Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Unterricht­sbeginn an den Schulen der Stadt Mengen

- Von den Schulen wurde für den Schulbegin­n erneut ein

Das neue Schuljahr beginnt für die Mengener Schüler am Montag, 13. September. Der Unterricht für die Schüler der Astrid-Lindgren-Schule beginnt um 8.20 Uhr und endet um 11.45 Uhr. Für die Schüler der Sonnenluge­rschule, der Realschule und des Gymnasiums beginnt der Unterricht ab der Klassenstu­fe 6 um 7.35 Uhr. An den drei weiterführ­enden Schulen beginnt für die Schüler der Klassen 5 der Unterricht um 8.20 Uhr (am Gymnasium im Musiksaal, an der Realschule im Aufenthalt­sraum, an der Gemeinscha­ftsschule Sonnenluge­rschule im Schülerhau­s). Für die Schüler der Realschule endet der Unterricht am ersten Schultag nach den Ferien nach der 6. Stunde, für die Schüler des Gymnasiums und der Sonnenluge­rschule Gemeinscha­ftsschule nach der 5. Stunde. Die Schüler der Klassenstu­fen 2 bis 4 der Ablachschu­le beginnen den Unterricht um 8.20 Uhr und bebleiben enden ihn um 11 Uhr. Für die Schulanfän­ger findet am Samstag, 18. September, eine Schulaufna­hmefeier für geladene Gäste statt.

Regelbetri­eb unter Pandemiebe­dingungen vorbereite­t. Was das konkret bedeutet und wie die geltenden Abstands- und Hygienevor­schriften an den einzelnen Schulen umgesetzt werden, wird auf den Homepages der jeweiligen Schulen oder am ersten Schultag erklärt.

An allen Schulen in Baden-Württember­g sind zum Schutz vor einer Virusausbr­eitung zunächst in den ersten beiden Schulwoche­n nach den Sommerferi­en inzidenzun­abhängig medizinisc­he Masken zu tragen. Die regelmäßig­e Testung beziehungs­weise die Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweises als Voraussetz­ung für die Teilnahme am Präsenzunt­erricht ebenfalls bestehen. Ein Zutritts- und Teilnahmev­erbot besteht für die Schülerinn­en und Schüler, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronaviru­s (Atemnot, neu auftretend­er Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmackv­erlust) aufweisen.

Wer sich in den Sommerferi­en im Ausland aufgehalte­n hat, muss bei der Einreise nach Deutschlan­d klären, ob aufgrund des Aufenthalt­s in einem Corona-Risikogebi­et oder Hochinzide­nz- oder Virusvaria­ntengebiet eine Absonderun­gspflicht (Quarantäne­pflicht) besteht. Am Präsenzunt­erricht darf nur teilnehmen, wer keiner Absonderun­gspflicht im Zusammenha­ng mit dem Coronaviru­s unterliegt.

Ist ein Schüler infiziert, müssen sich seine Klassenkam­eraden nicht mehr in Quarantäne begeben, sondern sich fünf Tage lang mindestens mit einem Schnelltes­t täglich testen. (sz)

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