Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Um 23 Uhr ist Zapfenstreich
Gemeinderat in Bad Buchau sieht keine Notwendigkeit, Buchauer Sperrzeitverordnung zu ändern
BAD BUCHAU - Auf dem Marktplatz sitzen, den lauen Sommerabend genießen und dazu ein Feierabendbier trinken, das erlaubt die Sperrzeitverordnung in Bad Buchau bis 23 Uhr. Und das sei auch ausreichend, findet der Buchauer Gemeinderat, der nach längerer Diskussion in seiner jüngsten Sitzung vorerst keinen Änderungsbedarf an der Regelung der Sperrzeit sieht. Allerdings möchte sich das Gremium im Herbst erneut des Themas annehmen.
Über vier Jahre ist es her, als an die hundert Nachtschwärmer in der Weihnachtsnacht ihrem Ärger über die frühe Sperrstunde in Bad Buchau Luft verschafften. Nach dieser „Weihnachtsdemo“hatte sich auch der Gemeinderat intensiv – und teilweise auch recht hitzig – mit der Sperrzeitverordnung beschäftigt.
Doch mittlerweile ist es wohl ruhiger geworden. Sowohl im Gemeinderat – als auch in der Stadt, wie Hauptamtsleiter Klaus Merz nun in der jüngsten Sitzung bestätigte. Seit der Anpassung der Verordnung 2013 habe es lediglich einen Verstoß gegeben. Die vormals vielen Beschwerden über Nachtruhestörungen bei Ordnungsamt und Polizei seien eklatant zurückgegangen. „Auch von Seiten der Gastronomie liegen keinerlei Beschwerden vor“, sagte Merz und fasste zusammen: „Es sind also nie von irgendjemand in irgendeiner Form Proteste gekommen.“
Dies hatte sich in der Juni-Sitzung des Gemeinderats noch ganz anders angehört. Stadtrat Heinz Weiss hatte von verärgerten Wirten gesprochen, die trotz tollem Sommerwetter ihre Außenbewirtschaftung um 22 Uhr einstellen müssten. Auch Stefan Feurle hatte darum gebeten, die Sperrzeitverordnung erneut zu überprüfen. Die Verwaltung sicherte daraufhin zu, das Thema erneut auf die Tagesordnung zu bringen.
Ein Blick in die aktuelle Sperrzeitverordnung zeigt jedoch: In den Sommermonaten ist Außenbewirtung generell bis 23 Uhr erlaubt. Und dies bedeute auch nicht, dass dann sofort die Bürgersteige hochgeklappt werden, so Merz weiter. Die Gäste dürften auch in Ruhe noch austrinken – „soweit ist die Kulanz da“. Die Beschwerde sei somit „gegenstandslos“, folgert die Verwaltung, die deshalb auch keinen Handlungsbedarf sieht.
Weiss steht alleine da
Stadtrat Weiss teilte diese Ansicht indessen nicht und forderte lautstark, Außenbewirtung in warmen Sommernächten bis 24 Uhr zu ermöglichen. Wunsch der Gastronomie sei aber immer nur ein Ausschank bis 23 Uhr gewesen, wandte Bürgermeister Peter Diesch ein und verwies auf eine Umfrage unter den Buchauer Wirten. Allerdings stehe es Weiss frei, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
„Ich werde diesem Antrag nicht zustimmen“, stellte Karl-Heinz Kleinau schon vorab klar. „Es gibt auch Anwohner, die am nächsten Tag aufstehen und arbeiten müssen.“Auch Elmar Bechtle verwies auf das Nachbarschaftsrecht. Stefan Feurle regte dazu an, eine Entscheidung nicht übers Knie zu brechen und sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit dem Thema zu beschäftigen. Grundsätzlich müsse man im Blick behalten, dass sich Besucherund Touristenstruktur ändere und das Ruhebedürfnis der Kurgäste wohl nicht mehr so ausgeprägt sei. Bei der Abstimmung über seinen Antrag stand somit Weiss alleine da, Feuerle enthielt sich. Bürgermeister Diesch sicherte zu, erneut die Gastronomen nach ihren Wünschen zu befragen.