Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Urteil im Fall Maurice K. bestätigt

Der Angeklagte wird nach der tödlichen Schlägerei in Passau wieder wegen Körperverl­etzung verurteilt

- Von Ute Wessels und Christine Pierach

(dpa) - Im zweiten Prozess um den gewaltsame­n Tod des Jugendlich­en Maurice K. aus Passau ist der Angeklagte nach Justizanga­ben wieder wegen Körperverl­etzung verurteilt worden. Die Richter bestätigte­n damit das Urteil aus dem ersten Verfahren im Januar 2019. Dieses hatte der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe jüngst aufgehoben. Die Richter sollten prüfen, ob nicht eine Verurteilu­ng wegen gefährlich­er Körperverl­etzung infrage komme.

Auf eine Jugendstra­fe verzichtet­en die Richter allerdings und begründete­n dies mit einer positiven Entwicklun­g des Angeklagte­n seit der Tat im April 2018. Die Richter verhängten jedoch Auflagen, so muss sich der 19-Jährige bis Ende 2022 regelmäßig beim Jugendamt melden und zudem seine Drogenabst­inenz nachweisen. In dem ersten Verfahren war der damals 16-Jährige zu einer eineinhalb­jährigen Bewährungs­strafe wegen Körperverl­etzung verurteilt worden.

Staatsanwa­lt und Nebenklage­vertreter hatten eine härtere Strafe gefordert als im ersten Prozess und auf zwei Jahre Haft zur Bewährung wegen gefährlich­er Körperverl­etzung plädiert. Der Verteidige­r forderte erneut eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung wegen Körperverl­etzung.

Der Angeklagte hatte sich als 15-Jähriger mit dem gleichaltr­igen Maurice K. zu einer Schlägerei nach dem Motto „Eins gegen Eins“verabredet. Die Jugendlich­en konnten sich nicht leiden und wollten sich bei einem Schaukampf messen. Sie trafen sich dazu in der Passauer Innenstadt. Freunde und Bekannte der beiden kamen hinzu. Umstehende mischten sich in die Schlägerei ein, die Situation eskalierte. Maurice K. erlitt unter anderem einen Nasenbeinb­ruch und erstickte an seinem eigenen Blut.

Im Herbst 2018 begann der erste Prozess. Neben dem jetzt Angeklagte­n mussten sich der damals 25-jährige Haupttäter und zwei 15 und 17 Jahre alte Jugendlich­e verantwort­en. Der 25-Jährige wurde wegen fahrlässig­er Tötung und vorsätzlic­her Körperverl­etzung zu dreieinhal­b Jahren Haft verurteilt. Die Jugendlich­en erhielten Bewährungs­strafen.

Gegen das Urteil gegen den eigentlich­en Kontrahent­en von Maurice K. hatten Staatsanwa­ltschaft und Nebenklage­vertreter Revision eingelegt. Als Nebenkläge­rin trat die Mutter von Maurice K. auf. Sie war nach der Tat in Passau zufällig hinzugekom­men, als der Notarzt gerade versuchte, ihren Sohn zu reanimiere­n.

Weil der jetzt Angeklagte zum Tatzeitpun­kt minderjähr­ig war, fand die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt.

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