Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Fragwürdig
Der Staatsanwalt bemühte am Ende seines Plädoyers zwar die berühmte Phrase „Im Zweifel für den Angeklagten“– doch was Richterin Kathrin Lauchstädt am Ende verkündete, kam man als Freispruch erster Klasse bezeichnen. Wer diese Verhandlung verfolgte, stellt sich (mindestens) drei Fragen: Mit was müssen sich eigentlich deutsche Gerichte beschäftigen? Wie sorgfältig hat hier die Polizei ermittelt? Und mit welch dünner Beweislage gibt sich eine Staatsanwaltschaft zufrieden, wenn sie einen Strafbefehl beantragt?