Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
FV Bad Saulgau bangt um designierten Vorsitzenden
Nach einem schweren Unfall muss die Mitgliederversammlung verschoben werden
- Der Fußballverein Bad Saulgau (FV) muss seine für diesen Freitag, 10. September, geplante Mitgliederversammlung mit Wahlen für den Vorstand auf unbestimmte Zeit verschieben. Der für den Posten des Vorsitzenden vorgesehene Kandidat ist bei einem Autounfall im Kreis Biberach schwer verletzt worden.
Der Facharzt für Allgemeinmedizin, Dr. Andreas Müller, wollte in der Versammlung für den Posten an der Spitze des Vereins kandidieren. Aber nach dem schweren Autounfall, ist an die Mitgliederversammlung und den Wechsel an der Vereinsspitze vorerst nicht mehr zu denken. Auf „unbestimmte Zeit“wird die Versammlung deshalb verschoben, so Vorsitzender Florian Strobel. Die Verantwortlichen des Vereins hoffen jetzt erst einmal auf eine Genesung des Arztes, der auch beim TSV Bad Saulgau als zweiter Vorsitzender aktiv ist. Nach Aussagen von Verantwortlichen im Verein seien die Verletzungen direkt nach dem Unfall sogar lebensbedrohlich gewesen.
Der Grund für die anstehende Neuformierung der Vereinsspitze: Der seit 2016 amtierende FV-Vorsitzende Florian Strobel möchte das Amt abgeben. Er ist außer beim Fußball auch bei der Stadtmusik Bad Saulgau, bei den St. Johannes-Chorknaben und beim Musikverein Altshausen stark eingebunden. In Altshausen leitet er die Kapelle als Dirigent. Nun will er die Prioritäten neu setzen. Dabei gibt er der Musik den Vorrang.
„Während Corona habe ich gemerkt, dass mir die Musik noch mehr gefehlt hat als der Sport“, so der Vorsitzende. Eine große Rolle bei der Entscheidung spiele dabei die Familie. „Ich habe drei kleine Kinder und ich möchte mehr für sie und meine Familie da sein“, so Strobel. Die Arbeit hinter den Kulissen des Vereins sei nervenaufreibend. „Das hat mich schon auch emotional belastet“, so Strobel. Deshalb sei es gut, dass ein Wechsel anstehe mit jemandem, der den Blick von außen auf den Verein habe. Bei der Suche nach einem Nachfolger sei er aber nicht eingebunden gewesen, so Strobel.
Eine Wahl sei auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Das Amtsgericht habe ihm auf Nachfrage bestätigt, dass dieses Vorgehen durch die Vereinssatzung und das Vereinsrecht gedeckt sei, so Strobel. Bei außergewöhnlichen Umständen bleibe der amtierende Vorstand im Amt, bis eine Wahl in einer Mitgliederversammlung wieder möglich sei.