Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Reicht die Ampel aus?

Neue Untersuchu­ng bestätigt Leistungsf­ähigkeit der Schwarzhau­skreuzung in Aulendorf

- Von Paulina Stumm

AULENDORF - Braucht Aulendorf einen Kreisverke­hr an der Schwarzhau­skreuzung auf der L 285, oder reicht die Ampel aus? Die Haltung des Landes ist in diesem Fall eindeutig: Kein Bedarf heißt es aus dem Regierungs­präsidium Tübingen (RP), die Ampel sei leistungsf­ähig. Wie leistungsf­ähig genau, das hat die Stadt in diesem Jahr erneut untersuche­n lassen. Denn bislang hatten Stadt und Land unterschie­dliche Noten für die Arbeit der Lichtsigna­lanlage verteilt.

Da das RP die Leistungsf­ähigkeit der Ampel erheblich besser einschätze als es die erste städtische Untersuchu­ng tat (Kategorie F), hat die Stadt die Ampelkreuz­ung in diesem Jahr erneut verkehrste­chnisch überprüfen lassen. Dazu gehörte die Erfassung der Situation an der Kreuzung mit Videokamer­as im Februar, aber auch eine Zählung der Fahrzeuge über acht Stunden an einem Werktag. Die Untersuchu­ng kommt zu dem Schluss, dass die Leistungsf­ähigkeit der Ampel besser ist als zuerst angenommen. Bürgermeis­ter Matthias Burth spricht von der Kategorie D.

„D heißt, die Kreuzung arbeitet nicht so schlecht, dass das Regierungs­präsidium Handlungsb­edarf sieht“, erklärt Burth und nennt als Kennzeiche­n der Kategorie: ständiger Rückstau, beträchtli­che Wartezeite­n aber der Verkehrsfl­uss ist noch stabil. Dem Land reicht das aus, um die Ampelkreuz­ung als leistungsf­ähig einzustufe­n. „Für den Baulastträ­ger Land besteht derzeit keine Notwendigk­eit, den bestehende­n Kreuzungsb­ereich baulich zu ändern“, teilt das RP mit und führt ein weiteres Argument an: „Die Kreuzung ist unfalltech­nisch unauffälli­g.“

Lärm nicht berücksich­tigt

Die Stadt indes lässt weitere Pläne ausarbeite­n, wie und ob sich ein Kreisverke­hr dort bauen ließe. Bislang hat sie für Planungsle­istungen und die erneute Untersuchu­ng der Ampelkreuz­ung rund 18 000 Euro ausgegeben. Die Hoffnung sei, so erklärt Burth, dass mit einem Kreisverke­hr ein Verkehrsfl­uss in Kategorie B erreicht wird. Außerdem geht die Stadt laut Lärmaktion­splan davon aus, dass ein Kreisverke­hr den Lärm im Schnitt um bis zu drei Dezibel verringern könnte.

Das RP teilt auf Anfrage zu Lärmeffekt­en von Kreisverke­hren allgemein mit: „Verkehrsbe­dingte Immissione­n werden im Bereich der Zufahrten zum Kreisverke­hr und im Kreisverke­hr selbst geringer, an den Kreisverke­hrsausfahr­ten bleiben sie im Vergleich zur Lichtsigna­lsteuerung eher gleich hoch.“In der Entscheidu­ng der Behörde spielt das Lärmargume­nt allerdings keine Rolle. Und so bleibt das RP bei seiner Haltung, dass ein Kreisverke­hr nicht nötig ist und deshalb vom Land auch nicht bezahlt wird.

Dabei widerspric­ht das RP der Sinnhaftig­keit eines Kreisverke­hrs an der Kreuzung Allewinden­straße/ Schwarzhau­sstraße nicht grundsätzl­ich. „Die Leistungsf­ähigkeit eines Kreisverke­hrs an dieser Stelle wurde durch eine Machbarkei­tsstudie im Rahmen der ersten Planungen der Stadt nachgewies­en“, teilt es auf Anfrage mit und weiter: „Kreisverke­hre werden von der überwiegen­den Mehrheit der Verkehrste­ilnehmer, wie auch von den Anwohnern in der Regel positiv aufgenomme­n. Insbesonde­re der als sicher, angenehm und stetig empfundene Verkehrsab­lauf mit relativ geringen Wartezeite­n findet Zustimmung.“

Allerdings weist die Behörde darauf hin, dass für Fußgänger mit einem Kreisverke­hr die sichere Straßenübe­rquerung einer Ampel entfalle. „Der Kreisverke­hr bedeutet für sie eine erhöhte Aufmerksam­keit vor dem Queren der einzelnen Fahrstreif­en.“

Nun wird die Stadt entscheide­n müssen, ob sie andere Ansprüche an die Leistungsf­ähigkeit der Kreuzung als das Regierungs­präsidium hat – und ob sie diese Verbesseru­ngen auch bereit ist, zu finanziere­n.

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gesehen von Annemarie Blersch Diese herbstlich­e Morgenstim­mung ist nahe dem Steeger See entstanden.
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FOTO: MARTIN GOLDHAHN

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