Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Urteil im Fall Maurice K. bestätigt
Der Angeklagte wird nach der tödlichen Schlägerei in Passau wieder wegen Körperverletzung verurteilt
(dpa) - Im zweiten Prozess um den gewaltsamen Tod des Jugendlichen Maurice K. aus Passau ist der Angeklagte nach Justizangaben wieder wegen Körperverletzung verurteilt worden. Die Richter bestätigten damit das Urteil aus dem ersten Verfahren im Januar 2019. Dieses hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jüngst aufgehoben. Die Richter sollten prüfen, ob nicht eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung infrage komme.
Auf eine Jugendstrafe verzichteten die Richter allerdings und begründeten dies mit einer positiven Entwicklung des Angeklagten seit der Tat im April 2018. Die Richter verhängten jedoch Auflagen, so muss sich der 19-Jährige bis Ende 2022 regelmäßig beim Jugendamt melden und zudem seine Drogenabstinenz nachweisen. In dem ersten Verfahren war der damals 16-Jährige zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung verurteilt worden.
Staatsanwalt und Nebenklagevertreter hatten eine härtere Strafe gefordert als im ersten Prozess und auf zwei Jahre Haft zur Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert. Der Verteidiger forderte erneut eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung wegen Körperverletzung.
Der Angeklagte hatte sich als 15-Jähriger mit dem gleichaltrigen Maurice K. zu einer Schlägerei nach dem Motto „Eins gegen Eins“verabredet. Die Jugendlichen konnten sich nicht leiden und wollten sich bei einem Schaukampf messen. Sie trafen sich dazu in der Passauer Innenstadt. Freunde und Bekannte der beiden kamen hinzu. Umstehende mischten sich in die Schlägerei ein, die Situation eskalierte. Maurice K. erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch und erstickte an seinem eigenen Blut.
Im Herbst 2018 begann der erste Prozess. Neben dem jetzt Angeklagten mussten sich der damals 25-jährige Haupttäter und zwei 15 und 17 Jahre alte Jugendliche verantworten. Der 25-Jährige wurde wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Jugendlichen erhielten Bewährungsstrafen.
Gegen das Urteil gegen den eigentlichen Kontrahenten von Maurice K. hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter Revision eingelegt. Als Nebenklägerin trat die Mutter von Maurice K. auf. Sie war nach der Tat in Passau zufällig hinzugekommen, als der Notarzt gerade versuchte, ihren Sohn zu reanimieren.
Weil der jetzt Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig war, fand die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.