Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Täter kann sich an nichts mehr erinnern
Geldstrafe für Leutkircher wegen Vollrauschtat beim Landschaftstreffen in Kißlegg
WANGEN/KISSLEGG (sz) - Beim Landschaftstreffen im Februar in Kißlegg hat ein Mann aus Leutkirch einem Teilnehmer der Schelmenzunft Staufen eine Bierflasche ins Gesicht geschlagen. Das Amtsgericht in Wangen verurteilte den 24Jährigen jetzt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 45 Euro.
Ihm sei es unerklärlich, wie er eine solche Tat hätte begehen können, sagte der Angeklagte und sprach von einem Erinnerungsausfall. Mit zwei Bekannten habe er bereits am Vormittag ein fröhliches Weißwurstfrühstück eingenommen, um sich dann am Nachmittag die unterschiedlichen Vorführungen rund um das „Kißlegger Narrenschloss“anzusehen. Allerdings sei er zu diesem Zeitpunkt schon stark alkoholisiert gewesen. Weitere Gläser Wein, Bier und Schnaps hätten ihr Übriges getan. Spätestens beim Einbruch der „Narrennacht“sei der Filmriss dann komplett gewesen.
Es war kurz nach 20 Uhr, als eine Gruppe aus zehn bis zwölf Mitgliedern der „Schelmenzunft Staufen“zusammenstand und sich unterhielt. „Bevor ich den stark betrunkenen Mann im Leopardenkostüm fragen konnte, warum er sich denn ständig durch unsere Runde durchdrücken müsse, lag ich schon am Boden“, schilderte der 22-jährige Zeuge die Situation. Er hatte von dem Angeklagten eine Bierflasche ins Gesicht bekommen und dabei noch Glück gehabt.
Die Flasche hatte ihn unterhalb des linken Auges getroffen, seine Brille zerschlagen und eine Platzwunde verursacht, die ambulant behandelt werden musste. Ein geschwollenes Gesicht und starke Kopfschmerzen kamen in der Folge hinzu. „Die Brille hat offensichtlich einen größeren Schaden verhindert“, glaubte in seinem Plädoyer der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Ähnlich äußerte sich später der Richter am Amtsgericht bei seiner Urteilsbegründung.
Die herbeigerufenen Polizeibeamten waren außerstande, den Schuldigen an Ort und Stelle zu vernehmen. Was bei einer gemessenen Blutalkoholkonzentration von 2,46 Promille für alle im Gerichtssaal – darunter eine 9. Klasse des RupertNeß-Gymnasiums – nachvollziehbar war. Ebenso wenig konnte für diesen sonst friedlichen Fasnetssamstag in Kißlegg nachvollzogen werden, wo der Täter bis zum frühen Morgen verblieben war. Seine eigene Aussage ging in Richtung „Vielleicht habe ich irgendwo geschlafen, bis ich mir um fünf Uhr ein Taxi gerufen habe.“Aus der „gefährlichen und vorsätzlichen Körperverletzung“wurde schließlich ein „fahrlässiges Vollrauschdelikt“.
Aber auch ein solches wird laut Gesetz geahndet. Denn: „ Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.“Zugute hielt man dem Angeklagten, dass er zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war und willens ist, den entstandenen Schaden von etwa 1100 Euro wieder gutzumachen. Mit dem gut gemeinten Rat des Richters, „künftig nur noch so viel zu trinken, dass er die Kontrolle über sich selbst behält“, endete die Verhandlung für den Reue zeigenden 24-Jährigen.