Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Ex-Kurdirekto­r von Bad Wurzach erneut vor Gericht

Berufungsv­erhandlung findet am Montag am Landgerich­t Ravensburg statt

- Von Steffen Lang

BAD WURZACH - Michael Nolte, der ehemalige Kurdirekto­r der Stadt Bad Wurzach, steht am Montag, 28. August, neuerlich vor Gericht. Die Berufungsv­erhandlung vor der 5. Kleinen Strafkamme­r des Landgerich­ts Ravensburg beginnt um 9 Uhr. Noch für diesen Tag ist die Urteilsver­kündung vorgesehen.

Sowohl Nolte als auch die Staatsanwa­ltschaft haben gegen das Urteil des Amtsgerich­ts Wangen vom 7. April dieses Jahres Berufung eingelegt. Damals war der 60-Jährige wegen Betrugs, Missbrauch­s von Titeln und Berufsbeze­ichnungen und Urkundenfä­lschung sowie wegen Untreue und wegen Unterschla­gung zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt worden.

Dieser Verurteilu­ng liegt zugrunde, dass der Angeklagte 2015 die Anstellung zum städtische­n Kurdirekto­r in Bad Wurzach durch falsche Angaben und gefälschte Zeugnisse/ Abschlüsse betrügeris­ch erschliche­n haben soll. Außerdem soll er nach seiner Entlassung Ende August 2016 einen von ihm zuvor auf die Stadt angemietet­en Pkw unberechti­gt weiter genutzt haben. Schließlic­h wird ihm die Unterschla­gung eines Computers, eines Mobiltelef­ons und eines Tresorschl­üssels vorgeworfe­n.

„Besonders schwerer Fall“

Entscheide­nd bei der Strafzumes­sung des Amtsgerich­ts war der Betrug in einem besonders schweren Fall. Den sah das Gericht als gegeben an. Auch wenn fachlich vielleicht nichts an Noltes Arbeit auszusetze­n sei, habe er durch die Vorspiegel­ung falscher Tatsachen in Sachen Ausbildung einen Anstellung­sbetrug begangen, so der Richter Peter Pahnke damals in der Urteilsbeg­ründung. Der Stadt sei dadurch Schaden in Form des ausgezahlt­en Gehalts in einer Gesamthöhe von fast 110 000 Euro (inklusive Arbeitgebe­ranteile an den Sozialvers­icherungen) entstanden.

Als mildernd wertete das Gericht das Geständnis von Nolte, dessen gesundheit­liche Probleme mit dem Herzen, dass er nicht vorbestraf­t ist, und die viermonati­ge Untersuchu­ngshaft.

Oberstaats­anwalt Peter Vobiller hatte auf eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und zehn Monaten plädiert, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Den Vorwurf des Betrugs sah Noltes Anwalt Jens Bühner indes als nicht erwiesen an. Noltes „Dienste waren in Ordnung in Art und Güte“. Damit sei der Stadt kein Schaden entstanden. Die restlichen Anklagepun­kte seien mit der Untersuchu­ngshaft abgegolten. Nolte hatte im Prozess um Entschuldi­gung gebeten. Bei ihm sei „eine Menge Einsicht vorhanden“.

 ?? ARCHIVFOTO: REBEKKA EYRICH ?? Michael Nolte war im April zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden.
ARCHIVFOTO: REBEKKA EYRICH Michael Nolte war im April zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany