Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
1:0-Votum für ZfP-Neubau neben Kloster
Der Technische Ausschuss der Stadt Bad Schussenried stimmt Fachpflegeheim zu
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BAD SCHUSSENRIED - Im zweiten Anlauf hat der Technische Ausschuss (TA) der Stadt Bad Schussenried dem Bauantrag des Zentrums für Psychiatrie (ZfP) für ein Fachpflegeheim zwischen dem Anbau Albert-UhlHaus und dem Kloster zugestimmt – mit der Maßgabe, dass der komplette Besucher-, Personal- und Lieferverkehr über ZfP-Gelände abzuwickeln ist. Die Entscheidung fiel denkbar knapp mit einer einzigen Ja-Stimme des Bürgermeisters Achim Deinet ohne Gegenstimme, sämtliche Vertreter der Fraktionen enthielten sich.
Im September hatte der TA das Einvernehmen wegen städtebaulicher und denkmalschützerischer Bedenken und der Parkplatzproblematik noch verweigert. Jetzt erläuterten Vertreter des ZfP und des Landratsamts Biberach die Pläne und die rechtliche Situation.
Der Neubau des Fachpflegeheims mit 90 Betten sowie 29 Plätzen in einer Tagesförderstätte soll das bestehende Abt-Siard-Haus ersetzen. Dieses, erläuterte der Heimleiter Christoph Vieten vom ZfP, könne aufgrund der neuen Heimbauverordnung „nicht mehr in dieser Form betrieben werden“: Das Land schreibe Einzelzimmer mit Nasszelle und vor allem Wohngruppen mit nicht mehr als 15 Plätzen verbindlich vor. Ein Umbau sei 2011 untersucht worden, „lässt sich aber wirtschaftlich nicht umsetzen“. Zunächst war der Ersatzneubau am jetzigen Standort vorgesehen. Die neue Standortwahl begründete Vieten so: „Wir möchten eine zentrale Lage“, das sähen die Landesvorgaben auch so vor. Die Bewohner sollen zu Fuß zum Einkaufen gehen können.
Das Investitionsvolumen beträgt mehr als 15 Millionen Euro und dort werden rund 90 Mitarbeiter beschäftigt sein. Zu den Parkplätzen sagte Vieten, eine Stichprobe habe ergeben, dass die 350 ZfP-Plätze reichten – selbst beim Schichtwechsel, wenn kurz 36 Pflegekräfte gleichzeitig im neuen Abt-Siard-Haus sein werden. Er sicherte zu, das ZfP werde seine Mitarbeiter „anzuleiten bis anzuweisen versuchen“, die überwiegend weiter nördlich liegenden ZfP-Stellplätze zu benutzen und nicht die näher gelegenen öffentlichen. Besuchern könne man das freilich nicht vorschreiben, sodass Deinet und die Räte zu Stoßzeiten und bei Veranstaltungen weiterhin Probleme befürchten. Peter Vollmer (CDU) erinnerte daran, dass bei früheren Überlegungen zur Bebauung des Geländes eine Tiefgarage vorgesehen war. Vieten erwiderte, das lasse sich nicht finanzieren: „Ich habe null Chance, wenn ich mit den Kostenträgern darüber verhandle.“Die Kranken- und Pflegekassen kommen für diesen Kostenanteil eines Heimplatzes nicht auf. Zudem habe das damals erwogene Vorhaben ein anderes Ziel verfolgt als das Fachpflegeheim. Deinet sagte, die Stadt könne sich überlegen, für ihre Plätze die Parkdauer zu beschränken.
Im Hinblick auf die Nähe zum Neuen Kloster erläuterte die ZfP-eigene Architektin, dass das ursprünglich viergeschossig geplante Gebäude in Abstimmung mit Stadt und Behörden auf drei Geschosse verringert wurde. „Die Traufe ist wesentlich niedriger als das Kloster“, sagte sie. Die geplante Schussenrenaturierung werde bei der Geländemodellierung berücksichtigt. Deinet betonte, dass der Blick vom Rathaus über die Parkpromenade zum Kloster frei bleibe. Vielen Räten scheint das Gebäude an dieser Stelle dennoch zu wuchtig. Thomas Maier (FWV) fragte, ob nicht ein zweigeschossiges Gebäude mit 60 Betten hier und 30 Betten woanders denkbar wäre. „Nein“, antwortete Vieten. „Die Alternative wäre gewesen, in Biberach zu bauen.“Ihm sei es wichtig, in Bad Schussenried zu investieren.
Die Behörden halten die Pläne für verträglich. Nicht nur, dass aus rein baurechtlicher Sicht genügend Parkplätze nachgewiesen seien. Auch die Vorgabe, dass sich der Neubau in die Umgebung einfügen muss, sieht der stellvertretende Leiter des Kreisbauamts, Peter Baier, erfüllt: „Die Kubatur hat einen gewissen Umfang. Das Gebäude sticht aber nicht so deutlich heraus, dass es nicht genehmigungsfähig wäre.“
Nicht in den Schatten gestellt
Thorsten Karey von der unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt sagte, durch die Reduktion auf drei Geschosse stelle es das Neue Kloster nicht mehr in den Schatten. „Es ist eine Einschränkung, aber keine so wesentliche, dass es nicht genehmigungsfähig wäre.“Karey ergänzte, dass aus Sicht des Denkmalschutzes keineswegs Altes auf neu getrimmt werden müsse. Das Landesamt verfolge das Ziel, Denkmäler durch sehr hochwertiges Modernes in der Nachbarschaft aufzuwerten. Dank der Fassadengestaltung sähen die Fachleute das Vorhaben als „nicht abträglich“. Wichtig sei den Behörden gewesen, dass der Parkcharakter mit dem historischen Baumbestand erhalten bleibe.