Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Räte lehnen Vorkaufsrecht in drei Fällen ab
Änderung der Aulendorfer Hauptsatzung ins Spiel gebracht
AULENDORF (pau) - Der Gemeinderat der Stadt Aulendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montagabend über die Ausübung eines Vorkaufsrechts in drei Fällen entschieden. Hintergrund ist, dass das Landratsamt die Stadtverwaltung nach einer von der BUS-Fraktion geforderten Überprüfung aufgefordert hat, den Gemeinderat bei der Entscheidung über das Ausüben eines Vorkaufsrecht samt Abwägung über das Wohl der Allgemeinheit einzubeziehen (SZ berichtete).
In allen drei Fällen, darunter auch das Grundstück in der Parkstraße, das die Stadttochter VGA jüngst verkauft hatte, stimmte der Gemeinderat einstimmig der von der Verwaltung vorgeschlagenen Nichtausübung des Vorkaufsrechts zu. Zuvor hatte Bürgermeister Matthias Burth Stellung dazu bezogen, dass der Gemeinderat bislang nicht selbst die Entscheidungen über die Ausübung des Vorkaufsrechts vorgenommen hatte. „Ich muss mich entschuldigen, das war die Praxis, wie ich sie aus anderen Kommunen kannte“, sagte er.
SPD-Rat Pascal Friedrich stellte infrage, ob es wirklich nötig sei, dass der Gemeinderat über jedes Vorkaufsrecht entscheide, und regte eine entsprechende Änderung der Zuständigkeit in der Hauptsatzung an. Grundsätzlich sei der Vorgang ein Hinweis, „dass wir uns die Hauptsatzung noch mal ansehen müssen“. Burth indes betonte, er habe „kein Interesse daran, das Vorkaufsrecht selbst auszuüben“.
„Vertrauensverlust in die Verwaltung“
Die BUS-Fraktion will es indes nicht dabei belassen. „Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum unser Quorumsantrag heute nicht auf der Tagesordnung steht“, kommentierte Fraktionsvorsitzende Karin Halder und sprach von einem Vertrauensverlust in die Verwaltung. Das BUS hatte eine „Aussprache zur Stellungsnahme der Kommunalaufsicht zum Verkauf der Fläche/Baugebiet ’Ober der Ach’/ Übergehung des Gemeinderats“gefordert. Der Quorumsantrag wird nun in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt.