Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Unterrichtsbeginn an den Schulen der Stadt Mengen
Das neue Schuljahr beginnt für die Mengener Schüler am Montag, 13. September. Der Unterricht für die Schüler der Astrid-Lindgren-Schule beginnt um 8.20 Uhr und endet um 11.45 Uhr. Für die Schüler der Sonnenlugerschule, der Realschule und des Gymnasiums beginnt der Unterricht ab der Klassenstufe 6 um 7.35 Uhr. An den drei weiterführenden Schulen beginnt für die Schüler der Klassen 5 der Unterricht um 8.20 Uhr (am Gymnasium im Musiksaal, an der Realschule im Aufenthaltsraum, an der Gemeinschaftsschule Sonnenlugerschule im Schülerhaus). Für die Schüler der Realschule endet der Unterricht am ersten Schultag nach den Ferien nach der 6. Stunde, für die Schüler des Gymnasiums und der Sonnenlugerschule Gemeinschaftsschule nach der 5. Stunde. Die Schüler der Klassenstufen 2 bis 4 der Ablachschule beginnen den Unterricht um 8.20 Uhr und bebleiben enden ihn um 11 Uhr. Für die Schulanfänger findet am Samstag, 18. September, eine Schulaufnahmefeier für geladene Gäste statt.
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen vorbereitet. Was das konkret bedeutet und wie die geltenden Abstands- und Hygienevorschriften an den einzelnen Schulen umgesetzt werden, wird auf den Homepages der jeweiligen Schulen oder am ersten Schultag erklärt.
An allen Schulen in Baden-Württemberg sind zum Schutz vor einer Virusausbreitung zunächst in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien inzidenzunabhängig medizinische Masken zu tragen. Die regelmäßige Testung beziehungsweise die Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweises als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ebenfalls bestehen. Ein Zutritts- und Teilnahmeverbot besteht für die Schülerinnen und Schüler, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmackverlust) aufweisen.
Wer sich in den Sommerferien im Ausland aufgehalten hat, muss bei der Einreise nach Deutschland klären, ob aufgrund des Aufenthalts in einem Corona-Risikogebiet oder Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eine Absonderungspflicht (Quarantänepflicht) besteht. Am Präsenzunterricht darf nur teilnehmen, wer keiner Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegt.
Ist ein Schüler infiziert, müssen sich seine Klassenkameraden nicht mehr in Quarantäne begeben, sondern sich fünf Tage lang mindestens mit einem Schnelltest täglich testen. (sz)