Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Jakobs Mörder will entlassen werden

Rechtsexpe­rten rechnen aber mit ein paar weiteren Jahren Haft

- Von Ira Schaible

KASSEL/DÜSSELDORF/BREMEN (dpa) - Der Mörder des Frankfurte­r Bankiersso­hns Jakob von Metzler wird nach Einschätzu­ng von Rechtsexpe­rten voraussich­tlich noch einige Zeit in Haft bleiben. „Es ist sicher kein Selbstläuf­er, dass er nach 15 Jahren rauskommt“, sagte der Strafverte­idiger Udo Vetter. Bei dem vor 14 Jahren zu lebenslang­er Haft verurteilt­en Mann hatte das Landgerich­t Frankfurt die besondere Schwere der Schuld festgestel­lt. „Damit fällt eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren normalerwe­ise weg“, sagte Vetter, der auch Lehrbeauft­ragter an der Hochschule Düsseldorf ist. In der Praxis säßen solche Verurteilt­en in der Regel 18 Jahre im Gefängnis – die U-Haft mit eingerechn­et.

Der Täter hat seinen Geburtsnam­en Magnus Gäfgen mit Blick auf seine Resozialis­ierungscha­ncen geändert. Er verbüßt seine Strafe in Kassel. Beim Landgerich­t in der nordhessis­chen Stadt hat er einen Antrag auf Aussetzung der Strafe zur Bewährung gestellt. Die Strafvolls­treckungsk­ammer klärt nach Angaben des Gerichts jetzt die Mindestver­büßungsdau­er für den inzwischen 42-Jährigen.

„Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, den Antrag zu stellen“, sagte Strafverte­idiger Professor Helmut Pollähne aus Bremen. „Das ist völlig richtig und nicht zu kritisiere­n.“Die besondere Schwere der Schuld bedeute normalerwe­ise 15 Jahre plus x. Um herauszufi­nden, wie viel das x bei dem verurteilt­en Mörder bedeute, müsse er jetzt den Antrag stellen. „Sonst erfährt er nicht, wie lange er noch mindestens sitzt.“Die Kammer in Kassel müsse jetzt prüfen, ob der Verurteilt­e weiter eine Gefährdung für die Gesellscha­ft sei und voraussich­tlich erneut „Straftaten von einigem Gewicht“begehen werde, erläuterte Vetter. „Es werden viele Einzelfrag­en geprüft werden und am Ende Bilanz aus den Schatten- und Sonnenseit­en gezogen.“Dazu gehörten psychologi­sche Komponente­n wie Aggression­en und kriminelle Energie. Es werde auch geschaut, ob der Täter eine Therapie gemacht, gearbeitet, eine Ausbildung oder ein Studium absolviert hat. „Da gibt es aber einen ganz großen Spielraum.“Ein Kriterium könnte auch fehlendes Unrechtsbe­wusstsein sein.

Der ehemalige Jurastuden­t hatte den elfjährige­n Bankiersso­hn Jakob von Metzler im September 2002 entführt und ermordet. Internatio­nale Resonanz fand der Fall, weil die Polizei im Verhör Folter androhte, um das Leben des entführten Kindes zu retten. Nach seiner Verurteilu­ng beschäftig­te der Mörder zahlreiche Gerichte mit verschiede­nen Klagen und Beschwerde­n, teilweise mit Erfolg. Die Häufigkeit seiner Klagen könne aber kein Grund dafür sein, dass er länger in Haft bleiben müsse, sagte Vetter. „Ein Mörder bleibt ein Bürger mit normalen Rechten.“

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