Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Zweites Gutachten soll offene Fragen beantworten
Krankenhausschließung ist Thema im Verwaltungsausschuss am 7. Oktober – Zwei Büros stellen sich vor
- In seiner vorberatenden öffentlichen Sitzung entscheidet der Verwaltungs- und Sozialausschuss des Sigmaringer Kreistags am Donnerstag, 7. Oktober, in der Ablachhalle in Mengen darüber, ob für das medizinische Zukunftskonzept der SRH-Kliniken Landkreis Sigmaringen ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben werden soll. Der Tagesordnungspunkt ist auf 16 Uhr angesetzt.
Am Stammtisch, im Supermarkt, beim Spaziergang: das drohende Aus der beiden Krankenhäuser in Bad Saulgau und Pfullendorf dominiert das Stadtgespräch. Vorausgegangen war vor zwei Wochen die Ankündigung der Geschäftsführung der SRH (Stiftung Rehabilitation Heidelberg), die genannten Standorte komplett zu schließen und die stationäre Versorgung nach Sigmaringen zu verlagern. Die SRH orientierte sich dabei an einem Gutachten der Firma Curacon. Das Gutachten verdeutlicht zusammengefasst, dass künftig weniger stationäre Fälle in den Kliniken versorgt werden. Aufgrund der rückläufigen Fallzahlen konzentriere sich das Krankenhauswesen immer stärker auf größere Standorte.
Investitionen in kleinere Häuser würden sich nicht mehr rechnen, zumal bekannt ist, dass die SRH-Kliniken für dieses Jahr einen Verlust in Höhe von 7,2 Millionen Euro erwarten. Zudem haben sich seit dem Krankenhausstrukturgesetz 2016 die medizinischen Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren rasant verändert.
Die Empfehlung sieht unter anderem auch eine Reduzierung der Betten von 421 auf 330 vor. Zu Beginn der Sitzung des Verwaltungs- und Sozialausschusses werden nochmal das Gutachterergebnis der Firma Curacon und der Standpunkt der SRHGeschäftsführung erläutert. In der Sitzungsvorlage heißt es unter anderem: „Höhere Qualitätsanforderungen, die schlussendlich den Menschen dienen, führen zu einer Zentrenbildung.“
Landrätin Stefanie Bürkle hatte den Vorschlag des Kreistags aufgegriffen, eine Zweitmeinung einzuholen. In der Sitzung am Donnerstag soll deshalb die Kreisverwaltung angesichts der Tragweite der Empfehlungen von SRH-Geschäftsführung und Curacon beauftragt werden, gemeinsam mit dem Spitalfonds Pfullendorf eine zweite Meinung einzuholen, über die der Kreistag in seiner Sitzung am Montag, 18. Oktober, eine Vergabeentscheidung trifft. Zwei Büros stellen sich in der Sitzung vor. Sie haben dann bis zur Kreistagssitzung Zeit, ihr finales Angebot für ihr Gutachten abzugeben. Das zweite auch von der Stadt Bad Saulgau geforderte Gutachten soll die medizinische, personelle und betriebswirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der stationären Versorgung im Landkreis Sigmaringen bewerten. Des Weiteren soll aufgezeigt werden, welche tragfähigen Ideen es im Bereich der ambulanten Versorgung für eine eventuelle Nachnutzung der Klinikstandorte in Bad Saulgau und Pfullendorf gibt. Die SRH-Geschäftsführung soll laut der Beschlussvorlage darum gebeten werden, an der Erarbeitung von Nachnutzungsmöglichkeiten für Bad Saulgau und Pfullendorf aktiv mitzuwirken.
Der Ausschuss soll den beiden Büros einen Fragenkatalog an die Hand geben, der ihnen als Grundlage für ihre Gutachten dienen soll. Die Fragen kommen vom Landkreis, vom Spitalfonds und von der Stadt Bad Saulgau.
Für Bad Saulgaus Bürgermeisterin Doris Schröter lässt das Gutachten von Curacon zu viele Fragen unbeantwortet. Daher sollte das zweite Gutachten zuvorderst die Datenbasis (Kosten, Erlöse, Fallzahlen) infrage stellen . Weitere Fragen sind unter anderem: Welche Auswirkungen hätte die Schließung des Standortes Bad Saulgau auf die Internistische Praxis, welche auf die Notfallversorgung ohne Labor und Röntengeräte? Wäre die Kapazität für derartig viele Eingriffe in Sigmaringen überhaupt vorhanden?
Die Sitzung findet unter Einhaltung der aktuell geltenden Infektionsschutzund Hygienemaßnahmen statt. Aufgrund der Vorgaben der Corona-Verordnung ist die Anzahl der Zuhörerplätze begrenzt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, das Hygienekonzept sieht jedoch eine Erfassung der Kontaktdaten vor. Die 3G-Regel wird nicht angewandt, heißt es in der Sitzungseinladung.