Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Angeklagter bleibt Verhandlung fern
Berger Mordprozess: 46-Jähriger kommt aus Pause nicht wieder – Anträge abgelehnt
RAVENSBURG - Die jüngste Verhandlung im Berger Mordprozess am Landgericht Ravensburg ist am Montag wegen gesundheitlicher Probleme des Angeklagten vorzeitig abgebrochen worden. Nach einer Sitzungspause kam er aus seiner Zelle nicht wieder. Dem 46-Jährigen wird vorgeworfen, im Juli 2016 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in Berg ermordet und ihren Selbstmord vorgetäuscht zu haben.
Nachdem der Prozess in den vergangenen Monaten bereits durch mehr als 20 Beweisanträge des Angeklagten in die Länge gezogen worden war, hat der Prozessverlauf erneut einen Dämpfer bekommen. Erst vorige Woche hatte er beantragt, alle drei verhandelnden Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Den Anträgen folgte das Landgericht nicht. Jetzt wird er wegen einer Knieverletzung ärztlich untersucht. Das hat der Vorsitzende Richter Jürgen Hutterer angeordnet.
Richter Hutterer nach der Verhandlungspuase
Keine Angaben zu Knieverletzung
Der Pflichtverteidiger Hans Bense erklärte, dass sich sein Mandant in der Justizvollzugsanstalt vor wenigen Tagen eine Knieverletzung zugezogen habe. Wie das geschehen sei, dazu wollte er keine Angaben machen. Der Angeklagte sei zwar von einem Arzt untersucht worden, der den Verdacht auf eine Meniskusverletzung und eine Bänderdehnung geäußert habe. Die in Aussicht gestellte Röntgenuntersuchung habe jedoch noch nicht stattgefunden. Wegen starker Schmerzen nehme sein Mandant dreimal am Tag Ibuprofen-Tabletten mit jeweils 600 Milligramm Wirkstoff ein. Zusätzlich leide er an starken Kopfschmerzen und die Ungewissheit über das Ausmaß der Verletzung belaste ihn.
Aus diesen Gründen äußerte der Rechtsanwalt Bedenken, ob sein Mandant der Hauptverhandlung folgen könne. Der psychiatrische Sachverständige Hermann Assfalg konnte keine Beeinträchtigung der Verhandlungsfähigkeit des 46-Jährigen feststellen. Ibuprofen sei ein Schmerzmittel, das nicht direkt auf das zentrale Nervensystem wirke, es beeinträchtige die Konzentrationsfähigkeit nicht. Um die Verhandlung fortsetzen zu können, bot Hutterer an, dem Angeklagten die Fußfesseln abzunehmen und eine Hochlagerung seines verletzten Beines zu erlauben.
Verhandelt wurden am Montag vor allem die gestellten Beweisanträge des Angeklagten sowie ein neuer Antrag der Verteidigung. Zwischendrin sagte der Angeklagte, es ginge ihm zu schnell. Richter Hutterer wiederholte daraufhin die Passage in deutlich langsamerem Lesetempo. Kurz nach 16 Uhr unterbrach der Richter die Verhandlung für eine dritte zehnminütige Pause. Der Angeklagte verließ auf Krücken den Sitzungssaal und kehrte, ohne Bescheid zu geben, nicht wieder. Als der Vorsitzende Richter um 16.45 Uhr die Verhandlung fortsetzte, stellte er fest, dass „eine Person fehlt“. Über seinen Verteidiger ließ der Angeklagte erklären, dass er Schmerzen habe und Schwierigkeiten, sich zu konzentrieren. Er weigerte sich, aus seiner Zelle zu kommen.
Seine Verletzung belaste ihn, er wolle eine eingehende medizinische Untersuchung. In der anschließenden Diskussion bekräftigte der Sachverständige seine Einschätzung, dass der Angeklagte durch die Verletzung in keinster Weise beeinträchtigt sei. Der Vorsitzende Richter ordnete schließlich an, dass der Angeklagte ärztlich untersucht werde.
Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt.
„Eine Person fehlt.“