Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Ostrach überdenkt Auftrag an Anwalt
Nach kritischen Stimmen in Gammertingen möchte die Gemeinde zunächst abwarten
Der Ostracher Gemeinderat hat im Februar beschlossen, sich für die Stellungnahme zum Entwurf des Teilregionalplans Energie juristische Hilfe von einem bestimmten Anwalt zu nehmen. Nachdem sich der Gammertinger Gemeinderat kürzlich kritisch zu diesem geäußert hatte, überdenkt die Gemeinde nun dessen Beauftragung. Im aktuellen Entwurf des Teilregionalplanes liegen auf Ostracher Gemarkung etwa 1350 Hektar Vorrangflächen für Windkraft. Zu viel, findet der Gemeinderat – aber die Beauftragung des Anwalts Armin Brauns aus Dießen am Ammersee warf nun erneut Fragen im Gremium auf.
Gemeinderat Clemens Sproll (SPD) erkundigte sich am Ende der jüngsten Sitzung, wie die Gemeinde nach der Berichterstattung in Gammertingen zum von der Verwaltung beauftragten Anwalt stehe. Hintergrund ist, dass die CDU im Gammertinger Gemeinderat vorgeschlagen hatte, den gleichen Anwalt wie in Ostrach zu beauftragen. Die Mehrheit des Gammertinger Gemeinderats war jedoch gegen die Beauftragung. Ein Grund war die Befürchtung, dass dieser die Stellungnahme in keiner neutralen Funktion prüfe und das Auswirkungen auf die Beurteilung des Regionalplans habe. Brauns betreibt
die Internetseite gegenwindkraft.de und ist als Windkraftgegner bekannt.
„Nach der Berichterstattung habe ich auch nochmals genauer recherchiert und schließe mich der Meinung meines Kollegen aus Gammertingen an“, sagt Bürgermeisterin Lena Burth. Sie sehe das Thema inzwischen auch eher kritisch. „Aber wir erwarten die Stellungnahme im Laufe der Woche und werden sie dann besprechen“, sagt Burth. „Das würde ich
jetzt abwarten und dann können wir immer noch entscheiden, wie es weitergehen soll.“
Ein Fokus der Stellungnahme solle dabei darauf liegen, ob die örtlichen Verhältnisse in Ostrach bei der Auswahl der Vorranggebiete angemessen berücksichtigt wurden. Wenn diese bis zum 9. März vorliege, habe der Gemeinderat eine Klausurtagung zu dem Thema geplant, so Burth. Der Anwalt verlangt für die Stellungnahme eine Pauschale von 4900 Euro,
so die Bürgermeisterin. Die Regionalverbände müssen bis Ende September 2025 Teilregionalpläne für Wind und Solar aufstellen. Die Vorgabe: Mindestens zwei Prozent der Fläche müssen dafür ausgewiesen werden, 1,8 Prozent für Windräder, 0,2 Prozent für Freif lächensolaranlagen. In den Kreisen Sigmaringen, Ravensburg und Bodensee des zuständigen Regionalverbandes liegt ein Schwerpunkt für Windparks in der Gemeinde Ostrach.