Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Verordnung dämpft Verkauf von Spielzeugdrohnen
Aichstettener Hersteller beklagt Verunsicherung seiner Kunden durch neue Regelungen
● AICHSTETTEN - Um die Zahl der Unfälle und Sicherheitsverletzungen durch private Drohnen zu senken, hat der Bundestag eine Drohnenverordnung verabschiedet. Darin ist genau festgelegt, welche Anforderungen Fluggerät und Pilot erfüllen müssen, um im öffentlichen Raum fliegen zu dürfen. Das wirkt sich auch in Aichstetten aus. Der Absatz von Kleindrohnen im Spielzeugsektor ist laut dem Allgäuer Hersteller Jamara zurückgegangen – und das obwohl seine Produkte gar nicht vom Gesetz betroffen sind.
„Kunden sind distanziert“
„Eigentlich hat die Drohnenverordung keine direkte Auswirkung auf unsere Produkte“, erklärt Manuel Natterer, Geschäftsführer des Spielzeugherstellers Jamara in Aichstetten. Dennoch spürt das Unternehmen die Auswirkungen der neuen Regelung. Der Absatz der Fluggeräte ist deutlich zurückgegangen. „Unsere potenziellen Kunden sind distanziert, weil sie nicht wissen, wie sie damit umzugehen haben“, so Natterer. Und das hemme den Verkauf. Konkrete Zahlen nennt Natterer nicht.
Das Problem: Die Verordnung ist sehr kleinteilig. Die neue Regelung kategorisiert die Drohnen nach Gewicht. Ab 250 Gramm muss an die Fluggeräte künftig eine Plakette mit dem Namen und Adresse des Eigentümers angebracht werden. Ab einem Gewicht von zwei Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis, eine Art Drohnenführerschein, notwendig. Laut Natterer sind die meisten Spielzeug-Drohnen im Sortiment von Jamara aber deutlich leichter als 250 Gramm und fallen deshalb gar nicht erst unter die Regelung. Viele Kunden sind trotzdem vorsichtig beim Kauf – auch weil ihnen oft die genaue Kenntnis der Verordnung fehle.
Ein Problem, das Natterer mittlerweile auch schon an die Politik rückgemeldet hat. Bei einem Besuch des CDU-Bundestagsabgeordneten Josef Rief wies der Geschäftsführer den Politiker auf die Verunsicherung seiner Kunden hin. „Er hat das sehr positiv aufgenommen“, sagt Natterer. Außerdem habe Rief signalisiert bei dem Thema behilflich sein zu wollen und die Erfahrungen aus Aichstetten in entsprechende Gremien zu tragen. „Als solches ist die Verordnung auch gut“, sagt Natterer. Schließlich habe es schon gefährliche Situationen mit Drohnen gegeben. Doch wichtig sei eben auch die Verbraucher über die neuen Regelungen aufzuklären.
Das Verkehrsministerium veröffentlichte bereits einen Flyer zu den neuen Regelungen. Das sei ein guter erster Schritt, so Natterer. Doch die Lage ist immer noch unübersichtlich. Denn es geht nicht nur um das Gewicht der Drohne, sondern auch um den Ort. Denn beispielsweise sind über Wohngebieten, in Bereichen von Flughäfen, Naturschutzgebieten oder Industrieanlagen Drohnenflüge tabu. Ebenfalls Schluss ist bei einer Flughöhe von 100 Metern. Die Hobbypiloten müssen sich also in Zukunft sehr genau informieren, wo geflogen werden darf.
Kürzlich veröffentlichte die Deutsche Flugsicherung eine Smartphone-App. Die „DFS Drohnen App“soll Drohnenpiloten mehr Orientierung bieten. Sie sagt auf Knopfdruck für jeden Ort in Deutschland voraus, ob dort eine Drohne aufsteigen darf oder nicht. Der Spielzeughersteller arbeitet laut Natterer mittlerweile an eigenem Infomaterial für seine Kunden.