Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Wohnungsbau statt Brandruine
Zur Umsetzung von Investorenplänen wird der Bebauungsplan für Hofgarten geändert
- Mit der Anpassung des Bebauungsplans im Geltungsbereich des Hofgartens will die Stadt Scheer mehrere Ziele gleichzeitig erreichen. Das wichtigste Ziel ist es, einen größeren Neubau auf der 1100 Quadratmeter großen Fläche des ausgebrannten Gebäudes am Hofgarten zu ermöglichen. Zusätzlich sollen neue Parkplätze in der Nähe des Familienzentrums Kinderhaus Sonnenschein ausgewiesen werden. Und schließlich sollte der Bebauungsplan angepasst werden, um die neugebauten Kinderkrippen nachträglich darin aufzunehmen.
Der Gemeinderat erteilte in jüngster Sitzung dem Büro Lars Consult aus Memmingen den Auftrag, den Bebauungsplan zu ändern. Das Büro hatte das wirtschaftlichere Angebot in Höhe von 19 295 Euro vorgelegt. Das zweite Angebot lag bei 21 250 Euro.
Hauptamtsleiter Severin Schwarz stellte die Situation vor. Der Bebauungsplan des Hofgartens wurde 1985 erstellt und 1991 zuletzt fortgeschrieben. Inzwischen haben sich Neuerungen
ergeben, die eine weitere Fortschreibung notwendig machen. Die wichtigste Neuerung ist ein Bauprojekt. Die Gemeinde hat das ausgebrannte Gebäude bereits erworben, damit sie die Entwicklung der Fläche steuern kann. Die Versicherungsleistungen bekommt der Investor, der das Gebäude neu aufbaut. Inzwischen hat sich ein Investor im Gemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung vorgestellt. Die Brandruine soll abgetragen werden und durch einen Geschosswohnungsbau mit mehreren Wohnungen ersetzt werden. Um das Vorhaben zu ermöglichen, braucht es eine Fortschreibung des geltenden Bebauungsplans, weil das Grundstück nur zum Teil innerhalb des Geltungsbereichs liegt.
Diese notwendige Fortschreibung wird genutzt, um gleich auch noch Stellplätze auszuweisen. Diese können – bei Bedarf – dem Investor gegeben werden oder von den städtischen Mitarbeiterinnen im Kindergarten genutzt werden. Bürgermeister Lothar Fischer berichtete, dass die Parkplatz-Situation sehr unzureichend sei. Einige Erzieherinnen kommen aus Nachbargemeinden.
„Sie parken auf benachbarten Flächen; teilweise nur geduldet, teilweise in Absprache mit den Grundstückseigentümern“, sagte er. Deshalb sei es wichtig, die Gelegenheit zu nutzen, um der Gemeinde die rechtliche Möglichkeit zur Schaffung von Stellplätzen zu sichern. „Und wenn wir dem Investor die Stellplätze geben möchten, können wir dies tun, weil es im Bebauungsplan vorgesehen ist.“
Im Gemeinderat gab es Zweifel. Ob es den Investor tatsächlich gebe; ob das Bauprojekt tatsächlich auch umgesetzt werde, fragte Rat Alexander Eisele. „Es wäre für uns wichtig zu wissen, wie der Stand des Projekts ist, bevor wir über den Bebauungsplan abstimmen“, fand er. Denn es brauche ja keinen Bebauungsplan, wenn die Umsetzung des Projekts nicht gesichert sei. Bürgermeister Fischer sicherte zu: „Der Stand ist wie gehabt; wie in der letzten nicht-öffentlichen Sitzung vorgestellt.“
Auch Rätin Anna Pröbstle hakte nach: Für die Mitarbeiterinnen im Kindergarten gebe es ausreichend Parkplätze, wozu dann Mittel für einen Bebauungsplan ausgeben? Bürgermeister
Fischer erklärte, dass der Bebauungsplan nicht wegen der Parkplätze erstellt werde, sondern zum einen wegen des anstehenden Wohnungsbaus und wegen der Kinderkrippen, die gebaut wurden, ohne den Bebauungsplan anzupassen. Beide Kinderkrippen liegen außerhalb des geltenden Bebauungsplanbereichs. Da sei das Landratsamt bisher kulant gewesen, habe aber darauf hingewiesen, dass die Anpassung des Bebauungsplans nachgereicht werden müsse.
Rat Christoph Auer fasste zusammen: „Wir haben jemand, der aus der Brandruine etwas Vernünftiges machen will. So wie es uns in nicht-öffentlicher Sitzung vorgestellt wurde. Das tragfähige Konzept des Investors braucht einen Bebauungsplan. Ich gehe davon aus, dass wenn du den Beschlussvorschlag in die Wege leitest, das Bauprojekt tatsächlich besteht“, sagte er zu Bürgermeister Fischer. Dieser sicherte zu, dass es einen Notartermin geben werde, sobald der Bebauungsplan stehe. Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig, den Bebauungsplan in Auftrag zu geben.