Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Patientin hat jedes Jahr Anspruch auf eine neue Perücke
KOBLENZ (dpa) - Leidet eine Frau unter totalem Haarausfall, hat sie Anspruch auf eine Echthaarperücke. Die Krankenkasse muss die Kosten hierfür übernehmen, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz (Az.: S 9 KR 706 50/15, S 9 KR 920/16). Der Anspruch besteht jedes Jahr aufs Neue.
Der Fall: Die betroffene Frau leidet unter totalem Haarausfall. Die Krankenversicherung hatte ihr bereits die Kostenübernahme für eine Echthaarperücke zugestanden. Als sie in den Folgejahren ebenfalls einen solchen Haarersatz kaufte, verlangte sie von der Krankenkasse jeweils die Kostenübernahme. Die lehnte ab mit dem Argument, die Perücke müsse mehrere Jahre halten.
Das Urteil: Das Gericht verpflichtete die Krankenkasse, die Kosten für eine Perücke pro Jahr zu übernehmen. Eine jährliche Beschaffung sei gerechtfertigt. Als dauerhafte Lösung seien reparierte Perücken nicht brauchbar. Der Frau sei es auch nicht zuzumuten, während der Reparatur ein Kopftuch zu tragen.