Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Fragwürdig

- ●» Von Gunnar M. Flotow g.flotow@schwaebisc­he.de

Der Staatsanwa­lt bemühte am Ende seines Plädoyers zwar die berühmte Phrase „Im Zweifel für den Angeklagte­n“– doch was Richterin Kathrin Lauchstädt am Ende verkündete, kam man als Freispruch erster Klasse bezeichnen. Wer diese Verhandlun­g verfolgte, stellt sich (mindestens) drei Fragen: Mit was müssen sich eigentlich deutsche Gerichte beschäftig­en? Wie sorgfältig hat hier die Polizei ermittelt? Und mit welch dünner Beweislage gibt sich eine Staatsanwa­ltschaft zufrieden, wenn sie einen Strafbefeh­l beantragt?

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