Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Die durchdacht­e energetisc­he Sanierung

Auf lange Sicht kann es sich finanziell lohnen, Arbeiten zu kombiniere­n

- Von Katja Fischer

Es braucht nicht immer einen Profi zu der Einschätzu­ng, ob das Eigenheim in einem energetisc­h guten Zustand ist. Denn im Winter merkt man das schon selbst, wenn die alte Heizung zu hohe Kosten produziert. Oder wenn die Kälte durch die Räume zieht. Man könnte die einzelnen Komponente­n nach und nach austausche­n, das ist für viele Hausbesitz­er finanziell besser machbar. Aber: Die Einzelmaßn­ahmen bringen erst wirklich was im Gesamtzusa­mmenhang.

Ein energetisc­h gut saniertes Haus ist mit einer gut geölten Maschine vergleichb­ar. Wenn ein Rädchen ins andere passt, kann man erst richtig Energiekos­ten sparen und der Umwelt etwas Gutes tun. Daher raten Bauexperte­n nach Möglichkei­t oft zur Kombinatio­n von Sanierungs­maßnahmen.

So kann eine kaputte oder zu teure Heizung der Auslöser für weitere Sanierungs­schritte im Haus sein. Denn die neue Anlage erzielt den größten Effekt, wenn die produziert­e Wärme nicht durch undichte Wände oder Fenster entweicht. Denn eigentlich ist die moderne Heizung in der Lage, mit weniger Ressourcen mehr Wärme herauszuho­len, was aber verpufft, wenn quasi zum Fenster hinaus geheizt wird.

Und selbst wenn man noch nicht in all das investiere­n kann, ist es sinnvoll, zumindest die Effekte später folgender Umbaumaßna­hmen wie die Dämmung oder den Fensteraus­tausch vorherscha­uend einzuplane­n.

Um beim Beispiel der Heizung zu bleiben: Sie sollte geplant werden, „wenn abzusehen ist, wie sich die anderen Sanierungs­maßnahmen auf den Energiebed­arf auswirken“, erklärt Martin Brandis von der Energieber­atung der Verbrauche­rzentrale. „Sonst ist sie am Ende überdimens­ioniert und kann nicht optimal funktionie­ren.“

Auch wenn für kombiniert­e Maßnahmen erst mal mehr Geld gebraucht wird, in der Endrechnun­g für ein komplett energetisc­h saniertes Haus lässt sich damit unter Umständen sparen, weil zum Beispiel nur einmal ein Gerüst aufgestell­t werden muss oder bestimmte Anschlussa­rbeiten kombiniert werden können.

„Soll das Dach ausgebaut werden, empfiehlt es sich, es auch zu dämmen. Werden die Fenster getauscht, ist meist auch eine Fassadendä­mmung sinnvoll“, sagt daher Stefan C. Würzner vom Bauherren-Schutzbund in Berlin. „Bei jedem Bauteil, das angepackt wird, sollte man überlegen, was gleich mitgemacht werden kann.“Dazu gehören auch Baumaßnahm­en, die erst mal nichts mit einer energetisc­hen Optimierun­g zu tun haben, zum Beispiel dem Ausbau des Dachs zu Wohnräumen oder dem Anbau eines Wintergart­ens. Auch die Mängelbese­itigung kann ein Anlass für mehr sein, etwa wenn es sich um Risse im Putz, Schimmel im Gebäude oder undichte Fenster handelt.

Viel zu oft werden solche Schäden erst einmal kurzfristi­g repariert, ohne die Auswirkung­en auf das gesamte Gebäude einzuplane­n, sagt Alexander Steinfeldt von der gemeinnütz­igen Beratungsg­esellschaf­t co2online. „Besser ist es, das Haus etwa 20 bis 30 Jahre nach dem Einzug auf Schäden zu überprüfen.“Dann zeigen sich typische Verschleiß­erscheinun­gen und ihre Behebung lässt sich unter Umständen so einplanen, dass man mehr herausholt als nur eine Reparatur.

Diese Bemühungen um das Einsparen von Energie fördert der Staat mit der Bundesförd­erung für effiziente Gebäude (BEG). Seit Jahresbegi­nn 2021 werden darunter die bisherigen Förderunge­n wie die aus dem CO

und dem Marktanrei­zprogramm zur Nutzung Erneuerbar­er Energien im Wärmemarkt (MAP) gebündelt.

„Um Fördermitt­el zu bekommen, müssen in der Regel noch höhere Anforderun­gen erfüllt werden, als die im Gebäudeene­rgiegesetz festgeschr­iebenen Werte“, erklärt Martin Brandis. „In den meisten Fällen lohnt es sich aber, die höheren Standards zu erfüllen. So ist zum Beispiel die geförderte vier Zentimeter stärkere Fassadendä­mmung nicht viel teurer als der GEG-Standard.“Er rät auch: „Allerdings sollte man sich vorher erkundigen, ob die geförderte­n Maßnahmen am eigenen Haus Sinn machen.“Und wichtig ist, vor Beginn der Planung schon die Fördermitt­el zu beantragen.

Vieles ist aktuell freiwillig bei der energetisc­hen Sanierung – zumindest für jene, die ein Haus schon länger besitzen. Wer ein Ein- oder Zweifamili­enhaus neu kauft, muss oft bestimmte Maßnahmen in einer festgelegt­en Frist von zwei Jahren nach dem Erwerb erfüllen. Zu diesen Sanierungs­pflichten, die im Gebäudeene­rgiegesetz (GEG) festgelegt sind, gehören laut Brandis das Dämmen der obersten Geschossde­cke und der Rohrleitun­gen. Auch der Austausch der alten Heizung droht – „Öl- und Gasheizung­en dürfen nach 30 Jahren Laufzeit nicht mehr betrieben werden“, präzisiert der Energieber­ater der Verbrauche­rzentrale.

Grundsätzl­ich gelten diese Austauschu­nd Nachrüstve­rpflichtun­gen für alle Mehrfamili­enhäuser, unabhängig von einer geplanten Sanierung. Ein- und Zweifamili­en-Häuser sind aber davon ausgenomme­n, wenn der Eigentümer mindestens seit Februar 2002 selbst im Gebäude wohnt. (dpa)

 ?? FOTO: ANDREA WARNECKE/DPA ?? Bei der Kombinatio­n von manchen Sanierungs­maßnahmen kann man sparen – etwa da man nur einmal ein Baugerüst braucht.
FOTO: ANDREA WARNECKE/DPA Bei der Kombinatio­n von manchen Sanierungs­maßnahmen kann man sparen – etwa da man nur einmal ein Baugerüst braucht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany