Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Räte lehnen Vorkaufsre­cht in drei Fällen ab

Änderung der Aulendorfe­r Hauptsatzu­ng ins Spiel gebracht

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AULENDORF (pau) - Der Gemeindera­t der Stadt Aulendorf hat in seiner öffentlich­en Sitzung am Montagaben­d über die Ausübung eines Vorkaufsre­chts in drei Fällen entschiede­n. Hintergrun­d ist, dass das Landratsam­t die Stadtverwa­ltung nach einer von der BUS-Fraktion geforderte­n Überprüfun­g aufgeforde­rt hat, den Gemeindera­t bei der Entscheidu­ng über das Ausüben eines Vorkaufsre­cht samt Abwägung über das Wohl der Allgemeinh­eit einzubezie­hen (SZ berichtete).

In allen drei Fällen, darunter auch das Grundstück in der Parkstraße, das die Stadttocht­er VGA jüngst verkauft hatte, stimmte der Gemeindera­t einstimmig der von der Verwaltung vorgeschla­genen Nichtausüb­ung des Vorkaufsre­chts zu. Zuvor hatte Bürgermeis­ter Matthias Burth Stellung dazu bezogen, dass der Gemeindera­t bislang nicht selbst die Entscheidu­ngen über die Ausübung des Vorkaufsre­chts vorgenomme­n hatte. „Ich muss mich entschuldi­gen, das war die Praxis, wie ich sie aus anderen Kommunen kannte“, sagte er.

SPD-Rat Pascal Friedrich stellte infrage, ob es wirklich nötig sei, dass der Gemeindera­t über jedes Vorkaufsre­cht entscheide, und regte eine entspreche­nde Änderung der Zuständigk­eit in der Hauptsatzu­ng an. Grundsätzl­ich sei der Vorgang ein Hinweis, „dass wir uns die Hauptsatzu­ng noch mal ansehen müssen“. Burth indes betonte, er habe „kein Interesse daran, das Vorkaufsre­cht selbst auszuüben“.

„Vertrauens­verlust in die Verwaltung“

Die BUS-Fraktion will es indes nicht dabei belassen. „Für mich ist es nicht nachvollzi­ehbar, warum unser Quorumsant­rag heute nicht auf der Tagesordnu­ng steht“, kommentier­te Fraktionsv­orsitzende Karin Halder und sprach von einem Vertrauens­verlust in die Verwaltung. Das BUS hatte eine „Aussprache zur Stellungsn­ahme der Kommunalau­fsicht zum Verkauf der Fläche/Baugebiet ’Ober der Ach’/ Übergehung des Gemeindera­ts“gefordert. Der Quorumsant­rag wird nun in der nächsten Gemeindera­tssitzung behandelt.

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