Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Axt-Hieb gegen 22-Jährigen: Ermittlung­en dauern an

Zeugin ruft bei Auseinande­rsetzung die Polizei – Geschädigt­er fährt mit Auto gegen einen Stein

- Von Dirk Thannheime­r

- Die Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft Ravensburg gegen einen 18-Jährigen dauern an. Dem Beschuldig­ten wird vorgeworfe­n, am Freitag, 17. September, auf dem Parkplatz des Bad Saulgauer Hallenbads mit einer Axt und einem Pfefferspr­ay auf einen 22-Jährigen losgegange­n sein. Der 22-Jährige konnte offenbar einem Axt-Hieb ausweichen, sodass lediglich sein Auto beschädigt wurde.

Die Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft basieren derzeit auf den Aussagen des 22-Jährigen und einer Zeugin. „Den Beschuldig­ten müssen wir nach der ersten Anhörung noch im Detail vernehmen“, sagt Oberstaats­anwalt Wolfgang Angster.

Fest steht wohl nach den bisherigen Erkenntnis­sen: Die beiden jungen Männer, die sich kennen, hatten sich am Freitag, 17. September, gegen 12 Uhr auf dem Parkplatz des Hallenbads verabredet. Warum, ist unklar. Der 22-Jährige kam mit dem Auto, der 18-Jährige mit einem motorisier­ten Zweirad. „Es kam dann zwischen den beiden zu einer Auseinande­rsetzung“, sagt Angster. Im Verlaufe der Auseinande­rsetzung sollen sich die Männer geschlagen haben, ehe der 18-Jährige zum Pfefferspr­ay gegriffen haben soll. Eine Zeugin hatte das Geschehen aus der Ferne beobachtet, die Gefahr erkannt und die Polizei gerufen. Unklar ist nach wie vor, ob der 18-Jährige mit der Axt Richtung des 22-Jährigen geschlagen hat. „Das müssen wir noch verifizier­en“, sagt Angster. Die Axt traf aber offensicht­lich das Auto. Entspreche­nde Schäden belegen dies.

Der 22-Jährige stieg ins Auto ein, um davonzufah­ren. Er fuhr mit seinem Auto allerdings gegen einen Stein, sodass er nicht mehr weiterfahr­en konnte. Es soll zu einer zweiten Auseinande­rsetzung gekommen sein. „Das ist noch Gegenstand der Ermittlung­en“, so Angster. Im Anschluss flüchtete der Tatverdäch­tige in Richtung der Grünanlage­n und konnte kurze Zeit später von Polizisten des Polizeirev­iers Bad Saulgau vorläufig festgenomm­en werden. Er wurde in eine Justizvoll­zugsanstal­t gebracht, nachdem ein Haftrichte­r einen Untersuchu­ngshaftbef­ehl aus einem anderen Verfahren – Verstoß gegen das Betäubungs­mittelgese­tz – wieder in Vollzug gesetzt hat. Noch ist demnach völlig offen, ob der Tatverdäch­tige wegen versuchter Tötung oder wegen versuchter Körperverl­etzung angeklagt wird.

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