Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Ex-Kurdirektor von Bad Wurzach erneut vor Gericht
Berufungsverhandlung findet am Montag am Landgericht Ravensburg statt
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BAD WURZACH - Michael Nolte, der ehemalige Kurdirektor der Stadt Bad Wurzach, steht am Montag, 28. August, neuerlich vor Gericht. Die Berufungsverhandlung vor der 5. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Ravensburg beginnt um 9 Uhr. Noch für diesen Tag ist die Urteilsverkündung vorgesehen.
Sowohl Nolte als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil des Amtsgerichts Wangen vom 7. April dieses Jahres Berufung eingelegt. Damals war der 60-Jährige wegen Betrugs, Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen und Urkundenfälschung sowie wegen Untreue und wegen Unterschlagung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt worden.
Dieser Verurteilung liegt zugrunde, dass der Angeklagte 2015 die Anstellung zum städtischen Kurdirektor in Bad Wurzach durch falsche Angaben und gefälschte Zeugnisse/ Abschlüsse betrügerisch erschlichen haben soll. Außerdem soll er nach seiner Entlassung Ende August 2016 einen von ihm zuvor auf die Stadt angemieteten Pkw unberechtigt weiter genutzt haben. Schließlich wird ihm die Unterschlagung eines Computers, eines Mobiltelefons und eines Tresorschlüssels vorgeworfen.
„Besonders schwerer Fall“
Entscheidend bei der Strafzumessung des Amtsgerichts war der Betrug in einem besonders schweren Fall. Den sah das Gericht als gegeben an. Auch wenn fachlich vielleicht nichts an Noltes Arbeit auszusetzen sei, habe er durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen in Sachen Ausbildung einen Anstellungsbetrug begangen, so der Richter Peter Pahnke damals in der Urteilsbegründung. Der Stadt sei dadurch Schaden in Form des ausgezahlten Gehalts in einer Gesamthöhe von fast 110 000 Euro (inklusive Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungen) entstanden.
Als mildernd wertete das Gericht das Geständnis von Nolte, dessen gesundheitliche Probleme mit dem Herzen, dass er nicht vorbestraft ist, und die viermonatige Untersuchungshaft.
Oberstaatsanwalt Peter Vobiller hatte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten plädiert, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Den Vorwurf des Betrugs sah Noltes Anwalt Jens Bühner indes als nicht erwiesen an. Noltes „Dienste waren in Ordnung in Art und Güte“. Damit sei der Stadt kein Schaden entstanden. Die restlichen Anklagepunkte seien mit der Untersuchungshaft abgegolten. Nolte hatte im Prozess um Entschuldigung gebeten. Bei ihm sei „eine Menge Einsicht vorhanden“.