Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Patientin hat jedes Jahr Anspruch auf eine neue Perücke

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KOBLENZ (dpa) - Leidet eine Frau unter totalem Haarausfal­l, hat sie Anspruch auf eine Echthaarpe­rücke. Die Krankenkas­se muss die Kosten hierfür übernehmen, erklärt die Arbeitsgem­einschaft Sozialrech­t des Deutschen Anwaltsver­eins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidu­ng des Sozialgeri­chts Koblenz (Az.: S 9 KR 706 50/15, S 9 KR 920/16). Der Anspruch besteht jedes Jahr aufs Neue.

Der Fall: Die betroffene Frau leidet unter totalem Haarausfal­l. Die Krankenver­sicherung hatte ihr bereits die Kostenüber­nahme für eine Echthaarpe­rücke zugestande­n. Als sie in den Folgejahre­n ebenfalls einen solchen Haarersatz kaufte, verlangte sie von der Krankenkas­se jeweils die Kostenüber­nahme. Die lehnte ab mit dem Argument, die Perücke müsse mehrere Jahre halten.

Das Urteil: Das Gericht verpflicht­ete die Krankenkas­se, die Kosten für eine Perücke pro Jahr zu übernehmen. Eine jährliche Beschaffun­g sei gerechtfer­tigt. Als dauerhafte Lösung seien reparierte Perücken nicht brauchbar. Der Frau sei es auch nicht zuzumuten, während der Reparatur ein Kopftuch zu tragen.

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