enden Schulen fünf Tage lang mindestens mit einem Schnelltes­t täglich testen, sollte ein Mitschüler infiziert sein.

Die Länder beschlosse­n, dass grundsätzl­ich bei einem Fall nicht mehr für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet werden soll. Das war allerdings in Baden-Württember­g schon länger nicht mehr der Fall. In dem Beschluss von Montag heißt es zudem, Quarantäne­anordnunge­n seien auf möglichst wenige Personen zu beschränke­n. Wie klein oder groß die betroffene Schülergru­ppe sein soll, die bei einem Corona-Fall in Quarantäne gehen müsste, wird dabei offengelas­sen. Das wird auf Landeseben­e und regional geregelt.

Der SPD-Gesundheit­sexperte Karl Lauterbach sprach in der „Rheinische­n Post“zwar von einem Fortschrit­t gegenüber der aktuellen Lage, wenn bei einem Corona-Fall nicht mehr ganze Klassen in Quarantäne geschickt würden. „Besser wäre es, wenn nur das infizierte Kind in Quarantäne geht und alle anderen morgens in der Schule fünf Tage lang getestet werden“, fügte er hinzu. Das bringe maximale Sicherheit bei minimaler Quarantäne. „Es darf nicht wieder einen Winter mit viel Homeschool­ing geben.“

In der Corona-Verordnung des Landes zur Quarantäne heißt es, dass es bei den Tests bei einem CoronaFall Ausnahmen für Grundschül­er und Grundstufe­n der sonderpäda­gogischen Bildungs- und Beratungsz­entren geben soll. Hier müssen sich Kontaktper­sonen nur einmal vor Wiederbetr­eten der Einrichtun­g testen lassen. Auch dürften bei einem Corona-Fall für fünf Schultage alle Schüler der betroffene­n Klasse oder Gruppe nur in diesem Verbund unterricht­et werden.

 ?? FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA ?? Sollte ein Mitschüler infiziert sein, sollen sich Schüler in weiterführ­enden Schulen in Baden-Württember­g fünf Tage lang täglich testen.
FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA Sollte ein Mitschüler infiziert sein, sollen sich Schüler in weiterführ­enden Schulen in Baden-Württember­g fünf Tage lang täglich testen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany