Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Teilkasko zahlt bei Wildunfällen
Die Beweislast liegt beim Autofahrer – Schäden per Foto dokumentieren
BERLIN (dpa) - Wer zu schnell oder unaufmerksam fährt, riskiert einen Wildunfall. Besonders auf Landstraßen zwischen Wäldern sind in der Dämmerung und nachts einige Tiere unterwegs. Dort sollten Autofahrer vorsichtig sein: „Wenn Sie mit Tempo 60 auf einen Hirsch stoßen, dann ist das so, als würde sich so ein fünf Tonnen schwerer Elefant auf die Motorhaube setzen“, sagt Torsten Reinwald, Sprecher des Deutschen Jagdverbands (DJV) in Berlin. Wer ein Tier am Straßenrand sieht, sollte abbremsen, das Lenkrad festhalten, abblenden und hupen, rät der Experte. „Ein kontrollierter Zusammenstoß ist immer besser als ein unkontrolliertes Ausweichmanöver.“
Den Schaden am Fahrzeug zahlt die Teilkasko, wenn es nachweislich einen Wildwechsel gegeben hat. In vielen Verträgen ist allerdings nur Haarwild aufgeführt – dazu gehören Rotwild, Hasen, Füchse oder Wildschweine, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auffahrunfälle mit anderen Tieren wie etwa Hunden sind, solange nicht anders im Vertrag vereinbart, nicht versichert.
Der Fahrer muss belegen, dass er gegen das Tier gefahren ist, als es die Straßenseite wechseln wollte. Lag es bereits vorher tot oder verletzt auf der Straße, greift die Teilkasko bei einigen Versicherern nicht. Auch wer dem Tier ausweicht und dabei im Graben landet, muss den Schaden oft selbst zahlen. Die notwendigen Beweise sollte man sich vom zuständigen Jagdpächter ausstellen lassen und selbst Beweisfotos machen. Wer eine Vollkasko hat, kann den Schaden von der Versicherung zahlen lassen. Beweise sind dafür nicht nötig.