Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Kiesabbau: Gemeinde zieht vor Gericht

Krauchenwi­es wehrt sich gegen den Abbau im Gögginger Offenland

- Von Mandy Hornstein

- Die Gemeinde Krauchenwi­es geht gerichtlic­h gegen den bereits begonnenen Kiesabbau im Gögginger Offenland durch die Firmen Martin Baur sowie Valet und Ott vor. Sie hat jetzt beim Verwaltung­sgericht in Sigmaringe­n den Antrag auf einen sogenannte­n „einstweili­gen Rechtsschu­tz“gestellt. Das bestätigt Bürgermeis­ter Jochen Spieß im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“. Mit diesem Antrag solle geprüft werden, ob der Kiesabbau tatsächlic­h rechtmäßig ist. Das Landratsam­t hatte den Firmen den Kiesabbau genehmigt.

Die Gemeinde hatte bereits vor mehreren Monaten Widerspruc­h gegen das Vorhaben der Firmen, Kies im Gögginger Offenland abzubauen, eingelegt. Diesen Widerspruc­h hat das Landratsam­t Sigmaringe­n an das Regierungs­präsidium Tübingen weitergele­itet. Dort werde er derzeit geprüft, so Spieß. Jedoch genehmigte das Landratsam­t den Beginn des Abbaus, da der Widerspruc­h, laut Adrian Schiefer, Leiter des Fachbereic­hs Umwelt und Arbeitssch­utz des Landratsam­tes, keine aufschiebe­nde Wirkung hat. Das sieht die Gemeinde jedoch anders: Aus baurechtli­cher Sicht habe der Einspruch keine aufschiebe­nde Wirkung, so Spieß: „Aus naturschut­zrechtlich­er Sicht jedoch schon.“Und genau dies werde nun beim Verwaltung­sgericht überprüft.

Hintergrun­d des Streits sind die Feldwege auf dem Gebiet, auf dem der Abbau stattfinde­t: „Diese sind im Besitz der Gemeinde und werden auch nicht verkauft“, so Spieß, der diesen Standpunkt der Gemeinde seit Jahren hartnäckig vertritt. Eine Vorschrift für den Abbau war es aber, dass der Kiesabbau ohne Dammbildun­g, also an einem Stück erfolgen soll, was mit sich bringt, dass auch die Feldwege mitabgebau­t werden müssten. In diesem Punkt sind sich Landratsam­t und Gemeinde im Moment nicht einig. „In Bereichen, in denen

Feldwege vorhanden sind, die nicht verkauft werden, und deshalb ohne Dammbildun­g nicht abgebaut werden können, wird der Kiesabbau auch nicht freigegebe­n“, so Schiefer. Die Gemeinde ist jedoch der Auffassung, dass aufgrund dieser Vorschrift überhaupt nicht erst hätte begonnen werden dürfen, Kies abzubauen – wenn bereits im Vorfeld klar sei, dass es in einigen Jahren nicht weiter geht, so Spieß.

Das Verwaltung­sgericht muss nun über die Rechtsposi­tion der Gemeinde entscheide­n. Das Verfahren sei bei der fünften Kammer des Verwaltung­sgerichtes eingegange­n, bestätigt Pressespre­cher und Verwaltung­srichter Julian Thüry auf Nachfrage. Da das Verfahren jedoch recht komplizier­t zu überprüfen sei, werde der Eilantrag der Gemeinde wohl einige Wochen dauern, teilt Thüry weiter mit. Das Gericht werde bei einem Verfahren prüfen, ob der Widerspruc­h der Gemeinde eine Aussicht auf Erfolg hat und ob die KiesabbauG­enehmigung

die Rechte der Gemeinde verletzt. Sollte dem so sein und das Gericht zugunsten der Gemeinde entscheide­n, müsste der Kiesabbau sofort gestoppt werden, bis eine endgültige Entscheidu­ng des Regierungs­präsidiums vorliege.

Das Regierungs­präsidium (RP) hingegen wartet in einem solchen Fall häufig zuerst auf das Urteil des Verwaltung­sgerichtes, bevor es eine endgültige Entscheidu­ng trifft, bestätigt Thüry. „Wenn das Verwaltung­sgericht zugunsten der Gemeinde entscheide­t, kann das Landratsam­t immer noch Einspruch gegen das Verfahren einlegen“, sagt Thüry. Dann gehe der Prozess vor den Verwaltung­sgerichtsh­of nach Mannheim. Und auch das Unternehme­n werde über das Verfahren informiert und zum Prozess eingeladen. Sollte das Landratsam­t keinen Einspruch gegen die Entscheidu­ng des Gerichts einlegen, könnten dies auch die betroffene­n Kiesfirmen noch selbst in die Wege leiten, so Thüry.

 ?? ARCHIVFOTO: HORNSTEIN ?? Der Kiesabbau im Gögginger Offenland hat bereits begonnen. Jetzt muss das Verwaltung­sgericht prüfen, ob der Beginn auch rechtens war.
ARCHIVFOTO: HORNSTEIN Der Kiesabbau im Gögginger Offenland hat bereits begonnen. Jetzt muss das Verwaltung­sgericht prüfen, ob der Beginn auch rechtens war.

Newspapers in German

Newspapers from Germany