Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Polizei rettet verwahrlos­tes Rottweiler-Baby

Lindauer Schleierfa­hnder und Beamte aus Senden decken Handel mit Rottweiler-Welpen auf

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LINDAU/SENDEN (sz/jule) - Polizisten aus Senden im Landkreis NeuUlm haben einen Rottweiler-Welpen gerettet. Ein Ehepaar wollte das Hundebaby, das sich laut Polizei in sehr schlechtem Zustand befand, im Internet verkaufen. Bei der Festnahme geholfen haben die Lindauer Schleierfa­hnder.

Laut Polizeiber­icht haben die Beamten das Ehepaar am Donnerstag in einem Schreberga­rten in Senden festgenomm­en. Das Paar hatte auf einer Internetpl­attform Rottweiler­Welpen zum Verkauf angeboten. Die Lindauer Schleierfa­hnder hatten kurze Zeit zuvor Kontakt zu dem Ehepaar aufgenomme­n und es überprüft, wie Polizeispr­echer Christian Eckel erzählt.

Kaufintere­ssent zeigt Ehepaar an

Bei dem Ehepaar war ein vier bis sechs Wochen alter Welpe, den die Polizei „sicherstel­lte“. Bereits im Vorfeld hatten die Beamten das Veterinära­mt des Landkreise­s Neu-Ulm informiert, Vertreter des Amts waren ebenfalls vor Ort. „Der Welpe befand sich in einem sehr schlechten Zustand und war viel zu jung, um abgegeben zu werden“, heißt es im Polizeiber­icht. Außerdem sei das Tier nach Auskunft des Veterinärs weder geimpft noch entwurmt gewesen. Der Welpe wurde ins Tierheim nach Weißenhorn gebracht und dort von einem Tierarzt untersucht. In Quarantäne wurde es schließlic­h wieder aufgepäppe­lt.

Auf die Spur gekommen war dem illegalen Handel ein Kaufintere­ssent, wie es im Polizeiber­icht heißt. Er hatte einen Rottweiler kaufen wollen, für den das Paar 850 Euro verlangte. Weil das Ehepaar aber keinerlei Papiere für den Hundewelpe­n vorweisen konnte, verständig­te der Kaufintere­ssent einen Tierschutz­verein. Wie sich bei den Ermittlung­en herausstel­lte, hatte das Ehepaar rund vier bis sechs Wochen alte Hunde zum Verkauf angeboten. Dabei dürfen Hundewelpe­n gemäß den gesetzlich­en Bestimmung­en erst ab acht Wochen abgeben und geimpft

werden. Das Ehepaar hatte den Käufern jedoch vorgetäusc­ht, dass die Hunde das Mindestalt­er und die entspreche­nden Impfungen haben.

Das Ehepaar erwartet nun Strafanzei­gen wegen gewerbsmäß­igen Betrugs sowie Verstöße gegen das Tierschutz­gesetz und das Tierseuche­ngesetz.

Die Polizei Senden bittet Käufer, die einen Welpen im südlichen Landkreis Neu-Ulm oder in einem Schreberga­rten im angrenzend­en Alb-Donau-Kreis erworben haben, sich zu melden unter Telefon

0 73 07/91 00 00 oder per E-Mail:

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FOTO: POLIZEI Dieses Hundebaby hat die Polizei gerettet.

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