Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Aussteigen oder rechts überholen: Was ist im Stau erlaubt?

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(dpa) - Stillstand auf der Autobahn. Eine Rettungsga­sse müssen Autofahren­de da schon längst gebildet haben, nämlich bereits wenn’s stockt. Diese ist zwischen dem äußersten linken und den übrigen Fahrstreif­en frei zu machen. Ansonsten drohen Bußgelder zwischen 200 bis 320 Euro. Aussteigen ist auf der Autobahn generell verboten, so der ADAC. Ausnahme nur im Notfall: beim Absichern einer Unfallstel­le.

Spaziergän­ge auf der

Autobahn sind aber selbst dann tabu – immer in

Fahrzeugnä­he bleiben.

Einsatz- und Rettungskr­äfte dürfen nicht behindert werden. Verboten bleibt auch der Griff zum

Handy, solange der Motor läuft. Wer das nicht beachtet, muss mit Geldbußen zwischen 100 und 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Rechts überholen ist im Stau nur erlaubt, wenn ein Fahrzeug auf dem linken Streifen steht oder maximal Tempo 60 fährt. Am stehenden Verkehr darf man rechts mit höchstens 20 km/h vorbeifahr­en. Rollt er, darf rechts mit einer Differenz von maximal 20 km/h überholt werden. Ansonsten drohen 100 Euro sowie ein Punkt. Rückwärts fahren oder wenden auf der Autobahn ist immer verboten. Auch den Standstrei­fen dürfen Autofahrer und Autofahrer­innen in der Regel nicht befahren, da er für Fahrzeuge mit Panne bestimmt ist. Wer meint, darauf am Stau vorbei zur Ausfahrt oder zum nahen Parkplatz fahren zu müssen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt.

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FOTO: MARTIN SCHUTT/DPA Auf der Autobahn im Stau darf das Fahrzeug nur im Notfall verlassen werden.

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