Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt
Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht
(süb) - Wer nach einem Parkrempler einfach wegfährt, begeht Unfallflucht. Einen Zettel an die Windschutzscheibe zu klemmen, reicht nicht aus, wenn derjeniege ein anderes Auto angefahren hat. Für die Polizei ist Unfallflucht kein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat mit drastischen Folgen, und es drohen Geldstrafe, Punkte, Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Im Übrigen kann die Versicherung sich das Geld für den Schaden vom Verursacher zurückholen.
Aktuelle Zahlen des Polizeipräsidiums Ravensburg bestätigen, dass das Thema Verkehrsunfallflucht im Alltag der polizeilichen Tätigkeit eine große Rolle spielt. So wurden im Jahr 2020 insgesamt 2790 und im Jahr 2019 insgesamt 3256 Strafanzeigen nach einem Unfall mit zunächst unbekanntem Verursacher vorgelegt. Der jährlich entstandene Sachschaden wird dabei allein im Zuständigkeitsbereich des Präsidiums Ravensburg auf etwa fünf Millionen Euro beziffert.
Herbert Rogg, Leiter der Verkehrsgruppe bei der Verkehrspolizeiinspektion Ravensburg, nennt in einem Pressegespräch weitere Zahlen und gibt Einblicke in die Ermittlungsarbeit der Polizei. „Zwei Drittel der Fälle entstehen beim Ein- und
Ausparken auf Parkplätzen. Und ein Drittel aller Fälle wird aufgeklärt“, so Rogg. Er weist auch ausdrücklich darauf hin, dass ein Zettel an der Windschutzscheibe nicht ausreicht. „Nach einer Wartezeit muss man unbedingt die Polizei verständigen, entweder man ruft bei der zuständigen Dienststelle an oder man meldet sich über den Notruf,“sagt er.
Oft ist die Höhe des Schadens äußerlich nicht sichtbar. Die Schadenshöhe ist maßgeblich für das Strafmaß und für führerscheinrechtliche Konsequenzen. Bei der Aufklärung der Taten kommen vermehrt die aus anderen Kriminalitätsbereichen bekannten Spurensicherungsmethoden zum Einsatz, so beispielsweise die Sicherung und Auswertung von DNA- oder auch digitalen Spuren.
Rogg bittet dringend darum, sich auf alle Fälle zu melden, wenn man Zeuge eines Unfalls wird: Auch wenn nur ein Teil des Kennzeichens gesehen oder nur der Fahrzeugtyp und die Farbe erkannt wurde – aufgrund einzelner Puzzleteile ist es oft möglich, den Täterkreis einzuengen. Was viele nicht wissen: Auch wenn der Autofahrer nur auf eine Mauer gefahren ist, oder ein Verkehrsschild leicht beschädigt hat – auch das ist eine Sachbeschädigung, die unbedingt zu melden ist.