Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Kiesabbau: Gemeinde zieht vor Gericht
Krauchenwies wehrt sich gegen den Abbau im Gögginger Offenland
- Die Gemeinde Krauchenwies geht gerichtlich gegen den bereits begonnenen Kiesabbau im Gögginger Offenland durch die Firmen Martin Baur sowie Valet und Ott vor. Sie hat jetzt beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen den Antrag auf einen sogenannten „einstweiligen Rechtsschutz“gestellt. Das bestätigt Bürgermeister Jochen Spieß im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“. Mit diesem Antrag solle geprüft werden, ob der Kiesabbau tatsächlich rechtmäßig ist. Das Landratsamt hatte den Firmen den Kiesabbau genehmigt.
Die Gemeinde hatte bereits vor mehreren Monaten Widerspruch gegen das Vorhaben der Firmen, Kies im Gögginger Offenland abzubauen, eingelegt. Diesen Widerspruch hat das Landratsamt Sigmaringen an das Regierungspräsidium Tübingen weitergeleitet. Dort werde er derzeit geprüft, so Spieß. Jedoch genehmigte das Landratsamt den Beginn des Abbaus, da der Widerspruch, laut Adrian Schiefer, Leiter des Fachbereichs Umwelt und Arbeitsschutz des Landratsamtes, keine aufschiebende Wirkung hat. Das sieht die Gemeinde jedoch anders: Aus baurechtlicher Sicht habe der Einspruch keine aufschiebende Wirkung, so Spieß: „Aus naturschutzrechtlicher Sicht jedoch schon.“Und genau dies werde nun beim Verwaltungsgericht überprüft.
Hintergrund des Streits sind die Feldwege auf dem Gebiet, auf dem der Abbau stattfindet: „Diese sind im Besitz der Gemeinde und werden auch nicht verkauft“, so Spieß, der diesen Standpunkt der Gemeinde seit Jahren hartnäckig vertritt. Eine Vorschrift für den Abbau war es aber, dass der Kiesabbau ohne Dammbildung, also an einem Stück erfolgen soll, was mit sich bringt, dass auch die Feldwege mitabgebaut werden müssten. In diesem Punkt sind sich Landratsamt und Gemeinde im Moment nicht einig. „In Bereichen, in denen
Feldwege vorhanden sind, die nicht verkauft werden, und deshalb ohne Dammbildung nicht abgebaut werden können, wird der Kiesabbau auch nicht freigegeben“, so Schiefer. Die Gemeinde ist jedoch der Auffassung, dass aufgrund dieser Vorschrift überhaupt nicht erst hätte begonnen werden dürfen, Kies abzubauen – wenn bereits im Vorfeld klar sei, dass es in einigen Jahren nicht weiter geht, so Spieß.
Das Verwaltungsgericht muss nun über die Rechtsposition der Gemeinde entscheiden. Das Verfahren sei bei der fünften Kammer des Verwaltungsgerichtes eingegangen, bestätigt Pressesprecher und Verwaltungsrichter Julian Thüry auf Nachfrage. Da das Verfahren jedoch recht kompliziert zu überprüfen sei, werde der Eilantrag der Gemeinde wohl einige Wochen dauern, teilt Thüry weiter mit. Das Gericht werde bei einem Verfahren prüfen, ob der Widerspruch der Gemeinde eine Aussicht auf Erfolg hat und ob die KiesabbauGenehmigung
die Rechte der Gemeinde verletzt. Sollte dem so sein und das Gericht zugunsten der Gemeinde entscheiden, müsste der Kiesabbau sofort gestoppt werden, bis eine endgültige Entscheidung des Regierungspräsidiums vorliege.
Das Regierungspräsidium (RP) hingegen wartet in einem solchen Fall häufig zuerst auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes, bevor es eine endgültige Entscheidung trifft, bestätigt Thüry. „Wenn das Verwaltungsgericht zugunsten der Gemeinde entscheidet, kann das Landratsamt immer noch Einspruch gegen das Verfahren einlegen“, sagt Thüry. Dann gehe der Prozess vor den Verwaltungsgerichtshof nach Mannheim. Und auch das Unternehmen werde über das Verfahren informiert und zum Prozess eingeladen. Sollte das Landratsamt keinen Einspruch gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen, könnten dies auch die betroffenen Kiesfirmen noch selbst in die Wege leiten, so Thüry.