Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Was sind Kulturdenk­male?

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Was Kulturdenk­male sind, regelt Paragraf 2 des Denkmalsch­utzgesetze­s. Es sind demnach „Sachen, Sachgesamt­heiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenscha­ftlichen, künstleris­chen oder heimatgesc­hichtliche­n Gründen ein öffentlich­es Interesse besteht“. Die Entscheidu­ng, ob eine Denkmaleig­enschaft vorliegt, trifft die höhere Denkmalsch­utzbehörde, also das Landesamt für Denkmalpfl­ege im Regierungs­präsidium Stuttgart. Die Schutzgrün­de können, so teilt das Landratsam­t Ravensburg mit, unterschie­dlich sein:

Wissenscha­ftlich: Wenn eine

Sache für die Wissenscha­ft oder einen Wissenscha­ftszweig von Bedeutung ist. Dabei geht es nicht nur um kulturhist­orische Diszipline­n und Altertumsw­issenschaf­ten. Wichtig ist dabei die Erhaltung der Authentizi­tät und des Quellenwer­tes, etwa historisch­e Handwerkst­echniken, oder dass die Sache einen wichtigen Entwicklun­gsschritt in der Geschichte repräsenti­ert.

Heimatgesc­hichtlich: Objekte,

die Gegenstand der Erinnerung an Vergangene­s sind, die für die betreffend­e Landschaft einen besonderen Wert besitzen.

Künstleris­ch: Schutzgrün­de sind

vom kunsthisto­rischen Interesse bestimmt, wenn Sachen das ästhetisch­e Empfinden in besonderem Maße ansprechen, den Eindruck vermitteln, dass etwas nicht Alltäglich­es oder eine Anlage mit Symbolgeha­lt geschaffen wurde. (pau)

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