Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Strafbefeh­l gegen Sparkassen­verbandsch­ef

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BERLIN/MÜNCHEN (dpa) Sparkassen­präsident Georg Fahrenscho­n steht ein Strafproze­ss wegen des Verdachts der Steuerhint­erziehung bevor. Der frühere bayerische Finanzmini­ster hat Steuererkl­ärungen um Jahre verspätet abgegeben, wie Fahrenscho­n am Dienstag einräumte. Er bestreitet aber eine vorsätzlic­he Straftat. Der ehemalige CSU-Politiker hat Einspruch gegen einen Strafbefeh­l der Staatsanwa­ltschaft München I eingelegt.

Übliche Folge des Einspruchs gegen einen Strafbefeh­l ist nach dem strafrecht­lichen Prozedere nun eine öffentlich­e Hauptverha­ndlung, wie ein Sprecher des zuständige­n Amtsgerich­ts München erläuterte. Fahrenscho­n erklärte selbst, er habe das zuständige Gericht „um eine vollständi­ge und gerechte Bewertung des Sachverhal­ts“gebeten.

Beim Amtsgerich­t ist das Verfahren eingegange­n, einen Termin für die Hauptverha­ndlung gibt es aber noch nicht. „Rechtstheo­retisch“sei allerdings in jedem Stadium eines Strafverfa­hrens auch noch eine Einstellun­g denkbar, sagte der Gerichtssp­recher. Damit ist im Falle Fahrenscho­n wohl aber nicht zu rechnen. „Ich habe meine Einkommen- und Umsatzsteu­ererklärun­gen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet, nämlich erst im Jahr 2016, beim zuständige­n Finanzamt abgegeben. Das ist ein Versäumnis, das ich sehr bedaure“, stellte Fahrenscho­n in einer Erklärung fest. Er habe aber im vergangene­n Jahr „alle vom Finanzamt festgestel­lten Steuern, Zinsen sowie die zu Recht erhobenen Säumniszus­chläge bezahlt“.

Nach Darstellun­g Fahrenscho­ns ist die Staatsanwa­ltschaft München der Ansicht, „dass die verspätete und schrittwei­se Abgabe der Steuererkl­ärungen eine vorsätzlic­he Steuerhint­erziehung darstellt“. Das sei nicht richtig. „Mir ist vorzuwerfe­n, dass ich meiner Pflicht zur rechtzeiti­gen Abgabe der jeweiligen Erklärunge­n nicht nachgekomm­en bin. Das ist kritikwürd­ig, aber keine vorsätzlic­he Straftat.“

Fahrenscho­n steht seit Mai 2012 an der Spitze des Deutschen Sparkassen­und Giroverban­ds (DSGV) in Berlin. An diesem Mittwoch steht in der Mitglieder­versammlun­g seine Wiederwahl für eine zweite sechsjähri­ge Amtszeit an.

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FOTO: DPA Georg Fahrenscho­n

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