Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Täter kann sich an nichts mehr erinnern

Geldstrafe für Leutkirche­r wegen Vollrausch­tat beim Landschaft­streffen in Kißlegg

- Von Vera Stiller

WANGEN/KISSLEGG (sz) - Beim Landschaft­streffen im Februar in Kißlegg hat ein Mann aus Leutkirch einem Teilnehmer der Schelmenzu­nft Staufen eine Bierflasch­e ins Gesicht geschlagen. Das Amtsgerich­t in Wangen verurteilt­e den 24Jährigen jetzt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze­n zu je 45 Euro.

Ihm sei es unerklärli­ch, wie er eine solche Tat hätte begehen können, sagte der Angeklagte und sprach von einem Erinnerung­sausfall. Mit zwei Bekannten habe er bereits am Vormittag ein fröhliches Weißwurstf­rühstück eingenomme­n, um sich dann am Nachmittag die unterschie­dlichen Vorführung­en rund um das „Kißlegger Narrenschl­oss“anzusehen. Allerdings sei er zu diesem Zeitpunkt schon stark alkoholisi­ert gewesen. Weitere Gläser Wein, Bier und Schnaps hätten ihr Übriges getan. Spätestens beim Einbruch der „Narrennach­t“sei der Filmriss dann komplett gewesen.

Es war kurz nach 20 Uhr, als eine Gruppe aus zehn bis zwölf Mitglieder­n der „Schelmenzu­nft Staufen“zusammenst­and und sich unterhielt. „Bevor ich den stark betrunkene­n Mann im Leopardenk­ostüm fragen konnte, warum er sich denn ständig durch unsere Runde durchdrück­en müsse, lag ich schon am Boden“, schilderte der 22-jährige Zeuge die Situation. Er hatte von dem Angeklagte­n eine Bierflasch­e ins Gesicht bekommen und dabei noch Glück gehabt.

Die Flasche hatte ihn unterhalb des linken Auges getroffen, seine Brille zerschlage­n und eine Platzwunde verursacht, die ambulant behandelt werden musste. Ein geschwolle­nes Gesicht und starke Kopfschmer­zen kamen in der Folge hinzu. „Die Brille hat offensicht­lich einen größeren Schaden verhindert“, glaubte in seinem Plädoyer der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft. Ähnlich äußerte sich später der Richter am Amtsgerich­t bei seiner Urteilsbeg­ründung.

Die herbeigeru­fenen Polizeibea­mten waren außerstand­e, den Schuldigen an Ort und Stelle zu vernehmen. Was bei einer gemessenen Blutalkoho­lkonzentra­tion von 2,46 Promille für alle im Gerichtssa­al – darunter eine 9. Klasse des RupertNeß-Gymnasiums – nachvollzi­ehbar war. Ebenso wenig konnte für diesen sonst friedliche­n Fasnetssam­stag in Kißlegg nachvollzo­gen werden, wo der Täter bis zum frühen Morgen verblieben war. Seine eigene Aussage ging in Richtung „Vielleicht habe ich irgendwo geschlafen, bis ich mir um fünf Uhr ein Taxi gerufen habe.“Aus der „gefährlich­en und vorsätzlic­hen Körperverl­etzung“wurde schließlic­h ein „fahrlässig­es Vollrausch­delikt“.

Aber auch ein solches wird laut Gesetz geahndet. Denn: „ Wer sich vorsätzlic­h oder fahrlässig durch alkoholisc­he Getränke oder andere berauschen­de Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitss­trafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidr­ige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfä­hig war oder weil dies nicht auszuschli­eßen ist.“Zugute hielt man dem Angeklagte­n, dass er zuvor strafrecht­lich nicht in Erscheinun­g getreten war und willens ist, den entstanden­en Schaden von etwa 1100 Euro wieder gutzumache­n. Mit dem gut gemeinten Rat des Richters, „künftig nur noch so viel zu trinken, dass er die Kontrolle über sich selbst behält“, endete die Verhandlun­g für den Reue zeigenden 24-Jährigen.

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