Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Was sind Kulturdenkmale?
Was Kulturdenkmale sind, regelt Paragraf 2 des Denkmalschutzgesetzes. Es sind demnach „Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht“. Die Entscheidung, ob eine Denkmaleigenschaft vorliegt, trifft die höhere Denkmalschutzbehörde, also das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart. Die Schutzgründe können, so teilt das Landratsamt Ravensburg mit, unterschiedlich sein:
Wissenschaftlich: Wenn eine
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Sache für die Wissenschaft oder einen Wissenschaftszweig von Bedeutung ist. Dabei geht es nicht nur um kulturhistorische Disziplinen und Altertumswissenschaften. Wichtig ist dabei die Erhaltung der Authentizität und des Quellenwertes, etwa historische Handwerkstechniken, oder dass die Sache einen wichtigen Entwicklungsschritt in der Geschichte repräsentiert.
Heimatgeschichtlich: Objekte,
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die Gegenstand der Erinnerung an Vergangenes sind, die für die betreffende Landschaft einen besonderen Wert besitzen.
Künstlerisch: Schutzgründe sind
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vom kunsthistorischen Interesse bestimmt, wenn Sachen das ästhetische Empfinden in besonderem Maße ansprechen, den Eindruck vermitteln, dass etwas nicht Alltägliches oder eine Anlage mit Symbolgehalt geschaffen wurde. (pau)