Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Die Flohmarkt-Regeln
So ist das Flohmarkt-Treiben von der Stadt geregelt: Der
Flohmarkthändler dürfen ab 7 Uhr ins Flohmarktgebiet einfahren.
Auf der Bleichestraße werden die Plätze im „Windhundverfahren“vergeben. Einfahrt in das Flohmarktgebiet erfolgt im Reißverschlussverfahren über die Kreuzung bei der Stadthalle, Ausfahrt bei der Ölmühle. Nach Entladen der Flohmarktartikel
Für die Bereiche Klosterhof und Hauptstraße befindet sich der Parkplatz für die Flohmarktbeschicker auf dem Bleicheparkplatz (Zufahrt ist nur über die Steinacherstraße/Stadthalle möglich). Den Flohmarktbeschickern der Wurzacherstraße wird der Friedhofparkplatz zugewiesen. (sz)