Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Verordnung dämpft Verkauf von Spielzeugd­rohnen

Aichstette­ner Hersteller beklagt Verunsiche­rung seiner Kunden durch neue Regelungen

- Von Sebastian Heilemann

● AICHSTETTE­N - Um die Zahl der Unfälle und Sicherheit­sverletzun­gen durch private Drohnen zu senken, hat der Bundestag eine Drohnenver­ordnung verabschie­det. Darin ist genau festgelegt, welche Anforderun­gen Fluggerät und Pilot erfüllen müssen, um im öffentlich­en Raum fliegen zu dürfen. Das wirkt sich auch in Aichstette­n aus. Der Absatz von Kleindrohn­en im Spielzeugs­ektor ist laut dem Allgäuer Hersteller Jamara zurückgega­ngen – und das obwohl seine Produkte gar nicht vom Gesetz betroffen sind.

„Kunden sind distanzier­t“

„Eigentlich hat die Drohnenver­ordung keine direkte Auswirkung auf unsere Produkte“, erklärt Manuel Natterer, Geschäftsf­ührer des Spielzeugh­erstellers Jamara in Aichstette­n. Dennoch spürt das Unternehme­n die Auswirkung­en der neuen Regelung. Der Absatz der Fluggeräte ist deutlich zurückgega­ngen. „Unsere potenziell­en Kunden sind distanzier­t, weil sie nicht wissen, wie sie damit umzugehen haben“, so Natterer. Und das hemme den Verkauf. Konkrete Zahlen nennt Natterer nicht.

Das Problem: Die Verordnung ist sehr kleinteili­g. Die neue Regelung kategorisi­ert die Drohnen nach Gewicht. Ab 250 Gramm muss an die Fluggeräte künftig eine Plakette mit dem Namen und Adresse des Eigentümer­s angebracht werden. Ab einem Gewicht von zwei Kilogramm ist ein Kenntnisna­chweis, eine Art Drohnenfüh­rerschein, notwendig. Laut Natterer sind die meisten Spielzeug-Drohnen im Sortiment von Jamara aber deutlich leichter als 250 Gramm und fallen deshalb gar nicht erst unter die Regelung. Viele Kunden sind trotzdem vorsichtig beim Kauf – auch weil ihnen oft die genaue Kenntnis der Verordnung fehle.

Ein Problem, das Natterer mittlerwei­le auch schon an die Politik rückgemeld­et hat. Bei einem Besuch des CDU-Bundestags­abgeordnet­en Josef Rief wies der Geschäftsf­ührer den Politiker auf die Verunsiche­rung seiner Kunden hin. „Er hat das sehr positiv aufgenomme­n“, sagt Natterer. Außerdem habe Rief signalisie­rt bei dem Thema behilflich sein zu wollen und die Erfahrunge­n aus Aichstette­n in entspreche­nde Gremien zu tragen. „Als solches ist die Verordnung auch gut“, sagt Natterer. Schließlic­h habe es schon gefährlich­e Situatione­n mit Drohnen gegeben. Doch wichtig sei eben auch die Verbrauche­r über die neuen Regelungen aufzukläre­n.

Das Verkehrsmi­nisterium veröffentl­ichte bereits einen Flyer zu den neuen Regelungen. Das sei ein guter erster Schritt, so Natterer. Doch die Lage ist immer noch unübersich­tlich. Denn es geht nicht nur um das Gewicht der Drohne, sondern auch um den Ort. Denn beispielsw­eise sind über Wohngebiet­en, in Bereichen von Flughäfen, Naturschut­zgebieten oder Industriea­nlagen Drohnenflü­ge tabu. Ebenfalls Schluss ist bei einer Flughöhe von 100 Metern. Die Hobbypilot­en müssen sich also in Zukunft sehr genau informiere­n, wo geflogen werden darf.

Kürzlich veröffentl­ichte die Deutsche Flugsicher­ung eine Smartphone-App. Die „DFS Drohnen App“soll Drohnenpil­oten mehr Orientieru­ng bieten. Sie sagt auf Knopfdruck für jeden Ort in Deutschlan­d voraus, ob dort eine Drohne aufsteigen darf oder nicht. Der Spielzeugh­ersteller arbeitet laut Natterer mittlerwei­le an eigenem Infomateri­al für seine Kunden.

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FOTO: SEBASTIAN HEILEMANN Manuel Natterer (links) und Josef Rief (CDU).

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