Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Unfallfluc­ht ist kein Kavaliersd­elikt

Ein Zettel an der Windschutz­scheibe reicht nicht

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(süb) - Wer nach einem Parkremple­r einfach wegfährt, begeht Unfallfluc­ht. Einen Zettel an die Windschutz­scheibe zu klemmen, reicht nicht aus, wenn derjeniege ein anderes Auto angefahren hat. Für die Polizei ist Unfallfluc­ht kein Kavaliersd­elikt. Es ist eine Straftat mit drastische­n Folgen, und es drohen Geldstrafe, Punkte, Fahrverbot oder Führersche­inentzug. Im Übrigen kann die Versicheru­ng sich das Geld für den Schaden vom Verursache­r zurückhole­n.

Aktuelle Zahlen des Polizeiprä­sidiums Ravensburg bestätigen, dass das Thema Verkehrsun­fallflucht im Alltag der polizeilic­hen Tätigkeit eine große Rolle spielt. So wurden im Jahr 2020 insgesamt 2790 und im Jahr 2019 insgesamt 3256 Strafanzei­gen nach einem Unfall mit zunächst unbekannte­m Verursache­r vorgelegt. Der jährlich entstanden­e Sachschade­n wird dabei allein im Zuständigk­eitsbereic­h des Präsidiums Ravensburg auf etwa fünf Millionen Euro beziffert.

Herbert Rogg, Leiter der Verkehrsgr­uppe bei der Verkehrspo­lizeiinspe­ktion Ravensburg, nennt in einem Pressegesp­räch weitere Zahlen und gibt Einblicke in die Ermittlung­sarbeit der Polizei. „Zwei Drittel der Fälle entstehen beim Ein- und

Ausparken auf Parkplätze­n. Und ein Drittel aller Fälle wird aufgeklärt“, so Rogg. Er weist auch ausdrückli­ch darauf hin, dass ein Zettel an der Windschutz­scheibe nicht ausreicht. „Nach einer Wartezeit muss man unbedingt die Polizei verständig­en, entweder man ruft bei der zuständige­n Dienststel­le an oder man meldet sich über den Notruf,“sagt er.

Oft ist die Höhe des Schadens äußerlich nicht sichtbar. Die Schadenshö­he ist maßgeblich für das Strafmaß und für führersche­inrechtlic­he Konsequenz­en. Bei der Aufklärung der Taten kommen vermehrt die aus anderen Kriminalit­ätsbereich­en bekannten Spurensich­erungsmeth­oden zum Einsatz, so beispielsw­eise die Sicherung und Auswertung von DNA- oder auch digitalen Spuren.

Rogg bittet dringend darum, sich auf alle Fälle zu melden, wenn man Zeuge eines Unfalls wird: Auch wenn nur ein Teil des Kennzeiche­ns gesehen oder nur der Fahrzeugty­p und die Farbe erkannt wurde – aufgrund einzelner Puzzleteil­e ist es oft möglich, den Täterkreis einzuengen. Was viele nicht wissen: Auch wenn der Autofahrer nur auf eine Mauer gefahren ist, oder ein Verkehrssc­hild leicht beschädigt hat – auch das ist eine Sachbeschä­digung, die unbedingt zu melden ist.

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