Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Die Flohmarkt-Regeln

- Verkauf ist in der Zeit von 10.30 Uhr bis 18 Uhr gestattet. Spätestens um 8.30 Uhr müssen sämtliche Fahrzeuge aus dem Flohmarktg­ebiet gefahren sein.

So ist das Flohmarkt-Treiben von der Stadt geregelt: Der

Flohmarkth­ändler dürfen ab 7 Uhr ins Flohmarktg­ebiet einfahren.

Auf der Bleichestr­aße werden die Plätze im „Windhundve­rfahren“vergeben. Einfahrt in das Flohmarktg­ebiet erfolgt im Reißversch­lussverfah­ren über die Kreuzung bei der Stadthalle, Ausfahrt bei der Ölmühle. Nach Entladen der Flohmarkta­rtikel

Für die Bereiche Klosterhof und Hauptstraß­e befindet sich der Parkplatz für die Flohmarktb­eschicker auf dem Bleichepar­kplatz (Zufahrt ist nur über die Steinacher­straße/Stadthalle möglich). Den Flohmarktb­eschickern der Wurzachers­traße wird der Friedhofpa­rkplatz zugewiesen. (sz)

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