Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Reicht die Ampel aus?
Neue Untersuchung bestätigt Leistungsfähigkeit der Schwarzhauskreuzung in Aulendorf
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AULENDORF - Braucht Aulendorf einen Kreisverkehr an der Schwarzhauskreuzung auf der L 285, oder reicht die Ampel aus? Die Haltung des Landes ist in diesem Fall eindeutig: Kein Bedarf heißt es aus dem Regierungspräsidium Tübingen (RP), die Ampel sei leistungsfähig. Wie leistungsfähig genau, das hat die Stadt in diesem Jahr erneut untersuchen lassen. Denn bislang hatten Stadt und Land unterschiedliche Noten für die Arbeit der Lichtsignalanlage verteilt.
Da das RP die Leistungsfähigkeit der Ampel erheblich besser einschätze als es die erste städtische Untersuchung tat (Kategorie F), hat die Stadt die Ampelkreuzung in diesem Jahr erneut verkehrstechnisch überprüfen lassen. Dazu gehörte die Erfassung der Situation an der Kreuzung mit Videokameras im Februar, aber auch eine Zählung der Fahrzeuge über acht Stunden an einem Werktag. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die Leistungsfähigkeit der Ampel besser ist als zuerst angenommen. Bürgermeister Matthias Burth spricht von der Kategorie D.
„D heißt, die Kreuzung arbeitet nicht so schlecht, dass das Regierungspräsidium Handlungsbedarf sieht“, erklärt Burth und nennt als Kennzeichen der Kategorie: ständiger Rückstau, beträchtliche Wartezeiten aber der Verkehrsfluss ist noch stabil. Dem Land reicht das aus, um die Ampelkreuzung als leistungsfähig einzustufen. „Für den Baulastträger Land besteht derzeit keine Notwendigkeit, den bestehenden Kreuzungsbereich baulich zu ändern“, teilt das RP mit und führt ein weiteres Argument an: „Die Kreuzung ist unfalltechnisch unauffällig.“
Lärm nicht berücksichtigt
Die Stadt indes lässt weitere Pläne ausarbeiten, wie und ob sich ein Kreisverkehr dort bauen ließe. Bislang hat sie für Planungsleistungen und die erneute Untersuchung der Ampelkreuzung rund 18 000 Euro ausgegeben. Die Hoffnung sei, so erklärt Burth, dass mit einem Kreisverkehr ein Verkehrsfluss in Kategorie B erreicht wird. Außerdem geht die Stadt laut Lärmaktionsplan davon aus, dass ein Kreisverkehr den Lärm im Schnitt um bis zu drei Dezibel verringern könnte.
Das RP teilt auf Anfrage zu Lärmeffekten von Kreisverkehren allgemein mit: „Verkehrsbedingte Immissionen werden im Bereich der Zufahrten zum Kreisverkehr und im Kreisverkehr selbst geringer, an den Kreisverkehrsausfahrten bleiben sie im Vergleich zur Lichtsignalsteuerung eher gleich hoch.“In der Entscheidung der Behörde spielt das Lärmargument allerdings keine Rolle. Und so bleibt das RP bei seiner Haltung, dass ein Kreisverkehr nicht nötig ist und deshalb vom Land auch nicht bezahlt wird.
Dabei widerspricht das RP der Sinnhaftigkeit eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Allewindenstraße/ Schwarzhausstraße nicht grundsätzlich. „Die Leistungsfähigkeit eines Kreisverkehrs an dieser Stelle wurde durch eine Machbarkeitsstudie im Rahmen der ersten Planungen der Stadt nachgewiesen“, teilt es auf Anfrage mit und weiter: „Kreisverkehre werden von der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsteilnehmer, wie auch von den Anwohnern in der Regel positiv aufgenommen. Insbesondere der als sicher, angenehm und stetig empfundene Verkehrsablauf mit relativ geringen Wartezeiten findet Zustimmung.“
Allerdings weist die Behörde darauf hin, dass für Fußgänger mit einem Kreisverkehr die sichere Straßenüberquerung einer Ampel entfalle. „Der Kreisverkehr bedeutet für sie eine erhöhte Aufmerksamkeit vor dem Queren der einzelnen Fahrstreifen.“
Nun wird die Stadt entscheiden müssen, ob sie andere Ansprüche an die Leistungsfähigkeit der Kreuzung als das Regierungspräsidium hat – und ob sie diese Verbesserungen auch bereit ist, zu finanzieren.