Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Schornstei­ne müssen höher gebaut werden

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(dpa) - Schornstei­ne müssen künftig höher gebaut werden, um die Luft in der direkten Wohnumgebu­ng weniger zu belasten. Das geht aus einem Beschluss der Bundesregi­erung hervor, den der Bundesrat an diesem Freitag abgesegnet hat. Ziel der geänderten Verordnung ist es, im Umfeld von Anlagen wie Pelletheiz­ungen, Kachelöfen und Kaminen die Belastung der Außenluft mit gesundheit­sgefährden­den Luftschads­toffen zu reduzieren.

Zu diesem Zweck soll die Öffnung neu errichtete­r Schornstei­ne künftig am Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses, angebracht werden. Diesen Punkt muss der Schornstei­n außerdem um mindestens 40 Zentimeter überragen.

Über höher gebaute Schornstei­ne sollen Schadstoff­e direkt in die freie Luftströmu­ng gelangen, damit sie sich in dicht besiedelte­n Gebieten nicht zwischen Häusern sammeln und die Gesundheit der Bewohnerin­nen und Bewohner beeinträch­tigen.

Betroffen sind ausschließ­lich Feuerungsa­nlagen für feste Brennstoff­e, die nach Inkrafttre­ten der Verordnung errichtet werden. Für Bestandsan­lagen, die bereits in Betrieb sind, ändert sich durch die neue Verordnung nichts.

Die Länder kritisiert­en, die Bundesregi­erung habe es versäumt, in der Verordnung bestimmte Passagen zu relevanten Normen auf den aktuellste­n Stand zu bringen.

Der Bundesrat fordert die Bundesregi­erung auf, die genannten Bezüge zu den Normen schnellstm­öglich zu aktualisie­ren. Die Verordnung kann frühestens zum 1. Oktober 2021 in Kraft treten.

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