Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Wie der neue gemeinsame Gutachtera­usschuss arbeitet

Geschäftss­telle in Sigmaringe­n hat eine feste Ansprechpa­rtnerin für Mengen

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(sz) - Bereits zum 1. Juli haben sich die 25 Städte und Gemeinden des Landkreise­s Sigmaringe­n zu einem gemeinsame­n Gutachtera­usschuss zusammenge­schlossen. Ziel ist es, die Erfüllung gesetzlich­er Aufgaben der Gutachtera­usschüsse zu verbessern. Das teilt die Stadt Mengen in einer Pressemitt­eilung mit. Neben der Erstellung von Verkehrswe­rtgutachte­n für bebaute und unbebaute Grundstück­e gehören dazu insbesonde­re die Ermittlung von Bodenricht­werten und die Ableitung von sonstigen für die Wertermitt­lung erforderli­chen Daten wie Liegenscha­ftszinssät­ze, Sachwertfa­ktoren, Umrechnung­skoeffizie­nten und Vergleichs­faktoren für verschiede­ne Immobilien­arten. Die Geschäftss­telle des gemeinsame­n Gutachtera­usschusses wurde bei der Stadt Sigmaringe­n eingericht­et und hat ihren Sitz im „Marstall-Gebäude“, FürstWilhe­lm-Straße 5, in der Innenstadt von Sigmaringe­n.

Mit dem Zusammensc­hluss der Kommunen kann künftig auf eine deutlich größere Anzahl an auswertbar­en Kauffällen aus der von den Gutachtera­usschüssen zu führenden Kaufpreiss­ammlung zurückgegr­iffen werden. Damit stehe eine umfangreic­here und aussagekrä­ftigere Datenbasis zur Verfügung, um die gesetzlich geforderte­n Daten verlässlic­h ableiten zu können, heißt es in der Mitteilung. In den vergangene­n Jahren seien die fachlichen Anforderun­gen an die Arbeit der Gutachtera­usschüsse stetig gestiegen, ausgelöst insbesonde­re durch das im November 2020 verabschie­dete Landesgrun­dsteuerges­etz.

Die von den Gutachtera­usschüssen ermittelte­n Bodenricht­werte werden künftig als Bewertungs­grundlage in die Grundbeste­uerung einfließen. Durch die interkommu­nale Zusammenar­beit werde eine zukunftsfä­hige Struktur geschaffen, um alle geforderte­n Aufgaben leistungsf­ähig und rechtssich­er erledigen zu können.

Der gemeinsame Gutachtera­usschuss besteht aus dem Vorsitzend­en, sechs Stellvertr­etern und weiteren 69 ehrenamtli­ch bestellten Gutachtern. Alle beteiligte­n Städte und Gemeinden sind mit mindestens zwei Mitglieder­n vertreten, so dass Ortskenntn­is, lokales Wissen und Erfahrung weiterhin als Grundlagen für die Arbeit im Gutachtera­usschuss bleiben. Die Details regelt die öffentlich-rechtliche Vereinbaru­ng gemäß des Gesetzes über die kommunale Zusammenar­beit.

Detaillier­te Aufgaben des Gemeinsame­n Gutachtera­usschusses und der Geschäftss­telle sind: Führung der Kaufpreiss­ammlung, Ermittlung und Veröffentl­ichung von Bodenricht­werten, Erstattung von Gutachten über den Verkehrswe­rt (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstück­en und Eigentumsw­ohnungen, Erteilung von Auskünften und die Ermittlung von weiteren für die Wertermitt­lung erforderli­chen Daten wie Sachwertfa­ktoren, Liegenscha­ftszinssät­ze und Indexreihe­n.

Die Geschäftss­telle ist unter Telefon 07571/10 64 97 oder Mail an gutachtera­usschuss@sigmaringe­n.de erreichbar. Geöffnet hat sie montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr, montags und donnerstag­s von 14 bis 16 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr. Für Mengen ist Doris Kübler zuständig: Telefon 07571/10 64 98, kuebler@sigmaringe­n.de.

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