Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Axt-Hieb gegen 22-Jährigen: Ermittlungen dauern an
Zeugin ruft bei Auseinandersetzung die Polizei – Geschädigter fährt mit Auto gegen einen Stein
- Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ravensburg gegen einen 18-Jährigen dauern an. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Freitag, 17. September, auf dem Parkplatz des Bad Saulgauer Hallenbads mit einer Axt und einem Pfefferspray auf einen 22-Jährigen losgegangen sein. Der 22-Jährige konnte offenbar einem Axt-Hieb ausweichen, sodass lediglich sein Auto beschädigt wurde.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft basieren derzeit auf den Aussagen des 22-Jährigen und einer Zeugin. „Den Beschuldigten müssen wir nach der ersten Anhörung noch im Detail vernehmen“, sagt Oberstaatsanwalt Wolfgang Angster.
Fest steht wohl nach den bisherigen Erkenntnissen: Die beiden jungen Männer, die sich kennen, hatten sich am Freitag, 17. September, gegen 12 Uhr auf dem Parkplatz des Hallenbads verabredet. Warum, ist unklar. Der 22-Jährige kam mit dem Auto, der 18-Jährige mit einem motorisierten Zweirad. „Es kam dann zwischen den beiden zu einer Auseinandersetzung“, sagt Angster. Im Verlaufe der Auseinandersetzung sollen sich die Männer geschlagen haben, ehe der 18-Jährige zum Pfefferspray gegriffen haben soll. Eine Zeugin hatte das Geschehen aus der Ferne beobachtet, die Gefahr erkannt und die Polizei gerufen. Unklar ist nach wie vor, ob der 18-Jährige mit der Axt Richtung des 22-Jährigen geschlagen hat. „Das müssen wir noch verifizieren“, sagt Angster. Die Axt traf aber offensichtlich das Auto. Entsprechende Schäden belegen dies.
Der 22-Jährige stieg ins Auto ein, um davonzufahren. Er fuhr mit seinem Auto allerdings gegen einen Stein, sodass er nicht mehr weiterfahren konnte. Es soll zu einer zweiten Auseinandersetzung gekommen sein. „Das ist noch Gegenstand der Ermittlungen“, so Angster. Im Anschluss flüchtete der Tatverdächtige in Richtung der Grünanlagen und konnte kurze Zeit später von Polizisten des Polizeireviers Bad Saulgau vorläufig festgenommen werden. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, nachdem ein Haftrichter einen Untersuchungshaftbefehl aus einem anderen Verfahren – Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – wieder in Vollzug gesetzt hat. Noch ist demnach völlig offen, ob der Tatverdächtige wegen versuchter Tötung oder wegen versuchter Körperverletzung angeklagt wird.