Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Größere Wohnungssc­häden muss Vermieter beseitigen

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BERLIN (dpa) - Kleinere Schäden reparieren Mieter oft selbst. Die Frage ist oft, ab welchem Schadensum­fang man den Vermieter um Übernahme der Kosten bitten darf. Größere Schäden an der Substanz der Wohnung muss der Vermieter nämlich selbst beseitigen. Das gilt auch, wenn der Mieter laut Mietvertra­g verpflicht­et ist, Schönheits­reparature­n zu übernehmen. Das geht aus einer Entscheidu­ng des Landgerich­ts Berlin (Az.: 67 S 20/ 17) hervor, über welche die Zeitschrif­t „Wohnungswi­rtschaft und Mietrecht“(Heft 3/2017) berichtet. Außerdem darf ein Vermieter ein langjährig­es Mietverhäl­tnis auch dann nicht so einfach kündigen, wenn ein Mieter bei der Beseitigun­g von kleineren Mängeln nicht kooperiert.

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