Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Um 23 Uhr ist Zapfenstre­ich

Gemeindera­t in Bad Buchau sieht keine Notwendigk­eit, Buchauer Sperrzeitv­erordnung zu ändern

- Von Annette Grüninger

BAD BUCHAU - Auf dem Marktplatz sitzen, den lauen Sommeraben­d genießen und dazu ein Feierabend­bier trinken, das erlaubt die Sperrzeitv­erordnung in Bad Buchau bis 23 Uhr. Und das sei auch ausreichen­d, findet der Buchauer Gemeindera­t, der nach längerer Diskussion in seiner jüngsten Sitzung vorerst keinen Änderungsb­edarf an der Regelung der Sperrzeit sieht. Allerdings möchte sich das Gremium im Herbst erneut des Themas annehmen.

Über vier Jahre ist es her, als an die hundert Nachtschwä­rmer in der Weihnachts­nacht ihrem Ärger über die frühe Sperrstund­e in Bad Buchau Luft verschafft­en. Nach dieser „Weihnachts­demo“hatte sich auch der Gemeindera­t intensiv – und teilweise auch recht hitzig – mit der Sperrzeitv­erordnung beschäftig­t.

Doch mittlerwei­le ist es wohl ruhiger geworden. Sowohl im Gemeindera­t – als auch in der Stadt, wie Hauptamtsl­eiter Klaus Merz nun in der jüngsten Sitzung bestätigte. Seit der Anpassung der Verordnung 2013 habe es lediglich einen Verstoß gegeben. Die vormals vielen Beschwerde­n über Nachtruhes­törungen bei Ordnungsam­t und Polizei seien eklatant zurückgega­ngen. „Auch von Seiten der Gastronomi­e liegen keinerlei Beschwerde­n vor“, sagte Merz und fasste zusammen: „Es sind also nie von irgendjema­nd in irgendeine­r Form Proteste gekommen.“

Dies hatte sich in der Juni-Sitzung des Gemeindera­ts noch ganz anders angehört. Stadtrat Heinz Weiss hatte von verärgerte­n Wirten gesprochen, die trotz tollem Sommerwett­er ihre Außenbewir­tschaftung um 22 Uhr einstellen müssten. Auch Stefan Feurle hatte darum gebeten, die Sperrzeitv­erordnung erneut zu überprüfen. Die Verwaltung sicherte daraufhin zu, das Thema erneut auf die Tagesordnu­ng zu bringen.

Ein Blick in die aktuelle Sperrzeitv­erordnung zeigt jedoch: In den Sommermona­ten ist Außenbewir­tung generell bis 23 Uhr erlaubt. Und dies bedeute auch nicht, dass dann sofort die Bürgerstei­ge hochgeklap­pt werden, so Merz weiter. Die Gäste dürften auch in Ruhe noch austrinken – „soweit ist die Kulanz da“. Die Beschwerde sei somit „gegenstand­slos“, folgert die Verwaltung, die deshalb auch keinen Handlungsb­edarf sieht.

Weiss steht alleine da

Stadtrat Weiss teilte diese Ansicht indessen nicht und forderte lautstark, Außenbewir­tung in warmen Sommernäch­ten bis 24 Uhr zu ermögliche­n. Wunsch der Gastronomi­e sei aber immer nur ein Ausschank bis 23 Uhr gewesen, wandte Bürgermeis­ter Peter Diesch ein und verwies auf eine Umfrage unter den Buchauer Wirten. Allerdings stehe es Weiss frei, einen entspreche­nden Antrag zu stellen.

„Ich werde diesem Antrag nicht zustimmen“, stellte Karl-Heinz Kleinau schon vorab klar. „Es gibt auch Anwohner, die am nächsten Tag aufstehen und arbeiten müssen.“Auch Elmar Bechtle verwies auf das Nachbarsch­aftsrecht. Stefan Feurle regte dazu an, eine Entscheidu­ng nicht übers Knie zu brechen und sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit dem Thema zu beschäftig­en. Grundsätzl­ich müsse man im Blick behalten, dass sich Besucherun­d Touristens­truktur ändere und das Ruhebedürf­nis der Kurgäste wohl nicht mehr so ausgeprägt sei. Bei der Abstimmung über seinen Antrag stand somit Weiss alleine da, Feuerle enthielt sich. Bürgermeis­ter Diesch sicherte zu, erneut die Gastronome­n nach ihren Wünschen zu befragen.

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