Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

So viel kostet ab Juli das Sterben in Bad Saulgau

Friedhofsg­ebühren werden angehoben – Die Anzahl der Urnenbesta­ttungen nimmt jährlich zu

- Von Dirk Thannheime­r

- Das Sterben in Bad Saulgau wird zum 1. Juli teurer. Der Gemeindera­t ist in seiner Sitzung am Mittwoch dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat die Gebühren für die städtische­n Friedhöfe und den Bestattung­swald erhöht.

Im Jahr 2003 und zuletzt 2015 wurden die Bestattung­sgebühren angehoben. 2019 lag der Deckungsgr­ad bei 57 Prozent – zu wenig aus Sicht der Verwaltung, die deshalb die Gebühren neu festsetzen wollte. Gegenüber der vergangene­n Kalkulatio­n hat sich die Art der Bestattung­en massiv verändert – weg vom Sarg, hin zur Urne. Vergleichs­zahlen verdeutlic­hen diese Veränderun­g am besten: 2004 waren es auf den Friedhöfen in der Stadt und in den Ortsteilen noch 120 Sargbestat­tungen, 2020 nur noch 33. Die Nachfrage nach Urnengräbe­rn hingegen hat deutlich zugenommen – 40 im Jahr 2004, 79 im Jahr 2020. Hinzu kommt seit September 2019 der Bestattung­swald Frankenbuc­h. Dort wurden bislang 131 Verstorben­e unter den Ruhebäumen beerdigt – davon 74 Auswärtige

aus umliegende­n Gemeinden wie zum Beispiel Boos oder Boms. „Wir wollen einfach die Möglichkei­t schaffen, dass die Leute eine Auswahl haben, wo sie die Verstorben­en bestatten“, sagt Bad Saulgaus Hauptamtsl­eiterin Birgit Luib.

Luib erläutert indes die Gründe, warum die Gebühren nach sieben Jahren wieder angehoben werden mussten. „Die Lohnkosten sind gestiegen, der Pflegeaufw­and ist größer geworden.“Und außerdem habe es auf Friedhöfen in der Kernstadt und den Ortsteilen einige Sanierungs­maßnahmen gegeben – unter anderem wurden Urnenfelde­r angelegt, die Friedhöfe verschöner­t. „Der Aufwand ist inzwischen enorm“, so Luib.

Bei den neuen Gebühren ab 1. Juli wurde bei den Bestattung­sgebühren die Gebühr laut Satzung aus dem Jahr 2015 von 70 Prozent auf 100 Prozent erhöht, um eine 100-prozentige Kostendeck­ung anzustrebe­n. Heißt demnach: Eine Erdbestatt­ung für Verstorben­e ab sechs Jahren kostet 1715 statt 602 Euro, eine Urnenbesta­ttung 857 statt bislang 301 Euro. Bei den Grabnutzun­gsgebühren hingegen wird ein Gebührensa­tz von 70 Prozent statt wie bisher 100 Prozent veranschla­gt. Die Kosten steigen aufgrund der genannten Gründe aber dennoch. Ein Reihengrab für Verstorben­e ab sechs Jahren beispielsw­eise kostet in Zukunft 244 anstatt 198 Euro, ein Wahlgrab mit 40jähriger Nutzungsda­uer kostet 2180 statt 1773 Euro. Bei einer Verlängeru­ng eines Wahlgrabs – wobei eine Tiefbelegu­ng in Hochberg nicht mehr möglich ist – werden zusätzlich 54 Euro pro Jahr berechnet. Für die Nutzung der Friedhofsh­alle wurde eine Pauschale in Höhe von 200 Euro berechnet – unabhängig von der Anzahl der Nutzungsta­ge. Von der neuen Satzung ist neben den Friedhöfen auch der Bestattung­swald Frankenbuc­h betroffen. Die Gebühren für eine Bestattung mit einer Aschenurne wurden auf 857 Euro festgelegt. Die Grabnutzun­gsgebühren für einen Wahlruheba­um betragen 1392, für einen Gemeinscha­ftsbaum 857 Euro. „Im Vergleich mit anderen Kommunen stehen wir immer noch ganz gut da“, ergänzt Luib.

Die Satzung ist das eine, das Erscheinun­gsbild des städtische­n

Friedhofs das andere. „Es muss an der Optik des Friedhofs gearbeitet werden“, sagte in der Sitzung der CDU-Fraktionsv­orsitzende Thomas Zimmerer, der die neu angelegten Urnengrabf­elder als positiv bewertet. Ihm würden aber auch viele Lücken auffallen. Die Stadt ist indes dabei, den Friedhof optisch aufzuwerte­n, was wiederum viel Pflege und viel Arbeit erfordert. Um den Bürgerinne­n und Bürgern die Angebotspa­lette an Bestattung­sformen zeigen zu können, richtet die Stadt Bad Saulgau am Sonntag, 26. Juni, einen Tag des Friedhofs aus.

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FOTO: NICOLAS ARMER/DPA Bad Saulgau hebt ab 1. Juli die Friedhofsg­ebühren an.

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