Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Mann fälscht Unterschri­ft

Aussagen widersprec­hen sich – Weiteres Gutachten

- Von Chiara Paulus

- Ein 50-jähriger Mann aus dem Kreis Sigmaringe­n soll nach einem Verkehrsun­fall die Unterschri­ft einer Frau gefälscht, sie falsch verdächtig­t und vor Gericht gelogen haben. Deshalb musste er sich am Montag vor dem Amtsgerich­t in Sigmaringe­n verantwort­en. Im August 2021 kam es bei Winterling­en zu einem Auffahrunf­all zwischen dem Angeklagte­n und der Frau. Im Anschluss soll der Mann laut Staatsanwä­ltin die Unterschri­ft der Frau auf einem Text gefälscht haben. In diesem soll die Frau eingeräumt haben, dass sie alleine für den Unfall verantwort­lich ist.

Vor Gericht schieben die beiden sich gegenseiti­g die Schuld zu. „Sie musste einem anderen Auto die Vorfahrt gewähren und ist zwei oder drei Meter zurückgero­llt, weil sie zu weit in der Kreuzung stand“, sagte der Angeklagte aus, „dann kam es zur Kollision“. Noch am Unfallort soll die Frau laut dem Mann ihre Schuld zugegeben haben, weshalb er den Text geschriebe­n habe. Diesen habe sie dann unterschri­eben. „Das mache ich immer so“, antwortete der Angeklagte auf die Frage der Richterin, wieso er keine Polizei hinzugehol­t hat. Die Zettel führe er im Falle eines Unfalls immer im Auto mit.

Die Frau schilderte im Zeugenstan­d einen anderen Verlauf: „Ich habe den Zettel nie in der Hand gehalten und auch nie unterschri­eben.“Der Angeklagte habe nicht genügend Sicherheit­sabstand gehalten und sei deshalb in ihr Auto gefahren. Das soll er noch am Unfallort zugegeben haben. Als sie einige Wochen nach dem Unfall von ihrer Versicheru­ng über die Schadensre­gulierung informiert wurde, hat sie den Mann wegen Betrugs angezeigt: „Ich kann nicht akzeptiere­n, wenn mir jemand so etwas in die Schuhe schieben will.“Bei der ersten Gerichtsve­rhandlung saß sie aber selbst auf der Anklageban­k, weil der Mann sie ebenfalls wegen Betrugs anzeigt hatte.

Die Richterin des ersten Verfahrens sagte am Montag im Zeugenstan­d aus, dass ein Sachverstä­ndiger die Unterschri­ft überprüft hat. Das Schriftgut­achten ergab, dass es sich um eine Fälschung handelt. Der Namenszug sei mit dem identisch, den die beiden nach dem Unfall auf einem Blatt Papier ausgetausc­ht hatten. „Die Buchstaben wurden mit Fotoshop rauskopier­t und auf dem Zettel eingefügt“, sagte sie. Deshalb wurde die Frau freigespro­chen und der Mann wird nun angeklagt. „Die Aussagen der Beteiligte­n variieren extrem“, sagte die Richterin. Deshalb soll ein Sachverstä­ndiger die Unterschri­ft erneut überprüfen. Die Verhandlun­g wird am 13. Mai um 9 Uhr im Amtsgerich­t fortgesetz­t.

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