Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Statistiker werten Daten aus Aulendorf aus
„Schwäbische Zeitung“beantwortet Fragen zu repräsentativer Wahlstatistik, Stimmzetteln und Wahlgeheimnis
AULENDORF - Wenn am Sonntag, 24. September, die Wahllokale für die Bundestagswahl öffnen, werden einige Aulendorfer einen ganz besonderen Stimmzettel ausgehändigt bekommen. Denn wer im Wahlbezirk Grundschule seine Stimme abgibt, nimmt automatisch an der sogenannten repräsentativen Wahlstatistik teil. Was das bedeutet, welche Daten erhoben werden und wie es um den Datenschutz steht, hat Paulina Stumm zusammengefasst.
Wozu dient die Wahlstatistik?
Die Wahlstatistik gibt Aufschluss darüber, wie verschiedene Bevölkerungsgruppen wählen. Mit den allgemeinen Hochrechnungen am Wahlabend hat diese Statistik dabei nichts zu tun. Ihre Ergebnisse werden voraussichtlich erst ab Januar 2018 vorliegen. Dabei geht es um die Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Bundesländern. Die Statistik liefert also auch Antworten auf Fragen wie: Aus welcher Altersgruppe hat eine Partei die meisten Stimmen bekommen? Oder: Haben mehr Männer oder mehr Frauen für eine bestimmte Partei gestimmt?
Wie werden die Wahlbezirke ausgewählt?
Für die repräsentative Wahlstatistik werden nach einem mathematischen Zufallsprinzip knapp 2750 Stichprobenwahlbezirke aus den deutschlandweit insgesamt 88 000 Wahlbezirken ausgewählt. Rund 500 der ausgewählten Bezirke sind Briefwahlbezirke, gut 2250 sind Urnenwahlbezirke, also Wahllokale. Für letztere wurde zufällig auch der Aulendorfer Wahlbezirk Grundschule ausgewählt. Er hat mehr als die aus Gründen des Datenschutzes geforderten mindestens 400 Wahlberechtigte.
Was ändert sich für Wähler im Wahlbezirk Grundschule?
Eigentlich nichts. „Es läuft alles ab wie immer, nur dass wir eben über die repräsentative Wahlstatistik informieren“, erklärt Tanja Nolte, die als stellvertretende Hauptamtsleiterin die Wahlleitung in Aulendorf inne hat. Im Wahllokal werden daher Plakate aufgehängt und Informationsflyer ausgelegt. Zur Ansicht ausliegen wird auch das Wahlstatistikgesetz. Es bildet die rechtliche Grundlage für diese Datenerhebung.
Wie werden die Daten erhoben?
Im Wahlbezirk Grundschule bekommen die Wähler spezielle amtliche Stimmzettel. 1950 von ihnen liegen bereits im Rathaus bereit. Sie haben oben links einen sogenannten Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe. Es sind fertige Vordrucke, die nicht mehr ausgefüllt werden müssen, sondern passend an die Wähler ausgegeben werden. Diese können den Stimmzettel dann wie einen normalen Stimmzettel nutzen.
Wie steht’s um das Wahlgeheimnis?
Oberster Grundsatz ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses, heißt es in dem Flyer des Bundeswahlleiters zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2017. Konkret bedeutet das: Der spezielle Stimmzettel enthält lediglich Geschlecht und eine der sechs Altersgruppen. Wie bei jedem anderen Stimmzettel sind keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum vermerkt und werden auch nicht dazu ausgewertet. Die Auswertung der Stimmzettel und die Auszählung der Wählerverzeichnisse sind organisatorisch strikt getrennt. Und noch eine Schutzmaßnahme hat die Bundeswahlleitung ergriffen: Um das Wahlgeheimnis zu wahren, dürfen keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden. Eine statistische Auswertung des Wahlbezirks Grundschule nach Geschlecht und Altersgruppe wird es also nicht geben.
Welche Daten werden für die Statistik erfasst?
Die Untersuchung der Stimmabgabe der Männer und Frauen für die einzelnen Parteien umfasst sechs Altersgruppen von „unter 25“bis „70 und älter“. Die Wahlbeteiligung der männlichen und weiblichen Wahlberechtigten und Wähler wird in den Stichprobenwahlbezirken aus den Wählerverzeichnissen ausgezählt. Dabei wird in zehn Altersgruppen unterteilt.
Wer wertet die Stimmzettel aus?
Die speziellen Stimmzettel werden nach der regulären Auszählung versiegelt an das Statistische Landesamt geschickt. Die Daten werden von den Statistischen Landesämtern und vom Statistischen Bundesamt (Destatis) ausgewertet.
Wie werden die Daten ausgewertet?
Die in Aulendorf gewonnenen Daten werden zusammen aus allen anderen Stichprobenbezirken ausgewertet. Dabei rechnen Statistiker die Daten zunächst länderweise auf die Gesamtzahl der Wahlberechtigten sowie der Wähler hoch. Daraus wird dann das Ergebnis für das Bundesgebiet ermittelt.
Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik veröffentlicht die Bundeswahlleitung voraussichtlich im Januar 2018. Sie sind dann online abrufbar unter