Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Mann fälscht Unterschrift
Aussagen widersprechen sich – Weiteres Gutachten
- Ein 50-jähriger Mann aus dem Kreis Sigmaringen soll nach einem Verkehrsunfall die Unterschrift einer Frau gefälscht, sie falsch verdächtigt und vor Gericht gelogen haben. Deshalb musste er sich am Montag vor dem Amtsgericht in Sigmaringen verantworten. Im August 2021 kam es bei Winterlingen zu einem Auffahrunfall zwischen dem Angeklagten und der Frau. Im Anschluss soll der Mann laut Staatsanwältin die Unterschrift der Frau auf einem Text gefälscht haben. In diesem soll die Frau eingeräumt haben, dass sie alleine für den Unfall verantwortlich ist.
Vor Gericht schieben die beiden sich gegenseitig die Schuld zu. „Sie musste einem anderen Auto die Vorfahrt gewähren und ist zwei oder drei Meter zurückgerollt, weil sie zu weit in der Kreuzung stand“, sagte der Angeklagte aus, „dann kam es zur Kollision“. Noch am Unfallort soll die Frau laut dem Mann ihre Schuld zugegeben haben, weshalb er den Text geschrieben habe. Diesen habe sie dann unterschrieben. „Das mache ich immer so“, antwortete der Angeklagte auf die Frage der Richterin, wieso er keine Polizei hinzugeholt hat. Die Zettel führe er im Falle eines Unfalls immer im Auto mit.
Die Frau schilderte im Zeugenstand einen anderen Verlauf: „Ich habe den Zettel nie in der Hand gehalten und auch nie unterschrieben.“Der Angeklagte habe nicht genügend Sicherheitsabstand gehalten und sei deshalb in ihr Auto gefahren. Das soll er noch am Unfallort zugegeben haben. Als sie einige Wochen nach dem Unfall von ihrer Versicherung über die Schadensregulierung informiert wurde, hat sie den Mann wegen Betrugs angezeigt: „Ich kann nicht akzeptieren, wenn mir jemand so etwas in die Schuhe schieben will.“Bei der ersten Gerichtsverhandlung saß sie aber selbst auf der Anklagebank, weil der Mann sie ebenfalls wegen Betrugs anzeigt hatte.
Die Richterin des ersten Verfahrens sagte am Montag im Zeugenstand aus, dass ein Sachverständiger die Unterschrift überprüft hat. Das Schriftgutachten ergab, dass es sich um eine Fälschung handelt. Der Namenszug sei mit dem identisch, den die beiden nach dem Unfall auf einem Blatt Papier ausgetauscht hatten. „Die Buchstaben wurden mit Fotoshop rauskopiert und auf dem Zettel eingefügt“, sagte sie. Deshalb wurde die Frau freigesprochen und der Mann wird nun angeklagt. „Die Aussagen der Beteiligten variieren extrem“, sagte die Richterin. Deshalb soll ein Sachverständiger die Unterschrift erneut überprüfen. Die Verhandlung wird am 13. Mai um 9 Uhr im Amtsgericht fortgesetzt.