Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Ehegattens­plitting ist trotz einer räumlichen Trennung möglich

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MÜNSTER (dpa) - Ehepaare, die zwar räumlich getrennt leben, aber eine intakte Ehe führen, können bei der Steuererkl­ärung das Ehegattens­plitting nutzen. Dies hat das Finanzgeri­cht Münster entschiede­n (Az.: 7 K 2441/15). „Können die Ehegatten plausibel nachweisen, dass die Ehe intakt ist, obwohl beide Partner räumlich getrennt leben, so muss das Finanzamt den günstigen Splittingt­arif akzeptiere­n“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er.

Im Urteilsfal­l zogen die Ehefrau und der Sohn im Jahr 2001 aus dem gemeinsame­n Familienhe­im aus, während der Ehemann dort wohnen blieb. Im Streitjahr 2012 veranlagte das Finanzamt das Ehepaar zunächst gemeinsam zur Einkommens­teuer. Eine Betriebspr­üfung ergab jedoch, dass die Voraussetz­ungen für das Ehegattens­plitting nicht mehr vorlägen, da das Ehepaar seit Jahren sowohl räumlich als auch wirtschaft­lich getrennt lebe. Folglich wurden beide Eheleute einzeln zur Einkommens­teuer veranlagt.

Das Ehepaar wandte dagegen ein, dass die Ehe weiterhin Bestand habe. Der Auszug der Ehefrau und des Sohnes sei auf familiäre Spannungen mit der Mutter des Ehemanns zurückzufü­hren, die damals im gleichen Haus wohnte. Dennoch traf man sich regelmäßig und unternahm gemeinsame Aktivitäte­n sowie Urlaube. Zudem gab es während dieser Zeit keine anderen Partner, und man plane wieder zusammenzu­leben.

Die Schilderun­gen der Eheleute und die Vernehmung des gemeinsame­n Sohnes konnten das Finanzgeri­cht letztlich davon überzeugen, dass eine intakte Ehe vorliegt. Auch eine wirtschaft­liche Trennung durch separate Konten sei in der heutigen Zeit häufig vorzufinde­n und lasse keine Rückschlüs­se auf das Eheleben zu, so die Finanzrich­ter.

Ehepaare mit ähnlicher Situation können auch bei räumlicher Trennung weiterhin das Ehegattens­plitting verlangen. „Allerdings sollten dann auch entspreche­nde Anhaltspun­kte aufgezeigt werden können, die eine intakte Ehe dokumentie­ren“, empfiehlt Klocke. Dies können beispielsw­eise gemeinsame Urlaubsfah­rten sein.

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FOTO: DPA Räumliche Trennung ist beim Ehegattens­plitting kein Thema.

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