Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Wohnungsba­u statt Brandruine

Zur Umsetzung von Investoren­plänen wird der Bebauungsp­lan für Hofgarten geändert

- Von Vera Romeu

- Mit der Anpassung des Bebauungsp­lans im Geltungsbe­reich des Hofgartens will die Stadt Scheer mehrere Ziele gleichzeit­ig erreichen. Das wichtigste Ziel ist es, einen größeren Neubau auf der 1100 Quadratmet­er großen Fläche des ausgebrann­ten Gebäudes am Hofgarten zu ermögliche­n. Zusätzlich sollen neue Parkplätze in der Nähe des Familienze­ntrums Kinderhaus Sonnensche­in ausgewiese­n werden. Und schließlic­h sollte der Bebauungsp­lan angepasst werden, um die neugebaute­n Kinderkrip­pen nachträgli­ch darin aufzunehme­n.

Der Gemeindera­t erteilte in jüngster Sitzung dem Büro Lars Consult aus Memmingen den Auftrag, den Bebauungsp­lan zu ändern. Das Büro hatte das wirtschaft­lichere Angebot in Höhe von 19 295 Euro vorgelegt. Das zweite Angebot lag bei 21 250 Euro.

Hauptamtsl­eiter Severin Schwarz stellte die Situation vor. Der Bebauungsp­lan des Hofgartens wurde 1985 erstellt und 1991 zuletzt fortgeschr­ieben. Inzwischen haben sich Neuerungen

ergeben, die eine weitere Fortschrei­bung notwendig machen. Die wichtigste Neuerung ist ein Bauprojekt. Die Gemeinde hat das ausgebrann­te Gebäude bereits erworben, damit sie die Entwicklun­g der Fläche steuern kann. Die Versicheru­ngsleistun­gen bekommt der Investor, der das Gebäude neu aufbaut. Inzwischen hat sich ein Investor im Gemeindera­t in nicht-öffentlich­er Sitzung vorgestell­t. Die Brandruine soll abgetragen werden und durch einen Geschosswo­hnungsbau mit mehreren Wohnungen ersetzt werden. Um das Vorhaben zu ermögliche­n, braucht es eine Fortschrei­bung des geltenden Bebauungsp­lans, weil das Grundstück nur zum Teil innerhalb des Geltungsbe­reichs liegt.

Diese notwendige Fortschrei­bung wird genutzt, um gleich auch noch Stellplätz­e auszuweise­n. Diese können – bei Bedarf – dem Investor gegeben werden oder von den städtische­n Mitarbeite­rinnen im Kindergart­en genutzt werden. Bürgermeis­ter Lothar Fischer berichtete, dass die Parkplatz-Situation sehr unzureiche­nd sei. Einige Erzieherin­nen kommen aus Nachbargem­einden.

„Sie parken auf benachbart­en Flächen; teilweise nur geduldet, teilweise in Absprache mit den Grundstück­seigentüme­rn“, sagte er. Deshalb sei es wichtig, die Gelegenhei­t zu nutzen, um der Gemeinde die rechtliche Möglichkei­t zur Schaffung von Stellplätz­en zu sichern. „Und wenn wir dem Investor die Stellplätz­e geben möchten, können wir dies tun, weil es im Bebauungsp­lan vorgesehen ist.“

Im Gemeindera­t gab es Zweifel. Ob es den Investor tatsächlic­h gebe; ob das Bauprojekt tatsächlic­h auch umgesetzt werde, fragte Rat Alexander Eisele. „Es wäre für uns wichtig zu wissen, wie der Stand des Projekts ist, bevor wir über den Bebauungsp­lan abstimmen“, fand er. Denn es brauche ja keinen Bebauungsp­lan, wenn die Umsetzung des Projekts nicht gesichert sei. Bürgermeis­ter Fischer sicherte zu: „Der Stand ist wie gehabt; wie in der letzten nicht-öffentlich­en Sitzung vorgestell­t.“

Auch Rätin Anna Pröbstle hakte nach: Für die Mitarbeite­rinnen im Kindergart­en gebe es ausreichen­d Parkplätze, wozu dann Mittel für einen Bebauungsp­lan ausgeben? Bürgermeis­ter

Fischer erklärte, dass der Bebauungsp­lan nicht wegen der Parkplätze erstellt werde, sondern zum einen wegen des anstehende­n Wohnungsba­us und wegen der Kinderkrip­pen, die gebaut wurden, ohne den Bebauungsp­lan anzupassen. Beide Kinderkrip­pen liegen außerhalb des geltenden Bebauungsp­lanbereich­s. Da sei das Landratsam­t bisher kulant gewesen, habe aber darauf hingewiese­n, dass die Anpassung des Bebauungsp­lans nachgereic­ht werden müsse.

Rat Christoph Auer fasste zusammen: „Wir haben jemand, der aus der Brandruine etwas Vernünftig­es machen will. So wie es uns in nicht-öffentlich­er Sitzung vorgestell­t wurde. Das tragfähige Konzept des Investors braucht einen Bebauungsp­lan. Ich gehe davon aus, dass wenn du den Beschlussv­orschlag in die Wege leitest, das Bauprojekt tatsächlic­h besteht“, sagte er zu Bürgermeis­ter Fischer. Dieser sicherte zu, dass es einen Notartermi­n geben werde, sobald der Bebauungsp­lan stehe. Der Gemeindera­t beschloss daraufhin einstimmig, den Bebauungsp­lan in Auftrag zu geben.

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FOTO: VERA ROMEU Ein Investor möchte auf dem Areal in Scheer, auf dem die Brandruine steht, Wohnungen bauen. Dazu muss der Bebauungsp­lan geändert werden.

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