Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Lebensretter an der Decke
Rauchwarnmelder sind in Neubauten bereits Pflicht, in vielen Bundesländern wie Baden-Württemberg auch in Altbauten
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BERLIN/DÜSSELDORF (dpa) Rauchmelder können Leben retten. Sie registrieren, wenn giftige Rauchgase entstehen und wecken mit einem schrillen Ton die Bewohner sogar aus dem Tiefschlaf auf. Sogenannte Rauchwarnmelder, die selbst Alarm schlagen und das Signal nicht erst an eine Hausanlage leiten, sind in allen Neubauten bereits Pflicht, in vielen Bundesländern wie BadenWürttemberg auch in Altbauten. In Bayern gilt für Altbauten eine Übergangsfrist bis Ende 2017. Wichtig ist, dass die Melder an der richtigen Stelle im Raum hängen. Folgende Tipps können lebensrettend sein:
Die Pflicht: Rauchwarnmelder
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gibt es am besten an mehreren Stellen in der Wohnung oder im Haus. „Unerlässlich sind sie im Schlafzimmer“, betont Carsten Wege, Geschäftsführer des Bundesverbandes Brandschutz-Fachbetriebe in Berlin. „Denn im Schlaf können Menschen den Rauch gar nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen. Sie würden im Brandfall einfach weiterschlafen.“Weitere Rauchmelder muss es in Fluren, die als Rettungswege dienen, und in Kinderzimmern geben.
Die Kür: Auch in Aufenthaltsräumen
● sind Rauchmelder sinnvoll. „In den meisten Bundesländern außer Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder im Wohnzimmer zwar nicht vorgeschrieben“, erklärt Claudia Groetschel von der Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Sie rät, dennoch freiwillig welche anzubringen. „Denn die Brandgefahr durch Kerzen und elektrische Geräte ist gerade in Wohnzimmern besonders hoch.“Auch im Keller und unter dem Dach sind die kleinen Geräte hilfreich. „Für größere Wohnungen oder Einfamilienhäuser bieten sich funkvernetzte Rauchwarnmelder an“, ergänzt Wege. Dann hören die Bewohner den Alarm auch, wenn er in einem weiter entfernten Raum ausgelöst wird.
Küche und Bad: Räume, in denen
● normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht wie Küche und Bad, sind für gewöhnliche Rauchmelder ungeeignet, weil sie
dort leicht Fehlalarme auslösen. Hier empfehlen sich sogenannte Wärmeoder Hitzemelder.
Normale Raummaße: In Zimmern
● mit einem gewöhnlichen Grundriss kommen die Geräte an die Decke in der Raummitte, erklärt Groetschel. Sie müssen mindestens 50 Zentimeter von Hindernissen wie Raumteilern entfernt sein. Ungünstig wäre es, sie in der Nähe von Luftschächten oder Bereichen mit starker Zugluft anzubringen. Das verfälscht die Messergebnisse.
Große und hohe Räume: „In
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den meisten Zimmern genügt ein Rauchmelder“, sagt Herbert Lintz von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Sind die Räume allerdings größer als 60 Quadratmeter, ist für jede weitere 60 Quadratmeter ein zusätzlicher Rauchmelder in der
jeweiligen Flächenmitte erforderlich. „Ist ein Raum höher als sechs Meter – was bei üblichen Wohnungen allerdings nie der Fall ist –, sollten Rauchmelder in verschiedenen Höhen angebracht werden.“Flure könnten aber diese Höhe erreichen.
Geteilte Räume: Ist ein Zimmer
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durch deckenhohe Teilwände oder durch Möbel unterteilt, sollte jeder Raumteil überwacht werden. Denn die Teilung kann dazu führen, dass der Rauch nicht bis zu einem einzigen Melder im Raum gelangt. Gibt es eine Galerie mit einer Fläche von mehr als 16 Quadratmetern und ist dieses Bauteil entweder länger und breiter als zwei Meter, sollte zusätzlich an der Unterseite der Galerie ein zweiter Rauchmelder hängen.
Lange Flure: Bei sehr langen
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Fluren kommen am besten mehrere
Geräte zum Einsatz. Der Abstand zwischen zwei Rauchmeldern darf höchstens 15 Meter betragen, der Abstand zur jeweiligen Stirnseite des Flures höchstens 7,50 Meter.
Dachschrägen: In Räumen mit
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Dachschrägen können sich in der Dachspitze Wärmepolster bilden, aber der Rauch gelangt zunächst nicht in diese Spitze. Daher würde ein dort angebrachter Rauchmelder einen Brand zu spät erkennen. „Daher sollte er in Dachschrägen 50 Zentimeter Abstand von der Deckenspitze haben“, erklärt Lintz.
Montage: Rauchmelder lassen
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sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln oder einem dafür vorgesehenen Klebepad montieren. Aber Vorsicht: Der Eigentümer trägt die Verantwortung für Installation und Wartung der Rauchmelder, als Vermieter auch gegenüber seinen Mietern. Er kann einem Dienstleister die professionelle Installation der Melder sowie die regelmäßige jährliche Wartung auch übertragen, sodass diese auch rechtssicher dokumentiert wird.
Kontrolle: Batteriebetriebene ●
Rauchmelder liefern genug Schutz, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind. „Rauchmelder geben zwar durch einen Signalton zu erkennen, wenn ein Batteriewechsel bevorsteht“, erklärt Groetschel. Trotzdem sollte man vor allem vor und nach längerer Abwesenheit mit dem Testknopf die Funktionsfähigkeit überprüfen. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“und die Feuerwehren empfehlen Qualitätsrauchmelder mit dem Q-Siegel. Die Prüfkriterien für dieses Qualitätszeichen stellen sicher, dass zum Beispiel Fehlalarme reduziert werden.
Begriff: Vorgeschrieben für ●
Wohnungen sind Rauchwarnmelder. Rauchwarnmelder haben einen eingebauten Lautsprecher, über den der Alarm im unmittelbaren Umfeld des Gerätes ertönt. Ein Rauchmelder dagegen ist Teil einer Brandmeldeanlage. Ein Alarm wird hier nicht vom Gerät selbst ausgelöst, sondern über die Hausanlage oder eine Zentrale, die ein Signal vom Rauchmelder empfängt. Umgangssprachlich ist meist das Wort Rauchmelder gebräuchlich. (dpa)
Überblick über alle Fristen unter www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht