Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Diebstahl fällt bei Unfall auf
Amtsgericht Waldsee verurteilt 44-jährige Diebin zu fünf Monaten Haft.
●
BAD WALDSEE/BAD WURZACH Wegen Diebstahl in vier Fällen ist eine 44-jährige Frau am Dienstag vor dem Amtsgericht Bad Waldsee zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.
Für Amtsrichter Feurle war sie keine Unbekannte, erst am 13. August 2017 verurteilte er sie wegen mehrfachen Betrugs zu sechs Monaten Haftstrafe. Da sie gegen dieses Urteil Berufung einlegte, ist es noch nicht rechtskräftig. Hierfür steht ein neuer Termin beim Landgericht Ravensburg in der nächsten Woche an. Wegen diverser anderer Straftaten verbüßt die Angeklagte aber seit Mai 2017 eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd.
Begleitet von zwei Justizbeamten betrat eine lautstark artikulierende schwarzhaarige Frau mit gefesselten Händen den Gerichtssaal. Geboren im Saarland, kam sie vor wenigen Jahren nach Bad Waldsee. Sie gab an, eine fünfzigprozentige Schwerbehinderung zu tragen. Die Frau, die keine Ausbildung hat, bezeichnet sich als freischaffende Künstlerin. Ihre Schulden bezifferte die Angeklagte auf etwa 10 000 Euro.
Rechtsreferendarin Julia Zell als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft Ravensburg legte ihr Diebstahl in vier Fällen in der Zeit von Februar bis April 2017 zur Last. Durch einen Verkehrsunfall zwischen ArnachBrugg und Diepoldshofen kam die Anklage ins Rollen. Angeblich ausgelöst durch einen Streit mit ihrem Beifahrer, hielt sie auf gerader Strecke ihr Auto abrupt an. Mit hoher Geschwindigkeit fuhr ein nachfolgender Kleintransporter auf.
Beide Insassen des abgebremsten Autos wurden mit Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Nicht schlecht staunten die Polizisten bei der Unfallaufnahme. Im Fahrzeug türmten sich viele Säcke und Kartons mit Kleidung und diversen Gebrauchsartikeln. Dabei befanden sich an 56 Gegenständen noch die Preisschilder. Recherchen über die jeweilige Herkunft ergaben einen Schulranzen aus dem Drogeriemarkt Müller, Bad Waldsee; zwei Brillengestelle aus einem Bad Wurzacher Optikgeschäft; ein Spielzeugauto von einem Spielwarengeschäft in Wangen; drei Ohranhänger konnten einem Schmuckgeschäft in Ravensburg zugeordnet werden.
Kein Zweifel am Diebstahl
In der Zeugenvernehmung schilderten die Mitarbeiter des Optikgeschäftes, dass die Angeklagte sich öfters in ihrem Geschäft aufhielt. Dabei habe sie jede Beratung abgelehnt. Wegen ihres großen Körperumfangs und Umhängetaschen konnten die Verkäuferinnen zwar das Stehlen von Brillengestellen nicht beobachten. Anhand der noch angebrachten Preisschilder gab es aber keinen Zweifel an einem Diebstahl. Ebenso verhielt es sich bei den Ohranhängern aus Ravensburg. Der Gesamtwert dieses Diebesguts wurde mit etwa 800 Euro beziffert. Dem Vorwurf des umfangreichen Diebstahls von Amtsrichter Feurle entgegnete die Angeklagte wortstark und gestikulierend mit Beschuldigungen und Beleidigungen der Justiz. Auch beim Vortrag diverser Eintragungen im Bundeszentralregister seit 1995 – sie reichen von Beleidigung, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen die Staatsgewalt bis zur Körperverletzung – musste die renitente Frau immer wieder zur Räson gebracht werden.
Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, sie forderte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung, konnte selbst Pflichtverteidiger Uwe Rung sich keine kürzere Arrestdauer vorstellen. Doch Amtsrichter Feurle legte bei seiner Urteilsverkündung noch einen drauf. Er verhängte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung von fünf Monaten und die Kostenübernahme. „Bei so viel krimineller Energie kann auch keine günstige Sozialprognose erstellt werden“, lautete der Eingangssatz der Urteilsbegründung. Der Rest ging im lauten Schimpfen der Verurteilten unter.
„Bei so viel krimineller Energie kann keine günstige Sozialprognose erstellt werden“, hieß es in der Urteilsbegründung.