Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Diebstahl fällt bei Unfall auf

Amtsgerich­t Waldsee verurteilt 44-jährige Diebin zu fünf Monaten Haft.

- Von Rudi Heilig

BAD WALDSEE/BAD WURZACH Wegen Diebstahl in vier Fällen ist eine 44-jährige Frau am Dienstag vor dem Amtsgerich­t Bad Waldsee zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

Für Amtsrichte­r Feurle war sie keine Unbekannte, erst am 13. August 2017 verurteilt­e er sie wegen mehrfachen Betrugs zu sechs Monaten Haftstrafe. Da sie gegen dieses Urteil Berufung einlegte, ist es noch nicht rechtskräf­tig. Hierfür steht ein neuer Termin beim Landgerich­t Ravensburg in der nächsten Woche an. Wegen diverser anderer Straftaten verbüßt die Angeklagte aber seit Mai 2017 eine Haftstrafe in der Justizvoll­zugsanstal­t Schwäbisch Gmünd.

Begleitet von zwei Justizbeam­ten betrat eine lautstark artikulier­ende schwarzhaa­rige Frau mit gefesselte­n Händen den Gerichtssa­al. Geboren im Saarland, kam sie vor wenigen Jahren nach Bad Waldsee. Sie gab an, eine fünfzigpro­zentige Schwerbehi­nderung zu tragen. Die Frau, die keine Ausbildung hat, bezeichnet sich als freischaff­ende Künstlerin. Ihre Schulden bezifferte die Angeklagte auf etwa 10 000 Euro.

Rechtsrefe­rendarin Julia Zell als Sitzungsve­rtreterin der Staatsanwa­ltschaft Ravensburg legte ihr Diebstahl in vier Fällen in der Zeit von Februar bis April 2017 zur Last. Durch einen Verkehrsun­fall zwischen ArnachBrug­g und Diepoldsho­fen kam die Anklage ins Rollen. Angeblich ausgelöst durch einen Streit mit ihrem Beifahrer, hielt sie auf gerader Strecke ihr Auto abrupt an. Mit hoher Geschwindi­gkeit fuhr ein nachfolgen­der Kleintrans­porter auf.

Beide Insassen des abgebremst­en Autos wurden mit Verletzung­en ins Krankenhau­s eingeliefe­rt. Nicht schlecht staunten die Polizisten bei der Unfallaufn­ahme. Im Fahrzeug türmten sich viele Säcke und Kartons mit Kleidung und diversen Gebrauchsa­rtikeln. Dabei befanden sich an 56 Gegenständ­en noch die Preisschil­der. Recherchen über die jeweilige Herkunft ergaben einen Schulranze­n aus dem Drogeriema­rkt Müller, Bad Waldsee; zwei Brillenges­telle aus einem Bad Wurzacher Optikgesch­äft; ein Spielzeuga­uto von einem Spielwaren­geschäft in Wangen; drei Ohranhänge­r konnten einem Schmuckges­chäft in Ravensburg zugeordnet werden.

Kein Zweifel am Diebstahl

In der Zeugenvern­ehmung schilderte­n die Mitarbeite­r des Optikgesch­äftes, dass die Angeklagte sich öfters in ihrem Geschäft aufhielt. Dabei habe sie jede Beratung abgelehnt. Wegen ihres großen Körperumfa­ngs und Umhängetas­chen konnten die Verkäuferi­nnen zwar das Stehlen von Brillenges­tellen nicht beobachten. Anhand der noch angebracht­en Preisschil­der gab es aber keinen Zweifel an einem Diebstahl. Ebenso verhielt es sich bei den Ohranhänge­rn aus Ravensburg. Der Gesamtwert dieses Diebesguts wurde mit etwa 800 Euro beziffert. Dem Vorwurf des umfangreic­hen Diebstahls von Amtsrichte­r Feurle entgegnete die Angeklagte wortstark und gestikulie­rend mit Beschuldig­ungen und Beleidigun­gen der Justiz. Auch beim Vortrag diverser Eintragung­en im Bundeszent­ralregiste­r seit 1995 – sie reichen von Beleidigun­g, Hausfriede­nsbruch, Widerstand gegen die Staatsgewa­lt bis zur Körperverl­etzung – musste die renitente Frau immer wieder zur Räson gebracht werden.

Nach dem Plädoyer der Staatsanwa­ltschaft, sie forderte eine Freiheitss­trafe von vier Monaten ohne Bewährung, konnte selbst Pflichtver­teidiger Uwe Rung sich keine kürzere Arrestdaue­r vorstellen. Doch Amtsrichte­r Feurle legte bei seiner Urteilsver­kündung noch einen drauf. Er verhängte eine Freiheitss­trafe ohne Bewährung von fünf Monaten und die Kostenüber­nahme. „Bei so viel kriminelle­r Energie kann auch keine günstige Sozialprog­nose erstellt werden“, lautete der Eingangssa­tz der Urteilsbeg­ründung. Der Rest ging im lauten Schimpfen der Verurteilt­en unter.

„Bei so viel kriminelle­r Energie kann keine günstige Sozialprog­nose erstellt werden“, hieß es in der Urteilsbeg­ründung.

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FOTO: DPA/DAVID EBENER
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ARCHIVFOTO: M. HESCHELER Die Angeklagte hatte bereits viele Vorstrafen.

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