Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Größere Wohnungsschäden muss Vermieter beseitigen
BERLIN (dpa) - Kleinere Schäden reparieren Mieter oft selbst. Die Frage ist oft, ab welchem Schadensumfang man den Vermieter um Übernahme der Kosten bitten darf. Größere Schäden an der Substanz der Wohnung muss der Vermieter nämlich selbst beseitigen. Das gilt auch, wenn der Mieter laut Mietvertrag verpflichtet ist, Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az.: 67 S 20/ 17) hervor, über welche die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“(Heft 3/2017) berichtet. Außerdem darf ein Vermieter ein langjähriges Mietverhältnis auch dann nicht so einfach kündigen, wenn ein Mieter bei der Beseitigung von kleineren Mängeln nicht kooperiert.