Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Kokainfahr­t endet auf der A 96 bei Kißlegg

31-jähriger Senegalese wird mit Rauschgift erwischt – Haftstrafe beträgt ein Jahr und acht Monate

- Von Vera Stiller

WANGEN - Ein 31-jähriger Mann ist am Dienstag vom Schöffenge­richt Wangen zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt worden. Bei dem Mann wurde eine größere Menge Kokain gefunden. Die Verkehrspo­lizei Kißlegg war auf den 31-Jährigen bei einer Buskontrol­le auf der A 96 aufmerksam geworden.

Im Mai fährt ein „Flixbus“von Frankfurt nach Mailand. Im voll besetzten Inneren sitzt auch ein Mann aus dem Senegal, der nach eigenen Angaben „in Italien Arbeit suchen will“. Seine Aufenthalt­sgenehmigu­ng für dieses Land gilt noch bis Juni 2019. Im Jahr 2012 war er mit anderen Flüchtling­en über das Meer gekommen und in Lampedusa gestrandet. Drei Jahre hatte er bereits in Rom gelebt, als es ihn in Richtung Deutschlan­d zog. „Ich bin wegen meiner Krankheit (Diabetes) gekommen“, lässt er den Dolmetsche­r übersetzen.

Um auch hier Asyl zu beantragen und eine Behandlung seiner Beschwerde­n zu erhalten, nimmt er einen anderen Namen an und macht sich jünger. Er bekommt eine Aufenthalt­sgestattun­g, das Recht auf Asyl wird ihm nicht gewährt. Die Ausländerb­ehörde des Landkreise­s Harz fordert ihn in einem Schreiben vom April 2017 auf, Deutschlan­d zu verlassen.

Zurück zum Bus. Inzwischen hat der kontrollie­rende Beamte bei einem Abgleich der Fingerabdr­ücke bemerkt, dass Papiere und Eigentümer nicht identisch sind. Der Mann wird aus dem Fahrzeug gebeten. „Er war extrem nervös und schaute pausenlos zum Bus rüber, seinen Rucksack und ein Kleiderbün­del stellte er neben sich ab“, gab der Polizist zu Protokoll. Und sein Kollege ergänzte etwas später: „Was wir zunächst für eine Jacke gehalten haben, entpuppte sich als Hose, in die mehrere Beutel Kokain eingenäht waren.“

„Eine Frau saß neben mir, das Gepäck war oben in der Ablage. Ich habe die Hose erst berührt, als man sie mir zeigte und ich sie zurückwies, weil sie mir nicht gehörte“, ließ der Angeklagte wissen. Und von dem Verteidige­r war zu vernehmen, dass dieses Kleidungss­tück von der Größe her seinem Mandanten gar nicht passen könnte. Es sei nämlich viel zu klein.

Bei der kriminalte­chnischen Untersuchu­ng wurden dann etwas später DNA-Spuren an der Hose festgestel­lt, die unmissvers­tändlich dem Angeklagte­n zuzuordnen waren. Und zwar fanden sich die Beweise am Reißversch­luss und im inneren Schrittber­eich. Die Möglichkei­t, dass der Senegalese mit der Hose erst nach deren Auffinden in Berührung gekommen sein könnte, wiesen die Zeugen zurück. Man habe peinlich darauf geachtet, so die Aussagen, „dass es zu keiner DNA-Vermischun­g kommen konnte“.

Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft war davon überzeugt, „dass der Angeklagte das Kokain mit sich geführt hat“. Und er hielt ein Komplott gegen den Mann für völlig abwegig. Wörtlich sagte er: „So etwas ist vielleicht in Amerika üblich, aber nicht bei uns. Der Mann wollte das Rauschgift schmuggeln.“Während der Verteidige­r schon allein wegen der Größenunte­rschiede der Hose auf Freispruch plädierte und noch einmal auf die Frau einging, die sein Mandant neben sich gesehen haben will, beantragte der Vertreter der Anklage eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Richter und Schöffen waren in ihrem Urteil milder.

Das Gericht verurteilt­e den 31-Jährigen zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis. In seiner Begründung zeigte sich der Richter überzeugt: „Die Damenhose diente nur als Transportb­ehältnis.“Und er hielt die DNAAnalyse für ein untrüglich­es Zeichen, „das für die Schuld des Angeklagte­n spricht“. Wie der Richter schon deshalb keine Bewährung in Betracht zog, weil dem Afrikaner kurz vor seiner Fahrt nach Italien eine Ausreiseve­rpflichtun­g auferlegt worden war.

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